Hallo,
vorab ein Danke an alle welche sich zu meinen Fragen äußern und mir einen Rat erteilen.
Folgende Situation:
- Einzug Mietswohnung zum 01.08.2009
- 3 Mietparteien, EG, 1.OG und Souterrain welches wir bewohnen
- 1 Wasseruhr - Verbrauch wird auf Mieter anteilig umgelegt
- Haus wurde bis August modernisiert und renoviert ( Verbrauch Allgemeinstrom und Wasser wurde vom Vermieter dafür nicht extra erfasst)
In meiner Nebenkostenabrechnung stören mich drei Punkte:
1. Kaltwasserkosten und Abwassergebühren
Der Verbrauch wird vom 01.01.2009 - 31.12.2009 berechnet und der Verbrauch nach Personen und Tage umgelegt. Zum 01.08.2009 habe ich den Zählerstand notiert.
2. Kosten Allgemeinstrom
Kosten für den Allgemeinstrom fallen mit 574€/Jahr überproportional hoch aus. Der Verbrauch wird vom 01.01.2009 - 31.12.2009 berechnet und der Verbrauch nach Tagen umgelegt. Zum 01.08.2009 hat der Vermieter die Zählerstände notiert.
Durch unseren Nachbarn ist mir bekannt dass die Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten über oben genannte Posten gelaufen sind. Anderen Mieter ist es egal, da Sie für 2009 eine "Allinklusive Miete" hatten und erst zum 01.01.2010 auf Kaltmiete+Nebenkosten umgestellt wurden.
Mein Wunsch war es für mich den anteiligen Verbrauch vom 01.08.09 - 31.12.09 zu berechnen da ich nicht einsehe die Kosten aus den Vormonaten welche durch Renovierung und Modernisierung hoch ausfallen mitzubezahlen.
Antwort des Vewalters:
Die Kalt- und Abwasserkosten werden für das gesamte Jahr 2009 errechnet. Eine anteilige Aufteilung der Kosten erfolgt über die Schlüsselung Personen x Tage. Zwischenzählerstände finden keine Berücksichtigung. Dasgleiche gilt auch für die Abrechnung der Stromkosten.
Kann er das so einfach regeln?
3. Heizung Treppenhaus
In der obersten Etage befindet sich ein Heizkörper an dem im letzten Jahr kein Wärmeverbrauchsmessungsgerät montiert wurde um klar und deutlich den Verbrauch kenntlich zu machen? Der Heizkörper hat für die mittlere und vor allem für unsere untere Etage keinen Nutzen da die Wärme bekanntlich nach oben steigt und nicht nach unten. Bei uns kommt keine Wärme an. Es ist bekannt dass obige Mieterin die vorhandene Heizung zur Pflege und Überwinterung ihrer dort im oberen Treppenhaus abgestellten Blumen benutzt und nasse Hundehandtücher drauf trocknet. So sollte dies auch über ihre Verbrauchsabrechnung abgerechnet werden. Andernfalls muss meiner Meinung nach diese Heizung komplett abgestellt werden, da sonst durch die pauschale Umlage Tür und Tor zur ungehemmten Nutzung durch obige Mieterin gegeben ist. Dazu bin ich nicht bereit.
Antwort Hausverwalter:
Der Heizkörper im Flur ist nicht einer Wohnung zugeordnet, sondern wird über die Allgemeinkosten abgerechnet. Er dient in der Tat der Beheizung des Treppenhauses. Eine ungehemmte Nutzung der Wärme kann ich nicht feststellen, da lediglich das Treppenhaus zum Wohl aller beheizt wird. Dies ist konstruktiver Bestandteil des Hauses und ich sehe keine Veranlassung hier die tatsächlichen Gegebenheiten zu ändern.
Kann er dies so einfach regeln?
Über Antwort bin ich dankbar, sollte noch etwas an Informationen fehlen bitte ich um kurze Rückmeldung.
Gruß
O.