Hallo Leute,
ich hab eine Frage zu meinem Untermietvertrag. Und zwar ist es so, dass ich in einer 3er WG wohne. Mein Mitbewohner ist der Hauptmieter und meine Mitbewohnerin und ich sind die Untermieter.
Der Untermietvertrag ist genau wie der Hauptmietvertrag fristlos und die beiden Zimmer wurden an uns jeweils unmöbliert vermietet, steht auch so im Untermietvertrag drin. Somit entfällt ja die verkürzte Kündigungsfrist bis zum 15. eines Monats. Soweit liege ich da richtig oder?
Meine Frage ist nun: Unser Mitbewohner (Hauptmieter) hat in unseren Untermietvertrag unter dem Paragraph Mietzeit und Kündigung geschrieben: "Das Kündigungsrecht des Hauptmieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn der Untermietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde. Die Frist beträgt somit zwei Wochen."
Diese Klausel ist doch nicht rechtens oder? Da die Mietzeit unbefristet ist und die Zimmer unmöbliert vermietet wurden, liege ich da richtig oder? Oder kann er sich auf diesen Absatz berufen, welcher so nicht im Hauptmietvertrag steht sondern nur in unserem Untermietvertrag.
Wäre super wenn ihr mir zu dieser einen Unsicherheit helfen könntet.
LG