Warmwasser 26€/m³ nach Abrechnungsdienstleisterwechsel

  • Guten Tag.


    Letztes Jahr wurden hier (MFH mit Gas-Zentralheizung) die Heizkostenverteiler und Wasserzähler (kalt u. warm) gewechselt. Gleichzeitig wurde der Vertrag mit einem der
    größten Abrechnungsdienstleister beendet und ein Tochterunternehmen der Wohnungsgesellschaft übernimmt nun die Betriebskostenabrechnung.
    So weit so gut (ich hab mich mental schon auf eine Gutschrift eingestellt :) )


    Letztens kam nun die Betriebskostenabrechnung für 2013. Aus der erhofften Gutschrift ist leider eine kleine Nachzahlung geworden, trotz günstigerer Beziehung von Gas
    und geringerem Verbrauch ggü. dem Vorjahr.


    Das hat mich natürlich stutzig werden lassen.


    Die Betriebskostenabteilung der Wohnungsgesellschaft rechnet völlig anders. Während der alte Abrechner noch die Kosten für Heizung und Warmwasser nach Energiewertformel (§9 Abs.2 HKV) berechnet hat, berechnet der neue Dienstleister 100% Warmwasseraufbereitungskosten, also inkl. Heizung bzw. 0% Heizung.
    Dürfen die das denn nach eigenem ermessen oder muss man sich an die Heizkostenverordung halten?
    Die Aufschlüsselung 30/70 für Heizkosten betreffen nur die Miete der Heizkostenverteiler.
    Für Warmwasser 30/70 wird veranschlagt - wie gesagt - 100% Brennstoffkosten, Nebenkosten Heizung (Strom etc.), Miete der Heizkostenverteiler und Legionellenprüfung.
    Kaltwasser wird gesondert abgerechnet.


    Also nach meinem Verständnis ist dort in der Heiz-/Warmwasser-verteilung einiges im Argen.
    Wie seht Ihr das?

  • Befragen Sie einen Experten oder Ihren Vermieter. Ich kann Ihnen nicht sagen, warum die einen so rechnen und die anderen so rum.
    Ist auch kein Mietrecht.

  • Selbstverständlich gehört die Heizkostenverordnung und ihre Beachtung zum Mietrecht. Da, wo sie Anwendung finden muss, darf man nicht mal so herum und mal anders herum rechnen.


    Die Aufteilung der Kosten nach Wärme und Warmwasser bei verbundenen Anlagen ist in §9 Heizkostenverordnung geregelt.


    Wenn das hier im Fall also eine verbundene Anlage ist, die Warmwasser und Heizwärme bereitstellt, dann müssen die Kosten für die Warmwasseraufbereitung isoliert werden. Seit 2013 mit Wärmemengenzählern und wo das nicht möglich ist, weiterhin mit der Formel nach §9 Abs. 2 HeizKV.


    Ich sehe hier bei der Abrechnung der Heizkosten einen Unterschied von 450 € zwischen (m.E. nach) falsch und (m.E. nach) richtig.


    Diese Abrechnung hier im Fall macht folgendes:


    Richtig wäre aber das hier:

  • Danke AjaxMH, so hab ich mir das nämlich auch gedacht.
    Heißt das nun wenn ich den Mieterbetreuer frage ob eine Änderung an der Heizanlage gemacht wurde, und nun getrennt Warmwasser und Heizwärme bereitgestellt wird - er dies verneint - ich einen Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung einreichen kann und darum bitten nach §9 Heizkostenverordnung abzurechnen?

  • Das würde ich so sehen, ja.


    Aber selbst wenn sich irgendetwas an der Anlage geändert haben sollte, wäre der Vermieter m.E. in schwerem Erklärungsnotstand bei der Frage, wie denn bitte schön über 300.000 kWh Gas nur für die Warmwasseraufbereitung aufgewendet sein sollen. Mit der Energiemenge heizt man nach der Formel 2,4 Millionen Liter Wasser auf (2400 m³). :eek:


    Die Abrechnung stimmt meiner Ansicht nach aus diesem Grunde so oder so nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von AjaxMH ()

  • Ich würde auch meinen so eine Änderung würde man mitbekommen, bzw. ist der Vermieter sogar verpflichtet anzuzeigen, denke ich mir.


    Im Mietvertrag habe ich nun auch entdeckt:

    Zitat

    Bei Vorliegen sachlicher Gründe können die Umlegungsmaßstäbe, nach schriftlicher Mitteilung an den Mieter, mit Wirkung für den nächsten Abrechnungszeitraum geändert werden. Die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Heizkostenverordnung sind dabei einzuhalten. :rolleyes:


    Eine schriftliche Mitteilung gab es nicht, nur eine Info dass die Zähler gewechselt werden und dann die Tochterfirma zuständig ist.


    Also vielen Dank, dann müsste alles geklärt sein.
    Melde mich evtl. wieder wenn sich etwas ergibt.

  • Kurzer Nachtrag:
    Der Vermieter hat schnell reagiert und eine überarbeitete Heizkostenabrechnung geschickt. :)
    Diese entspricht so ziemlich was AjaxMH errechnet hat, mit dem Unterschied dass die Energiebedarfsformel noch mit 1,11 multipliziert wurde. Aber das müsste korrekt sein.


    Nochmals vielen Dank für die Hilfe.

  • Kurzer Nachtrag:
    Diese entspricht so ziemlich was AjaxMH errechnet hat, mit dem Unterschied dass die Energiebedarfsformel noch mit 1,11 multipliziert wurde. Aber das müsste korrekt sein.


    Nein, wenn er die Formel - so wie bei mir oben angegeben - verwendet hat, hat da eine zusätzliche Multiplikation mit irgendetwas m.M.n. nichts zu suchen.


    Steht dabei, für was der Faktor steht?


    Immerhin macht das jetzt ca. 14€ Mehrkosten für dich aus. :rolleyes: :)

  • Nun - in der HKVO steht:

    Zitat

    Die nach den Gleichungen in Satz 2 oder 4 bestimmte Wärmemenge (Q) ist 1. bei brennwertbezogener Abrechnung von Erdgas mit 1,11 zu multiplizieren


    Der alte Abrechner hat auch immer mit 1,11 multipliziert.
    Von daher würde der Vermieter sicherlich stutzig werden, wenn ich dagegen nun auch Einwände hätte.

  • Der alte Abrechner hat auch immer mit 1,11 multipliziert.
    Von daher würde der Vermieter sicherlich stutzig werden, wenn ich dagegen nun auch Einwände hätte.


    Ja, gut, könnte auch so richtig sein.


    Die Rechnung vom Gas-Versorger wird dann wohl direkt in kWh Gas ausgestellt sein und wenn dabei zur Umrechnung vom Volumen Gas in kWh Gas der Brennwert (und nicht Heizwert) herangezogen wurde (müsste in der Rechnung angegeben stehen, denke ich), ist der Faktor 1,11 tatsächlich anzuwenden.


    Die Möglichkeit hatte ich glatt ignoriert ... :o