Hallo zusammen,
ich hoffe, Sie können mir bei meinem Anliegen helfen und ich bedanke mich bereits im Voraus für Antworten.
Da ich zwei Stubentiger habe, habe ich an meinem Balkon ein Katzennetz gespannt. Bisher hieß es, dass Bohren am Balkon bzw. der Außenfassage verboten ist und somit habe ich mir aus Holz einen Rahmen gebaut und hier das Netz befestigt.
Vor kurzem kam die Hausverwaltung auf mich zu, dass diese Befestigung das Außenbild des Hauses verunstaltet. Vorschlag von der Hausverwaltung war nun, ich solle an dem Balkon über mir Haken anbringen und daran das Netz aufhängen. Dies ist für mich grundsätzlich kein Problem.
Die Frage, ob ich denn jetzt doch bohren könne, wurde bejaht jedoch nur mündlich und nicht schriftlich. Auf Nachfrage solle ich mich auf die Aussage der Hausverwaltung stützen.
Die Wohnungen in unserem Haus gehören verschiedenen Eigentümern und ich habe keine direkte Freigabe des Eigentümers von der Wohnung über mir.
Meine Frage ist nun, ob die Hausverwaltung dies überhaupt ohne Freigabe des Eigentümers genehmigen kann und wer die Haftung übernimmt, wenn am Balkon z. B. Schäden entstehen wie z. B., dass Wasser durch das Bohren eindringt und der Balkon dadurch beeinträchtigt wird.
Viele Grüße
rudegirl