Nach Kündigung des Mieter frtistlose Kündigung des Vermieters?

  • Hallo!

    Seit dem Fall mit der Wäsche sind ja nun ein paar Wochen vergangen, und die schikane der Vermieterin gehen weiter.

    Die Wohnung ist zum 15.09.10 gekündigt und plötzlich soll ich meine Tiere (Meerschwein und Kaninchen im Käfig lebend) aus der Wohnung entfernen. Solle dies nicht innerhalb der nächsten 3 Tage passieren droht sie mit Fristloser Kündigung. Ebenso hat sie die Eingangstreppe vor unserem Eingang erneuern lassen, 987 Euro sollen wir Beisteuern, da Mängel, (die jetzt mit der neuen Treppe nicht mehr nachgewiesen werden können) auf unser verschulden laufen sollen.

    Treppenhaus habe ich immer allein gemacht ( einmal wöchentlich) im MV steht im Wochenwechsel. Durch Bauarbeiten am eigenen Haus komme ich nicht mehr Wöchentlich dazu, nun Verlangt sie "Hausmeister" gebühren um die Treppe jede 2. Woche machen zu lassen.

    Reine Schikane die zu ignorieren sind?
    Für die, die den Fall mit der Wäsche noch kennen-VM hat einen Anwalt eingeschaltet, der ihr gesagt hat eine 2. Wasseruhr würde ihr dann sowieso vom Gericht "Verordnet" werden. Nun läuft eine 2. Wasseruhr und kosten kommen keine weiteren auf uns zu.

  • Ich habe mir Ihren anderen Thread noch einmal angesehen und bleibe dabei, dass ich Ihnen keine Antwort mehr gebe. Punkt!!

    Es gibt Anwälte wie Sand am Meer. Einer davon ist auch für Sie da.

  • Hallo silva,

    "Die Wohnung ist zum 15.09.10 gekündigt und plötzlich soll ich meine Tiere (Meerschwein und Kaninchen im Käfig lebend) aus der Wohnung entfernen. Solle dies nicht innerhalb der nächsten 3 Tage passieren droht sie mit Fristloser Kündigung."
    Lass' sie doch drohen (*lach*). In einem Monat isses ja sowieso vorbei.

    "Ebenso hat sie die Eingangstreppe vor unserem Eingang erneuern lassen, 987 Euro sollen wir Beisteuern, da Mängel, (die jetzt mit der neuen Treppe nicht mehr nachgewiesen werden können) auf unser verschulden laufen sollen."
    Es gibt also keine Beweissicherung? (*lach*).

    "Treppenhaus habe ich immer allein gemacht ( einmal wöchentlich) im MV steht im Wochenwechsel.
    nun Verlangt sie "Hausmeister" gebühren um die Treppe jede 2. Woche machen zu lassen."
    Du musst die Treppe alle 2 Wochen machen, sonst kann der VM - nach schriftlicher Abmahnung - es auf Deine Kosten machen lassen, falls Du mietvertraglich dazu verpflichtet bist. Dass Du noch woanders engagiert bist, ist belanglos.

  • Na eben alle 2 Wochen mache ich es ja weiterhin-bis jetzt hab ich es eben jede Woche gemacht, und das verlangt sie auch weiterhin von mir, trotz der Regelung im Mietvertrag.
    Also ebenso schikane wie die beiden vorher gehenden Sachen?


    UND-Richtig-für die Treppe am Eingangsbereich gibt es keine Beweissicherung-nur Zeugen wie die Treppe ausgesehen hat.

  • Hi Silva,

    "alle 2 Wochen mache ich es ja weiterhin-bis jetzt hab ich es eben jede Woche gemacht, und das verlangt sie auch weiterhin von mir, trotz der Regelung im Mietvertrag."
    Dann hast Du Dir nichtsvorzuwerfen.

    "Also ebenso schikane wie die beiden vorher gehenden Sachen?"
    Tja, vielleicht ist sie sauer, eine Mieterin(=Geldeinnahmequelle) loszuwerden...?

    "UND-Richtig-für die Treppe am Eingangsbereich gibt es keine Beweissicherung-nur Zeugen wie die Treppe ausgesehen hat."
    Na siehste...:D:D

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