Erreichbarkeit vom Hausmeister

  • Guten Abend Forum,

    habe da ein Problem/anliegen. Ich habe bei mir in meinem Haus (Mieter) nicht die Möglichkeit diesen Hausmeister zu erreichen... Es fliegen Vögle gegen die Fenster und liegen dann tot bei mir aufm Vordach, Lampen sind kaputt und noch so ein paar andere Sachen. Im Hausflur hängt nix aus und im Mietvertrag steht auch nix...! Die Hausverwaltung wurde auch schon 2x angeschrieben aber da kommt auch nix zurück!!!

    Meine Frage:

    Muss die NR aushängen? Und wenn ja gibt es da ein Gesetz oder ähnliches? Ich gehe davon aus das (wenn ich ihn mal antreffen würde) er mir seine Nummer nicht freiwillig geben wird! Er ist leider nicht gerade der fleißigste.

  • Hiho,
    sorry das hat jetzt zwar nichts mit dem Thema zutun aber wenn ich so eine bescheuerte Antwort lese kann ich einfach nicht anderst.

    Falls du es nicht wissen solltest (Mainschwimmer) gibt es einige Auflagen, Vorschriften und ja auch Gesetze was der Vermieter oder die Hausverwaltung aushängen bzw. kennzeichnen muss. Und wahrscheinlich wollte Sven darauf hinaus ob es sowas gibt.

    @ Sven:
    Sorry ich kann dir nicht sagen ob es dafür eine Vorschrift gibt.

    Mainschwimmer:
    Bevor man so einen Müll schreibt bitte einfach mal die *piep* halten.

  • Zitat

    Mainschwimmer:
    Bevor man so einen Müll schreibt bitte einfach mal die *piep* halten.


    DEn Müll schreibst du, aber du weißt es nicht besser, darum sei dir verziehen, dass du hier die große Klappe riskierst.

    Wenn es keine Vorschrift darüber gibt, dass Hausordnungen vorhanden sein müssen, dann gibt es mit Sicherheit auch kein Gesetz, das dieses regelt.

    Also Enfield, Halt die Klappe!

  • Oh ein Herr sehr wichtig und Oberschlau......

    Deswegen gibt es auch im BGB § zur Hausordnug, und wenn du einmal richtig lesen würdest,
    habe ich nicht nur von Gestzen sodern auch von Vorschriften und Auflagen geredet.

    Sorry wenn ich dir das so sagen muss aber bitte gehe wieder in den Kindergarten.......

  • Zitat

    Deswegen gibt es auch im BGB § zur Hausordnug,

    Dann sei doch bitte so nett und nenne einen Paragraphen, die Hausordnung betreffend. Wir hier lernen gerne noch von dir.

    Einmal editiert, zuletzt von Mainschwimmer (25. Juli 2014 um 11:22)

  • Ich habe es geahnt, jetzt weiß ich es. Du hast keine Ahnung, aber davon sehr viel! Da ich mich außerstande sehe, mich auf dein tiefes Niveau zu begeben, ist für mich hier Schluss. Wenn jemand nicht weiß, was ein Paragraph, bzw. eine Verordnung ist, dann sollte er sein Wissen besser mit seinem Goldfisch teilen.

  • Ich habe es geahnt, jetzt weiß ich es. Du hast keine Ahnung, aber davon sehr viel! Da ich mich außerstande sehe, mich auf dein tiefes Niveau zu begeben, ist für mich hier Schluss. Wenn jemand nicht weiß, was ein Paragraph, bzw. eine Verordnung ist, dann sollte er sein Wissen besser mit seinem Goldfisch teilen.

    So du neunmal Kluger, dann sag mir mal was dir an den § nicht passt im klaren Bezug auf eine Hausordnung?

    Ich meine immerhin kann ich dir hier etwas vorlegen, das im Bezug darauf genutzt wurde und wird.
    Das einzige was im Moment von dir als Info da ist, ist die Beschwerde das es kein Gesetz gibt wann du aufs Töpfchen darfst....

  • Enfield: Die genannten § regeln viel, beziehen sich aber bestimmt nicht ausschließlich auf Hausordnungen oder gar die Pflicht eine solche zu erstellen.. Eher auf das Wesen von Vertragsbestandteilen, würde ich mal so in den Raum werfen.

    Ob sich da nicht jemand verdammt weit aus dem Fenster gelehnt hat mit seinen Aussagen?

    Was eigentlich hat eine Hausordnung mit dem Hausmeister zu tun?

  • @ Doc:
    Ich habe auch nie behauptet das die § sich rein auf eine Hausordnung beziehen oder?

    Also weit aus dem Fenster geleht? Ich glaube eher nicht. Jeder § aus irgend einem gültigen Gesetz oder einer
    Verordnung, der die Gültigkeit einer Hausordung bestätigt oder wiederlegt ist nun einmal auch darauf bezogen.

    Hier ein Beispiel:
    Wenn sich ja kein § auf die Hausordnung beziehen würde, könnte der Vermieter in dieser ja verlangen was er will.
    Gehen wir davon aus das Mainschwimmer in einem Haus zusammen mit neun anderen Mietern wohnt. Der Vermieter
    schreibt in die Hausordnung das jeder Mieter einmal in der Woche seine Notdurft vor der Wohnungstüre von
    Mainschwimmer verrichten muss.
    So dass das nicht rechtens ist wissen wir alle. Aber warum? Ganz einfach §1 GG (oder auch Artike 1 wer es so will):
    "Die Würde des Menschen ist unantastbar."

    So ein Gesetz, das gültig ist, keiner daran denkt, aber auch für die Hausordnung gilt, da sie diese außerkraft setzten kann.

    Wobei ich echt zu gerne sehen würde wie er selbst vor seine........:p

  • So und anderst als die anderen, die sich ja nur darüber aufregen das Gesetze eben nicht immer eindeutig zuweisbar sind, habe ich mich einmal schlau gemacht und eine Antwort für Sven.

    Die Sache kann verschieden geregelt werden, jodoch das Grundsätzliche ist das der Hausmeister vom Vermieter/Hausverwaltung beauftragt und bezahlt wird.
    Das heißt wenn man ihn selbst beauftragt, kann es auch sein das man dann auch selbst die Kosten dafürtragen muss. Die Ausnahme ist, wenn der Vermieter/Hausverwaltung klar sagt das der jeweilige Mieter selbst den Hausmeister beauftragen darf und damit dem Mieter eine "Vollmacht" erteilt.
    Falls das nicht der Fall ist, bleibt dir nichts anderes übrig als den Vermieter/Hausverwaltung zu nerven und wenn es unerträglich wird einen Anwalt aufzusuchen und mit den gegebenen Mittel (z.B. Mietminderung) auf sich aufmerksam zu machen.

  • Sehr spannend und für den TE auch nützlich, aber immer noch teilweise massiv am Diskussionsthema vorbei.

    Ich warte immer noch auf die Auflagen, Vorschriften und Gesetze, die der Vermieter oder die Hausverwaltung aushängen bzw. kennzeichnenmuss.

    Zur Erinnerung nochmal Dein Beitrag von heute 08:11 Uhr in Auszügen:

    Falls du es nicht wissen solltest (Mainschwimmer) gibt es einige Auflagen, Vorschriften und ja auch Gesetze was der Vermieter oder die Hausverwaltung aushängen bzw. kennzeichnen muss. Und wahrscheinlich wollte Sven darauf hinaus ob es sowas gibt.

    Es wäre auch schön, wenn diese ohne Fäkalsprache und wenig subtile Angriffe auf andere User geliefert werden könnten.

  • Sehr spannend und für den TE auch nützlich, aber immer noch teilweise massiv am Diskussionsthema vorbei.

    Falls du meinen letzten Beitrag mal gelesen hättest, da steht klar die Lösung.

    Es wäre auch schön, wenn diese ohne Fäkalsprache und wenig subtile Angriffe auf andere User geliefert werden könnten.

    Ich sehe nur einen der "angegriffen" wird und das auch nur weil wer austeilen will muss auch einstecken können.

    Ich warte immer noch auf die Auflagen, Vorschriften und Gesetze, die der Vermieter oder die Hausverwaltung aushängen bzw. kennzeichnenmuss.

    Muss ich dir jetzt alle Auflagen aufzäheln? Von der Kennzeichung der Rettungs- bzw. Fluchtwege, über die Sicherheits- bzw. Warnhinweise in Tiefgaragen oder Zählerräumen, bis dahin das z.B. auch eine Hausordnung aushangpflichtig ist, sofern sie nicht Bestandteil des Mietvertrages ist (was nur bedeutet das sie im Mietvertrag niedergeschrieben ist) und auch vorhanden ist.
    Bevor du jetzt damit anfängst das ist jetzt einmal alles auf ein Gebäude mit mehren Mietern ausgerichtet.
    Wenn man das ganze auf ein Einfamilienhaus beziehen würde, würde das etwas anderst aussehen.

  • @ Enfield: Ich gebe es auf - Ich kann durchaus lesen und hatte Deine für den TE nützliche Aussage auch entsprechend kommentiert. Du hast es sogar zitiert, aber offensichtlich nicht gelesen...

    Du kennst die Geschichte mit dem Glashaus und den Steinen?

    Da Du ja offensichtlich nicht willens oder in der Lage bist, über ein paar pauschale Auflagen hinaus, auch mal die entsprechenden Quellen oder echtlichen Grundlagen zu posten bin ich raus.

    Auf diesem Level diskutiere ich nicht weiter.

  • Also mein lieber Doc, das Thema von Sven ist wohl gelöst oder muss ich dir jetzt ein Gesetz samt § vorlegen wo drin steht das derjenige der eine Firma beauftragt diese Tätigkeit auch zahlen muss, sofern er nicht von einen dritten berechtigt oder beauftragt ist diese Firam zu beauftragen?
    Also wenn du mir jetzt sagen willst dass das nicht so sein soll sorry dann lege du mir mal bitte vor wo das stehen soll.

    Oder willst du jetzt etwa das ich dir die Bestimmungen samt § poste wo beschrieben wird wie und was der Vermieter zu kennzeichen und auszuhängen hat? Sorry also wenn du eine Tipse zum googlen brauchst tut es mir Leid......

    Und warum sollte ich im Glashaus sitzen? Alles was ich bis jetzt geschrieben habe, kann man nachweisen.......

  • Zitat

    Alles was ich bis jetzt geschrieben habe, kann man nachweisen.......

    Aber nur in deiner kleingeistigen Welt!

    Zitat

    oder muss ich dir jetzt ein Gesetz samt § vorlegen wo drin steht das derjenige der eine Firma beauftragt diese Tätigkeit auch zahlen muss, sofern er nicht von einen dritten berechtigt oder beauftragt ist diese Firam zu beauftragen?

    Und was soll dieser geistige Dünn***** jetzt?

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