Erhöhung der Miete um 200%

  • Hallo,

    folgendes Szenario:
    Ich bewohne seit April 14 ein Zimmer in einem Haus in dem auch meine Schwester und ihr Mann eine Einliegerwohnung zur Miete bewohnen.
    Das Zimmer in dem ich jetzt wohne stand bis dahin leer und diente lediglich als Lagerraum, sowie als Trocknungsraum für die Wäsche.

    Das Haus in dem meine Schwester, ihr Mann, ich wohnen und bis vor kurzen noch 3 andere Mieter wohnten, soll in naher Zukunft abgerissen werden und einem Neubau weichen.
    Deswegen waren die Mietverträge auch befristet. Der meiner Schwester bis August 14, der der anderen Bewohner einschließlich meinem Mietvertrag bis September 14.

    Da das Haus stark renovierungsbedürftig ist und mein Zimmer lediglich 9,9 m² hat, ich anfangs auch nur sproadisch anwesend war, habe ich mich gerne auf den Vorschlag der Vermieterin eingelassen, für dieses Zimmer 100 € inkl. Nebenkosten pro Monat zu bezahlen.

    Nun hat die Vermieterin sich entschieden, doch erst im nächsten Jahr mit den Baumaßnahmen zu beginnen und hat den Bewohnern neue Mietverträge für ein weiteres Jahr angeboten.

    Der meiner Schwester ist um 10 € gestiegen, was in Ordnung ist.

    Für meinen neuen Mietvertrag will die Vermieterin plötzlich 300 € im Monat.
    Sie begründet das damit, dass das der normale WG Preis für alle Bewohner wäre. Dass das Haus Vorzüge hätte (Garten, gute Parkmöglichkeit). Und dass man als Bewohner ja auch die anderen Räume nutzen kann, zum Beispiel eine alte Küche im EG ohne Möbel, wohnlich ist was anderes, deswegen dient dieser Raum als Wäscheraum und als Ausweichmöglichkeit.
    Weiterhin hat die Vermieterin auch erwähnt ich könnte in das größere Zimmer im EG umziehen.
    Sie sieht die Miete wohl als Pauschalbetrag. Im Mietvertrag steht auch nur 1 Zimmer ohne nähere Beschreibung.

    Ab Oktober ziehen 2 andere weitere Bewohnerinnen ein, die auch diese 300 € bezahlen werden, deren private Räume sind aber größer.

    Laut Mietpreisspiegel ist eine Miete von ca 10€/m² angemessen.

    Ist diese Erhöhung von 100 € auf 300 € rechtens?

  • Da Ihr Mietvertrag sowieso am 14. September ausläuft und eine Mieterhöhung 2 Monate vorher angekündigt werden muß, verstehe ich Ihre Aufregung nicht.

    Bei der Ausfertigung eines neuen Mietvertrages kann auch die Miete völlig neu vereinbart werden.

  • Mal abgehen davon, dass der Fragesteller erst im April 14 eingezogen ist und damit eine Erhöhung noch gar nicht möglich ist, sollte man sich §575 BGB mal näher ansehen:

    Zitat

    § 575
    Zeitmietvertrag

    (2) Der Mieter kann vom Vermieter frühestens vier Monate vor Ablauf der Befristung verlangen, dass dieser ihm binnen eines Monats mitteilt, ob der Befristungsgrund noch besteht. Erfolgt die Mitteilung später, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um den Zeitraum der Verspätung verlangen.


    Was bedeutet: kein neuer Vertrag, sondern eine Verlängerung des bestehenden Vertrags. Was bedeutet: keine Mieterhöhung möglich!

  • Was bedeutet: kein neuer Vertrag, sondern eine Verlängerung des bestehenden Vertrags. Was bedeutet: keine Mieterhöhung möglich!


    Korrekt!
    Das sagt aber der Absatz 3 des Paragraphen, nicht der von Dir zitierte Absatz 2.

    Zitat

    § 575
    Zeitmietvertrag.
    [...]
    (3) Tritt der Grund der Befristung erst später ein, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um einen entsprechenden Zeitraum verlangen. [...]

  • Also beantrage ich bei der Mieterin einen schriflichen Antrag auf Verlängerung der Miete ab September nach §575, mit der Grundlage, dass sich der Grund für den bisherigen Zeitmietvertrag nach hinten um ein Jahr verschoben hat?

  • Zitat

    Also beantrage ich bei der Mieterin einen schriflichen Antrag auf Verlängerung der Miete


    Nein, du beantragst bei der VERmieterin eine Verlängerung deines Mietvertrags, da der Grund der Befristung sich in das nächste Jahr verschoben hat.

  • Es muss nach §575 BGB keine Verlängerung beantragt werden. Sie kann verlangt werden. Das ist ein kleiner feiner Unterschied. :)

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