Mietvertrag zustandegekommen mit Vormieter?

  • Hallo Leute,

    folgendes ist uns passiert:
    - Wir haben eine Wohnung bei einem Internetportal gefunden
    - Einen Besichtigungstermin mit den Vormietern abgemacht
    - Besichtigung war i.O.
    - Info vom Vormieter: Es gibt noch einige Interessenten
    - Wir haben folgende E-Mail an den Vormieter geschrieben
    "wir möchten gerne für die Wohnung zusagen. Über eine positive Rückmeldung würden wir uns freuen."
    - Der Vormieter hat noch einige Male geschrieben, dass wir in der "Auswahl" wären und er sich meldet. Anschließend sollten wir noch eine Bewerbung schreiben
    - Nach dem Absenden der Bewerbung hat sich der Vermieter bei uns gemeldet und einen Termin abgemacht - wir waren der Überzeugung, dass es noch mehrere Interessenten gibt und es erst einen Vertrag gibt, wenn wir unterschreiben
    - Den Termin haben wir aufgrund einer anderen Wohnung abgesagt. Der Vermieter hat uns daraufhin angerufen und gesagt es gäbe einen Vertrag und er will nun 300€ von uns, oder er klagt die Miete ein

    Was würdet Ihr nun tun, was denkt Ihr zum Vertragsverhältnis?
    Danke für eure Anmerkungen!

  • Zum einen: Ich verstehe überhaupt nicht, was Ihr da alles mit dem Vormieter veranstaltet habt. Was hat der Euch zu interessieren?
    Zum anderen: Habt Ihr irgendwo beim Vermieter etwas zugesagt oder gar unterschrieben? Gab es eine mündliche oder gar schriftliche Übereinkunft, also eine Vereinbarung, also einen Vertrag?

  • Der Vormieter hat wohl mit dem Vermieter die Vereinbarung, dass er sich um die Besichtigungen kümmert.
    Mit dem Vermieter haben wir bisher nur zweimal telefoniert. Das erste Mal für eine Terminabstimmung,
    wir haben Ihm direkt keine Zusage gegeben. Immer nur dem Vormieter.
    Das zweite Mal hat der Vermieter angerufen und Stunk gemacht.

  • "Sich um die Besichtigungen kümmern" klingt logisch, solange der Vormieter da noch drin wohnt. Aber Du hast von "sollen Bewerbung schreiben" und "in näherer Auswahl befinden" geschrieben. Sowas bespricht man nicht mit dem Vormieter.

    Aber zurück zur entscheidenden Frage:
    Ihr habt also keine Vereinbarung mit dem Vermieter. So deute ich jedenfalls Deine Antwort. Aufgrund welches Vertrages solltet Ihr denn dann bitteschön zahlen müssen? :confused:

    So wie es sich für mich anhört, kann man dem Vermieter nur freundlich und gelassen viel Spaß wünschen bei der Klage auf Mietzahlung.

  • Danke für deine schnelle Antwort, du hast uns echt den Tag gerettet.

    Wir waren verwirrt, dass sich der Vermieter erst gar nicht blicken lässt, und alles vom Vormieter machen lässt (Organisation, Besichtigung, Besprechung, Bewerbung-Einsammeln).
    Dann aber der Überzeugung ist, es gäbe eine Übereinkunft. Angeblich hat er allen anderen abgesagt und wir sind nun daran Schuld.

  • Du schreibst, Ihr habt dem Vormieter die Zusage gegeben. Meiner Ansicht nach reicht das nicht. Die genauen Wortlaute und warum nun der Vermieter anscheinend ja der Ansicht ist, diese Zusage verwerten zu können, kann ich Dir natürlich aus der Forenferne nicht sicher sagen. Das muss Dir klar sein.

    Oder sagen wir es nochmal anders: Wenn der Vormieter sich deutlich als Bevollmächtigter des Vermieters ausgegeben hat und Ihr ihn auch als solchen anerkannt hattet, könnte das Bild auch anders aussehen. Aber selbst dann hättet Ihr ja noch keinen Vertrag, zu dem ja immer (mindestens) 2 Parteien gehören.

  • Die Abgabe einer Bewerbung sowie die daraufhin folgende Einladung rechtfertigt nicht einen Vorvertrag. Ich hatte bezüglich schon darauf hingewiesen.

    Man stelle sich vor: Sie bewerben sich um eine Arbeitsstelle und werden zum Vorstellungsgespräch eingeladen und schon allein damit wäre der Arbeitsvertrag zustande gekommen. Lustig, lustig! Ich würde diesen Vermieter einfach ignorieren.
    Was glaubt ER, wer ER ist.

  • zitierf

    Aus meiner Sicht ist hier kein sogenannter Vorvertrag zustandegekommen. Die dazu erforderlichen Kriterien sind nicht gegeben.

    Erstmal erneut Danke für eure Antworten.

    Kannst du mir noch sagen, was die Bedingungen für einen Mietvorvertrag wären? Hab jetzt auf Anhieb nur komplette Verträge gefunden, bei uns ging es ja nur per E-Mail/Telefon.

  • Erstmal erneut Danke für eure Antworten.

    Kannst du mir noch sagen, was die Bedingungen für einen Mietvorvertrag wären? Hab jetzt auf Anhieb nur komplette Verträge gefunden, bei uns ging es ja nur per E-Mail/Telefon.

    Selbst ein Vorvertrag heißt nicht, dass Ihr dann auch zwingend einen Mietvertrag unterschreiben müsst. Gegebenenfalls kann der Vermieter aber dann Schadenersatzansprüche geltend machen.

    In einem Vorvertrag sollte stehen, zu welchen Konditionen und zu welchem Zeitpunkt welche Wohnung gemietet wird. Grundsätzlich kann da alles mögliche drin stehen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.