Erhöhung der Nebenk.nach Eigentümerwechsel

  • Hallo!
    Ich habe folgendes Problem:
    einige Punkte in meiner Betriebskostenabrechnung haben sich von 2004 auf 2006 sehr stark erhöht(die Rechnung 2005 scheine ich gar nicht erhalten zu haben, jedenfalls liegt sie mir nicht vor.. und bitte nicht über die alten Zeiträume wundern, die Vermieter hat meinen Einspruch gegen die 2006er Rechnung so lange verschleppt, daß es jetzt immer noch um diese Abrechnung geht
    :
    Versicherungen um 44%

    Strom(also natürlich nicht mein persönlich Verbrauchter, sondern der "Hausstrom") um über 200%

    Müll um 42%

    -nun meine Fragen:
    ich habe 2006 nur noch 7 Monate in der Wohnung gewohnt und bin dann umgezogen.Um die entsprechenden vergleichskosten von 2004 zu haben, habe ich die Jahreskostenn 2004 auf 7 von 12 monaten(also Jahresbetrag x 7/12) umgerechnet----kann man das so machen mit den 2004er-Kosten?

    -der neue Eigentümer (der die Wohnanlage 2006 übernommen hat, also in dem Jahr, in dem ich ausgezogen bin und in welchem es ja auch die Nebenkostenerhöhung gab) sagt nun, daß er mir die Erhöhnung dieser Posten nicht erklären könne, da ihm keine Abrechnung des ehemaligen Verwalters vorliege.

    ---ist das realistisch?--sind etwa erst 1,2 Jahre alte Akten vernichtet worden bzw. darf der neue Eigentümer keine Einsicht nehmen, obwohl sie seine jetzige Anlage betreffen?

    --kann er sich darauf berufen bzw. muß ich das akzeptieren, daß der Vermieter nach einem Eigentümerwechsel die Erhöhung der beschriebenen Posten der Nebenkostenabrechnung nicht mehr begründen kann?(ich habe gelesen, daß die Beweislast beim Vermieter liegt; daß es zu einem Eigentümerwechsel kam, liegt ja nicht in meiner Verantwortung)

    Ich überlege, ob ich vorschlagen soll, für die entsprechenden Posten ("Beweislast beim Vermieter; Wirtschaftlichkeitsgebot")den 2004 berechneten Betrag zu zahlen und das Thema damit endlich abzuschließen oder,falls dies nicht akzeptiert wird, eben auf eine begründung zu bestehen und so lange gar nicht zu zahlen

    es wäre supertoll, wenn mir bald jemand antworten könnte, da ich zumindest laut meinung des Eigentümers die noch ausstehende Zahlung innerhalb von 14 Tagen beglichen haben soll..

    Ganz vielen Dank und liebe Grüße!

    schnuggn

    Einmal editiert, zuletzt von schnuggn (22. August 2010 um 01:46)

  • Bitte beachten Sie, dass dies eine Meinung eines Laien ist, der sich etwas mit Mietrecht beschäftigt hat. Kompetente Antworten gibt Ihnen gerne ein Anwalt für Mietrecht, bzw. der örtliche Mieterverein.

  • hallo mainschwimmer!
    Allerherzlichsten für die superschnelle und nette Antwort!!!
    Ich bin nur sehr selten in Foren und bekomme das hier deshalb mit dem Zitieren , bzw. dem direkten Antworten auf Ihre fragen nicht hin leider, deshalb hoffe ich, daß es auch so nicht zu kompliziert wird...

    also, bei den erhöhten hausstrom, Versicherungs-und müllgebühren habe ich noch nicht um Belege gebeten, deshalb hat er auch natürlich noch keine vorgelegt.(Problem ist, daß ich dort ja nicht mehr wohne und es auch etwas kompliziert wird, dort jetzt persönlich hinzukommen, um die Belege einzusehen, ich würde dann jetzt versuchen, einen frankierten Rückumschlag beizulegen und um Kopien der Belege zu bitten)

    Wenn Sie schreiben, daß er nicht die Erhöhung begründen muß von 2004 auf 2006 (aber andererseits dem gebot der Wirtschaftlichkeit unterliegt, welches der vorherige Eiegtnümer ja offenslichtlich besser gelöst bekam, "kopfkratz"..), sondern einfach seine 2006er-Ausgaben belegen müßte, kann ich denn dann trotzdem die Anforderung der Unterlagen des alten Eigenümers fordern?(weil Sie das ja auch schreiben)

    --denn da es sich um eine große Wohnanlage handelte, in der bestimmt der eine oder andere Mieter Belege sehen möchte, gehe ich mal davon aus, daß diese vorhanden sind und stimmen, zumal bei so klaren kosten wie müll oder Hausstrom, mir geht es ja um die für mich teils nicht nachvollziehbaren Gründe, warum diese so stark zu 2004 differieren und das ist ja durch einen bloßen Nachweis der 2006er Kosten noch nicht begründet.Ist es dann nicht gerade das Gebot der Wirtschaftlichkeit, das ihn dann verpflichten müßte, enen solchen Kostenanstieg zu begründen..?(ich habe auch woanders gelesen, daß "Preissprünge über 10% der Erklärung bedürfen"(Berliner Kammergericht, 12 U 216/04

    falls Sie sich noch einmal die Mühe machen würden, mir da Ihre Meinug zu zu sagen, wäre ich sehr dankbar!
    übrigens tolles Forum!
    LG
    schnuggn