Ich möchte mir ein Haus kaufen habe aber in meinem Mietvertrag einen vierjährigen Kündigungsverzicht der erst Mitte 2017 endet. Ist der Erwerb einer Immobilie Grund für eine Sonderkündigung?
Haus gekauft, vier Jahre Kündigungsverzicht meiner Mietwohnung
- zauberdocht
- Erledigt
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Nein, leider nicht!
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Ich möchte mir ein Haus kaufen habe aber in meinem Mietvertrag einen vierjährigen Kündigungsverzicht der erst Mitte 2017 endet. Ist der Erwerb einer Immobilie Grund für eine Sonderkündigung?
Nein, gottseidank nicht. -
Ich möchte mir ein Haus kaufen habe aber in meinem Mietvertrag einen vierjährigen Kündigungsverzicht der erst Mitte 2017 endet. Ist der Erwerb einer Immobilie Grund für eine Sonderkündigung?
Grund zur Sonderkündigung, nein.
Bitte mal den exakten Wortlaut der Kündigungsverzichtsklausel posten oder die entsprechende Seite des Mietvertrages einscannen und als Bild hochladen.
Nicht vergessen persönliche Daten unkenntlich zu machen!
Vorab was der BGH dazu sagt:
Unzulässig ist ein Kündigungsverzicht dann, wenn keine Kündigung vor Ablauf der 4-Jahres-Frist erfolgen darf, denn dann würde das Mietverhältnis frühestens nach 4 Jahren + Kündigungsfrist (im günstigsten Fall 2 Monate) enden. Es muss die Möglichkeit verbleiben, dass vorzeitig so gekündigt wird, dass das Mietverhältnis auch tatsächlich nach Ablauf von 4 Jahren seit Vertragbeginn endet! Rein rechnerisch bedeutet dies folgendes: 4 Jahre entsprechen 48 Monaten. Zieht man die Kündigungsfrist von maximal 3 Monaten ab, verbleiben noch 45 Monate. Man kann also wechselseitig (Mieter und Vermieter) längstens für die Dauer von 45 Monaten (ab Vertragsbeginn) auf das Recht zu einer ordentlichen Kündigung des Mietvertrags verzichten.
Quelle und mehr Infos dazu: Mietrecht: K
Sofern der Kündigungsverzicht nicht individuell, also gesondert vom eigentlichen Mietvertrag, vereinbart wurde.
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Vorab was der BGH dazu sagt:
Unzulässig ist ein Kündigungsverzicht dann, wenn keine Kündigung vor Ablauf der 4-Jahres-Frist erfolgen darf, denn dann würde das Mietverhältnis frühestens nach 4 Jahren + Kündigungsfrist (im günstigsten Fall 2 Monate) enden. Es muss die Möglichkeit verbleiben, dass vorzeitig so gekündigt wird, dass das Mietverhältnis auch tatsächlich nach Ablauf von 4 Jahren seit Vertragbeginn endet! Rein rechnerisch bedeutet dies folgendes: 4 Jahre entsprechen 48 Monaten. Zieht man die Kündigungsfrist von maximal 3 Monaten ab, verbleiben noch 45 Monate. Man kann also wechselseitig (Mieter und Vermieter) längstens für die Dauer von 45 Monaten (ab Vertragsbeginn) auf das Recht zu einer ordentlichen Kündigung des Mietvertrags verzichten.
Danke, recht deutlich und gut erklärt - Like;)