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  • Hallo,

    mal angenommen eine Wohnungübergabe ergab, dass die Wohnung in einem "Übergabefähigen Zustand" ist und insgesamt "normal abgewohnt ist. Weiter angenommen das alle "Schönheitsreperaturen", die nach 3 1/2 Jahren Mietzeit ordnunggemäß durchgeführt wurden und lediglich Gebrauchsspuren für den Nachmieter protokolliert wurden.

    Nun gehen wir mal davon aus, dass der Vermieter/die Hausverwaltung ein Schreiben aufsetzt in dem folgende Mängel aufgeführt werden:

    "-Am Türstock sind mehrere Abplatzungen erkennbar"
    "-Am Parkettboden sind eine ca. 1cm Durchmesser große Einkerbung sowie mehrere Kratzer erkennbar"

    Hierfür sollen nun von der Kaution 400 Euro abgezogen werden. Nach einem Gespräch "handelt" der ehemalige Mieter diese 400 Euro auf 250 Euro runter und erfährt außerdem das diese Mängel nicht "zeitnah" sondern "irgendwann wenn der Nachmieter mal auszieht" im Rahmen von Instandsetzungarbeiten durchgeführt werden. Also quasi die 250 Euro pauschal für die Zukunft abgezogen werden.

    Der Mieter erkennt nun das hier etwas nicht stimmt und hält die aufgeführten Mängel für normale Gebrauchsspuren, die im Rahmen von Instandsetzungarbeiten "irgendwann" vom Vermieter durchzuführen sind wäre aber bereit einen Kulanzbetrag in Höhe von 50-100 Euro zu zahlen.

    Frage: Welche Urteile würden hier Anwendung finden?

    Bis jetzt ist mir nur Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 48/09 bekannt.
    Bitte um weitere Urteile!

    Vielen Dank!
    Jurafan

  • Hallo Jurafan,
    ich bezweifele, dass Du hier richtig bist. In dieem Forum geben sich (vornehmlich) Mieter gegenseitig Ratschläge.
    Mit Deinem Anliegen wärest Du m.E. eher beim Vermieter- oder Juraforum oder einer Suchmaschine besser augehoben.