Badezimmersanierung

  • Hallo,
    ich habe eine Frage zum Thema Badezimmersanierung, die wahrscheinlich etwas schwierig zu beantworten ist. Ich hoffe jedoch, dass mir trotzdem jemand helfen kann...

    Mein Mann und ich haben zum 1.6. eine Wohnung gemietet. Wir haben uns die Wohnung ca. 3 Wochen vorher angeschaut. Bei der Besichtigung sind uns einige große Mängel nicht aufgefallen.
    Das Badezimmer ist ein RIESEN Problem. Es riecht sehr stark nach Muff, Schimmel und noch etwas anderem, was ich ehrlich gesagt lieber nicht weiter identifizieren möchte. Bei der Besichtigung ist uns dies nicht aufgefallen, da die Vormieterin während der ganzen Zeit das Badezimmerfenster ganz geöffnet hatte. Wir hatten uns nichts weiter dabei gedacht, denn gerade direkt nach dem Duschen lüftet man das Bad ja immer. Jetzt, als wir das leere Badezimmer bei geschlossenem Fenster wieder betreten haben, sind wir fast nach rückwärts umgefallen. Der Gestank war nicht auszuhalten!
    Das Badezimmer ist aus den 60er Jahren und seitdem nicht ehr renoviert worden. Die Vormieterin hat über die alten Fliesen einen neuen Linoleumboden verlegt, wahrscheinlich nicht sehr fachmännisch. Wir vermuten, dass sich darunter inzwischen Schimmel gebildet hat. Auch die eingebaute Badewanne ist aus den 60ern, mit losen Fliesen hinter die das Wasser gelaufen ist, dort schimmelt es vermutlich auch.
    Das schlimmste ist allerdings die Toilette...!! Es ist, wie ich inzwischen nach Internetrecherche herausgefunden habe eine Flachspültoilette. Das Rohr, in dem das Wasser abfließt, mündet noch im Raum in ein größeres Rohr und die Abdichtung der beiden Rohre ist defekt. So wie es aussieht ist es nach der langen Zeit durchgerostet... Man kann in die Öffnung ganz bequem ein Stück eines Zollstocks stecken... Das kann doch nicht richtig sein...?!
    Unsere Frage ist jetzt, wer das Badezimmer renoviert, bzw. ob der Vermieter das Badezimmer renovieren muss. Aus unserer Sicht ist das Badezimmer so nicht tragbar.

    Man kann es dort nicht mal die paar Minuten aushalten, die man braucht, um die Toilette zu benutzen!!!

    Unser Problem: Die Vermieterin ist bereits 82 Jahre alt. Sie war selber seit mehreren Jahren nicht in der Wohnung, nur eben bei dem Besichtigungstermin, bei dem wir auch zugegen waren, und da ging alles so schnell, dass wie gesagt, keinem die Probleme aufgefallen sind...
    Wir wollen der armen alten Frau nicht ihre Rente wegnehmen, aber in diesem Bad können wir es auch nicht aushalten. Und ich sehe es nicht ein, die Renovierung selber zu übernehmen, denn das kann bei Bädern ja doch schonmal recht teuer werden. Wir verlangen kein Luxusbad, es soll nur der Gestank, bzw. die Ursache des Gestankes entfernt werden.

    Ich würde mich sehr freuen, eine Antwort zu erhalten, denn wir wissen echt nicht weiter. Wir würden die Renovierung auch selber übernehmen, sofern die Vermieterin das Material stellt und wir es nur noch einbauen müssen...

    Vielen lieben Dank und gute Nacht an alle, die auch noch wach sind!
    Tabea

  • Rechtlich geht da garnichts. Sie übernehmen die Wohnung so, wie sie nun mal ist.

    Ihnen bleibt also nur sich mit der Vermieterin in irgendeiner Form zu einigen, das Sie einen Teil der Kosten übernimmt.
    Ob das funktioniert, wage ich zu bezweifeln. Ich selbst würde mit 82 Jahren keine Geld für andere Leute mehr locker machen.
    Für die meisten Menschen in diesem Alter ist die Lebenssuppe schon gegessen. Aber ein Versuch bleibt Ihnen unbenommen.

  • Rechtlich geht da garnichts. Sie übernehmen die Wohnung so, wie sie nun mal ist.


    Das sehe ich nicht so.

    Bei der Besichtigung muss sicherlich nicht die Installation und der Zustand der Abflussrohre inspiziert werden (schon gar nicht, wenn keinerlei Geruchsbelästigung auf etwaige Schäden hindeutet). Ein "gemietet wie gesehen", kann es da m.E. nicht geben. Das ist in meinen Augen schlicht ein Schaden, der den natürlichen Gebrauch der Wohnung beeinträchtigt und den die Vermieterin zu beheben hat.

    Auch kann niemand bei der Besichtigung den Linoleumboden hochnehmen, um zu schauen, ob darunter alles okay ist. Wenn darunter nicht alles okay ist und sich das erst später herausstellt, ist das m.E. ebenso ein (sogar im wahrsten Sinne des Wortes völlig verdeckter) Mangel, den die Vermieterin riskiert hat, als sie die Wohnung von den Vormietern so zurückgenommen hat.

    Ich habe ebenfalls - wie auch Ihr beiden Vorschreiber angedeutet habt - bereits jetzt volles Mitleid mit der alten Dame, aber sie ist nunmal Vermieterin und die von ihr vermietete Wohnung hat Schäden.

    Als Ergänzung:
    Ich habe jetzt nicht irgendwelche Urteile gesucht und studiert, aber ich denke, es ist sowieso auch noch ein Unterschied, ob ich als Mieter bei Mietbeginn einen gewissen mangelhaften Zustand einer vielleicht alten Wohnung kenne, und damit auch in Kauf nehme, oder ob da echte Schäden sind, die ich zudem nicht einmal hätte erkennen können.

    Einmal editiert, zuletzt von AjaxMH (6. Juni 2014 um 08:52)

  • Das sehe ich nicht so.

    Bei der Besichtigung muss sicherlich nicht die Installation und der Zustand der Abflussrohre inspiziert werden (schon gar nicht, wenn keinerlei Geruchsbelästigung auf etwaige Schäden hindeutet). Ein "gemietet wie gesehen", kann es da m.E. nicht geben. Das ist in meinen Augen schlicht ein Schaden, der den natürlichen Gebrauch der Wohnung beeinträchtigt und den die Vermieterin zu beheben hat.

    Auch kann niemand bei der Besichtigung den Linoleumboden hochnehmen, um zu schauen, ob darunter alles okay ist. Wenn darunter nicht alles okay ist und sich das erst später herausstellt, ist das m.E. ebenso ein (sogar im wahrsten Sinne des Wortes völlig verdeckter) Mangel, den die Vermieterin riskiert hat, als sie die Wohnung von den Vormietern so zurückgenommen hat.

    Ich habe ebenfalls - wie auch Ihr beiden Vorschreiber angedeutet habt - bereits jetzt volles Mitleid mit der alten Dame, aber sie ist nunmal Vermieterin und die von ihr vermietete Wohnung hat Schäden.

    Als Ergänzung:
    Ich habe jetzt nicht irgendwelche Urteile gesucht und studiert, aber ich denke, es ist sowieso auch noch ein Unterschied, ob ich als Mieter bei Mietbeginn einen gewissen mangelhaften Zustand einer vielleicht alten Wohnung kenne, und damit auch in Kauf nehme, oder ob da echte Schäden sind, die ich zudem nicht einmal hätte erkennen können.

    Ich stimme Ajax vollkommen zu.
    Es scheint sich hier um versteckte (Bau-)Mängel zu handeln, die nicht bei der ersten Besichtigung / Übergabe offensichtlich waren.
    Der Vermieter ist für die Beseitigung der Mängel verantwortlich. Es ist natürlich nicht angenehm, in dem Hohen Alter noch mal mit so einem Ärger zu tun zu haben, gehört aber auch zur Vermieterpflicht.