Hallo,
dieses ist mein erster Beitrag in diesem Forum - ich hoffe, dass Ihr mir weiterhelfen könnt.
Ich wohne seit Juli letzten Jahres in meiner derzeitigen Wohnung (3 Zimmer, 65qm). Es gibt kein Übergabeprotokoll und der Vermieter hat die Wohnung seit einigen Jahren nicht mehr betreten. Von den Vormietern habe ich die Wohnung offiziell "renoviert" übernommen, im Austausch gegen Ihre Küche. Dieses wurde im Mietvertrag vermerkt als:
§26 Zustand der Mieträume bei Beginn des Mietverhältnisses
1) Der Mieter übernimmt die Wohnung im gegenwärtigen Zustand. Die Wohnung gilt als renoviert übernommen.
Zusätzlich wird definiert:
§22 Beendigung des Mietverhältnisses
1. Spätestens zur Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Mieträume in sauberem Zustand, einschl. gereinigter Fensterscheiben und -rahmen, vollständig zurückzugeben.
==> Meine Frage ist nun, inwiefern ich die Wohnung übergeben muss. Ist diese "renoviert" dem Vermieter zu übergeben? Dieses ist im Vertrag nicht definiert, lediglich ein "sauberer Zustand" wird gefordert. Die Wohnung selbst müsste (aus meiner Sicht) neu gestrichen werden, der letzte Anstrich ist schon einige Zeit (durch die Vormieter, ca. 6 Jahre) her.
Ich bin mir nicht sicher, ob die Schönheitsreparaturklausel, die ebenfalls verankert ist - greifen würde, da ich gehört habe, dass solche Klauseln generell unwirksam sind.
§14 Schönheitsreparaturen durch den Mieter
1) Der Mieter führt Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten fachgerecht durch. Diese umfassen insbesondere:
- "Tapezieren und Streichen der Wänder, Streichen der Fißböden, Heizkörper, Innenanstrich Fenster & Türen" etc.
2) Während der Dauer des Mietverhältnisses hat der Mieter Schönheitsreparaturen durchzuführen. Diese richten sich nach den folgenden Zeitabständen, beginnend mit dem Mietverhältnis:
alle 5 Jahre: Küchen, Bäder, Duschen
alle 8 Jahre: Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen, Toiletten
...
==> Frage: bin ich auf Basis des Mietvertrages oder Gesetztes verpflichtet, die Wohnung vor dem Auszug zu renovieren (Streichen, Tappezieren sonstige Arbeiten)?
Ich habe (leider) 4 Löcher in den Laminat-Boden gebohrt. Diese sind zar recht klein, aber ich denke, dass ich zumindest diese ausbessern/ersetzen muss, oder?
Vielen Dank für Eure Hilfe!!!
MfG
Kenu