Guten Tag.
Letztes Jahr wurden hier (MFH mit Gas-Zentralheizung) die Heizkostenverteiler und Wasserzähler (kalt u. warm) gewechselt. Gleichzeitig wurde der Vertrag mit einem der
größten Abrechnungsdienstleister beendet und ein Tochterunternehmen der Wohnungsgesellschaft übernimmt nun die Betriebskostenabrechnung.
So weit so gut (ich hab mich mental schon auf eine Gutschrift eingestellt )
Letztens kam nun die Betriebskostenabrechnung für 2013. Aus der erhofften Gutschrift ist leider eine kleine Nachzahlung geworden, trotz günstigerer Beziehung von Gas
und geringerem Verbrauch ggü. dem Vorjahr.
Das hat mich natürlich stutzig werden lassen.
Die Betriebskostenabteilung der Wohnungsgesellschaft rechnet völlig anders. Während der alte Abrechner noch die Kosten für Heizung und Warmwasser nach Energiewertformel (§9 Abs.2 HKV) berechnet hat, berechnet der neue Dienstleister 100% Warmwasseraufbereitungskosten, also inkl. Heizung bzw. 0% Heizung.
Dürfen die das denn nach eigenem ermessen oder muss man sich an die Heizkostenverordung halten?
Die Aufschlüsselung 30/70 für Heizkosten betreffen nur die Miete der Heizkostenverteiler.
Für Warmwasser 30/70 wird veranschlagt - wie gesagt - 100% Brennstoffkosten, Nebenkosten Heizung (Strom etc.), Miete der Heizkostenverteiler und Legionellenprüfung.
Kaltwasser wird gesondert abgerechnet.
Also nach meinem Verständnis ist dort in der Heiz-/Warmwasser-verteilung einiges im Argen.
Wie seht Ihr das?