PVC-Boden unter übernommenem Laminat

  • Hallo zusammen!
    Bei einer Wohnungsübergabe gab es Folgendes: Übernommen wurde vorher der Laminatboden vom Vormieter, welcher den Boden vom Vormieter übernommen hatte und welcher... . Einfach gesagt, der Boden lag dort schon seit ca. 15 Jahren. Nun wurde dieser Laminatboden zum Auszug, wie vom Vermieter gefordert, herausgerissen. Der PVC-Boden darunter war nun nicht mehr der schönste. Von Streicharbeiten, welche die Vormieter durchgeführt hatten, waren dort Flecke zu sehen, außerdem ein wenig Dreck. Klebereste oder Ähnliches finden sich dort allerdings nicht. Der PVC-Boden wurde von den letzten Mieter, um welche es sich beim Auszug handelte, gereinigt.
    Nun wurde dieser PVC-Boden bemängelt. Man wolle, von Seiten des Vermieters aus, diesen Boden nun ersetzen lassen. Alle Werte unter ca. 200 / 300 Euro möchte der Vermieter tragen. Sollte der Reparaturwert aber über 200 / 300 Euro betragen, so soll der letzte Mieter alles tragen. Nun ist die Frage dazu:
    - Ist es so rechtens. Der PVC-Boden wird wieder mit etwas belegt (was auch immer), ist also nicht mehr zu sehen.
    - Müsste dem ehemaligen Mieter nicht ein Recht zur Nachbesserung gegeben werden
    - Sollten die Aufgaben der Ersetzung des alten PVC-Bodens von einem Handwerker gemacht werden, so müsste doch der ehemalige Mieter einen Handwerker aussuchen dürfen!?

    Ein weiteres Ereignis bei der Übergabe:
    Im Wohnzimmer wurde ein Teppich vom letzten Mieter entfernt, welcher auch vom Vormieter übernommen wurde. Dieser Teppich war überall verklebt und das Entfernen war äußerst schwierig und aufwendig. Mit großem Aufwand (auch an Kosten) wurde der Teppich und seine Reste soweit entfernt, dass der Vermieter damit zufrieden war. Bei der Übergabe wurde dann aber eröffnet, dass der PVC-Boden, welcher unter dem Teppich lag, herausgerissen werden solle. Der Mieter hätte sich den ganzen Aufwand (wenigstens das Entfernen der Klebereste) sparen können. Wie sieht es damit aus? Muss man etwa sagen, der Vermieter hätte Pech gehabt?

    Gruß

    cko77

  • Es kommt darauf an, inwieweit Ihnen solche "Übernahmen" bekannt waren.
    Wenn Sie, ohne Wissen des Vermieters, eingebrachte Gegenstände des Vormieters in Besitz nehmen, dann tragen Sie auch die volle Verantwortung. Bei Bodenbelägen können Sie schlecht beurteilen wie es darunter aussieht und auch dafür müssen Sie geradestehen.
    Rechtlich kann der Vermieter einen Rückbau vom Mieter fordern, sofern sein Einverständnis nicht vorliegt.

    Andernfalls mieten Sie die Wohnung so, wie diese sich Ihnen darstellt.

  • Genau - es kommt immer drauf an.

    "Vom Vormieter übernommen" heißt ja nicht immer automatisch: Mit allen Rechten und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis des Vormieters übernommen.

    Es kann auch heißen: Der Vormieter hat's drin gelassen, der Vermieter war einverstanden und dem Mieter hat's gefallen. Dann haftet aber nicht der Mieter.

    Ich halte nicht viel von solchen Übernahmeketten. Ich würde als Mieter immer drauf achten, dass ich bei Sachen, die ich nicht beurteilen kann (z.B. Bodenbeläge, bei denen ich nicht alle Schichten einsehen kann) weder für die Einbringung verantwortlich noch für die Entfernung haftbar gemacht werden kann.

    Im Zweifel würde ich vor Einzug immer sagen: Reißt raus, was ihr (Vermieter und Vormieter) rausreißen wollt, und lasst drin, was ihr drin lassen wollt. Das ist dann die Wohnung, die ich entweder wie gesehen anmiete oder nicht. Wenn ich dann die Wohnung miete, interessieren mich die Schichten unter dem sichtbaren obersten Belag nur, wenn da etwas gammelt. Und das wäre dann ein verdeckter Mangel für den der Vermieter mir gegenüber den Kopf hinhalten muss.

  • Also wenn der entfernte Laminatboden ca. 15 Jahre alt war, dann ist der darunter verlegte PVC auch mindestens 15 Jahre alt. Zeitwert=Null! Meiner Meinung nach muss der Mieter gar nichts bezahlen.