Arbeiten am Balkon

  • Hallo zusammen,

    ich hoffe, Sie können mir bei meinem Anliegen helfen und ich bedanke mich bereits im Voraus für Antworten.

    Da ich zwei Stubentiger habe, habe ich an meinem Balkon ein Katzennetz gespannt. Bisher hieß es, dass Bohren am Balkon bzw. der Außenfassage verboten ist und somit habe ich mir aus Holz einen Rahmen gebaut und hier das Netz befestigt.

    Vor kurzem kam die Hausverwaltung auf mich zu, dass diese Befestigung das Außenbild des Hauses verunstaltet. Vorschlag von der Hausverwaltung war nun, ich solle an dem Balkon über mir Haken anbringen und daran das Netz aufhängen. Dies ist für mich grundsätzlich kein Problem.

    Die Frage, ob ich denn jetzt doch bohren könne, wurde bejaht jedoch nur mündlich und nicht schriftlich. Auf Nachfrage solle ich mich auf die Aussage der Hausverwaltung stützen.

    Die Wohnungen in unserem Haus gehören verschiedenen Eigentümern und ich habe keine direkte Freigabe des Eigentümers von der Wohnung über mir.

    Meine Frage ist nun, ob die Hausverwaltung dies überhaupt ohne Freigabe des Eigentümers genehmigen kann und wer die Haftung übernimmt, wenn am Balkon z. B. Schäden entstehen wie z. B., dass Wasser durch das Bohren eindringt und der Balkon dadurch beeinträchtigt wird.

    Viele Grüße
    rudegirl

  • Ganz ehrlich, ohne schriftliche Genehmigung sollten Sie nichts in der Richtung unternehmen. Aber wenn Sie mit einem 5 oder 6 mm Steinbohrer an den Beton gehen, müssen Sie höchstens 5 cm tief bohren um einen Dübel zu setzen um darin einen Haken einzuschrauben.

    Und der Beton dürfte eine Stärke von 20 cm haben. Da werden Sie nicht durchbohren können. Aber Achtung beim Arbeiten auf der Leiter so nah am Abgrund!!

  • Bin mir eben auch nicht sicher und habe kein gutes Gefühl, wenn ich das einfach auf Zuruf mache, da sich die Hausverwaltung ja ändern kann.

    Danke für die Antwort.

  • Meine Frage ist nun, ob die Hausverwaltung dies überhaupt ohne Freigabe des Eigentümers genehmigen kann und wer die Haftung übernimmt, wenn am Balkon z. B. Schäden entstehen


    Hallo,
    Dein Ansprechpartner ist grundsätzlich Dein Mietvertragspartner.

  • Irgendwie habe ich leichte Probleme, der Schilderung des Verwalters zu folgen. Was bitte schön stört ihn an dem Holzrahmen? Weist dieser eine ungewöhnliche Breite auf, so dass dieser vom Grundstück aus sichtbar ins Auge fällt? Eventuell kann diesem Problem dann durch einen weißen Farbanstrich oder durch die Wahl eines unauffälligeren Material für den Rahmen abgeholfen werden.

    Mit der Befestigung von des Netzes am Balkon der über Ihnen gelegenen Wohnung wäre ich vorsichtig. Ich nehme an, besagter Verwalter ist für die Eigentümergemeinschaft als WEG-Verwalter zuständig. Dann würde ich ihn bitten, seinen Vorschlag durch einen entsprechenden Beschluss der Eigentümergemeinschaft absegnen zu lassen. Nur so besteht überhaupt die Chance, Ihren Vermieter von Haftungsfragen freizustellen falls durch diese Art der Befestigung Schäden an dem über Ihrer Wohnung gelegenen Balkon auftreten.

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