Hallo Gemeinde.
Ich habe eine Wohnung in einem Haus mit 2 Wohnungen gemietet. Der Vermieter wohnt nicht drin sondern ein Verwandter. Der Mietvertrag beinhaltet die 50-50 % Regelung für alle Nebenkosten. Wie sich jetzt nach 4 Monaten Mietverhältnis herausstellt, hat der Bewohner der zweiten Wohnung die Heizung auf volle Leistung durchgehend laufen, auch jetzt im Sommer. Er hat Zugang zur Heizanlage. Ich habe darüber Protokoll geführt und den Vermieter informiert und aufgefordert Messgeräte anzubringen. Aus seiner Sicht ist das Verhältnis Kosten / Nutzen schlecht und einfach die Forderung ignoriert. Der Vermieter ist der Meinung in einem Zweiwohnung-Haus keine Messgeräte anbringen zu müssen. Für den Fall würde eine Investition von 160€ (8 Heizkörper x 20€)anfallen zzgl. jährliches ablesen/abrechnen ca. 180-200€.
Hier ein Auszug aus HeizKV:
"Vorrangige Geltung der HeizKV
§ 2 HeizKV normiert den Vorrang der Bestimmungen der HeizKV vor entgegenstehenden privatrechtlichen Vereinbarungen. So wäre zum Beispiel eine mietvertragliche Klausel, die auf eine verbrauchsabhängige Erfassung und Abrechnung der Heizkosten verzichtet, nichtig. Eine Ausnahme gestattet die HeizKV nur bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt. In einem solchen Fall können Vermieter und Mieter eine Regelung über die Verteilung und Abrechnung der Kosten vereinbaren, die die Vorschriften der HeizKV verdrängt."
Kann ich in diesem Fall, auf Grund der Ungültigkeit des Mietvertrages verlangen, den Mietvertrag neu zu formulieren oder ist es möglich den Vermieter und Makler (der hat den Mietvertrag erstellt) Regresspflichtig zu machen?
Ich freue mich auf Eure Kommentare / Tipps
MIREMI