Auf einmal wird es verboten...

  • Hallo

    In unserem Haus gibt es 2 Gemeinschaftsräume, wo an der Decke Hacken befestigt sind, um die Fahrräder dort aufzuhängen, was sich für fast alle Mieter als schwierig gestaltet. Deswegen stehen die großen Fahrräder auf dem Boden. Seit 2011 habe ich einen Fahrrad Kupplungsträger, der bei Nichtgebrauch an einem der Hacken hängt, das hat bisher weder den anderen Mietern, Hausmeister und dem Vermieter gestört. An den paar Hacken hängt kein Fahrrad.
    Jetzt gibt es einen Aushang: "Das Abstellen eines Autofahrradhalters, Buggy, Spielzeug, Kinderroller etc.. ist nicht gestattet."
    Noch dazu heißt es weiter: "Möchten wir Sie bitten, nur Fahrräder, die sich in der regelmäßigen Benutzung befinden, und nicht mehr als zwei Räder pro Haushalt im Fahrradkeller abzustellen.
    Bitte entfernen Sie dies unverzüglich, spätestens jedoch bis 2.9.2014. Sollten wir nach dem Datum diese Gegenstände vorfinden, werde diese von der GEWOFAG (Vermieter) ohne weiter Benachrichtigung entfernt"

    Es haben Haushalte mehr als 2 Fahrräder, die benutz werden. Und, auch das mit mehreren Fahrrädern hat bisher keinen gestört.

    Mein Frage: Darf der Vermieter es einfach so verbieten ? Darf der Vermieter es einfach so entfernen ?

    Anmerkung, in der Hausordnung steht: "Fahrräder, Kinderwagen und sonstige Spielfahrzeuge dürfen nur im eigenem Kelleraum untergebracht werden. Nur im Gebrauch befindliche und fahrbereite Fahrräder und Kinderwagen dürfen im etwa vorhandenen Fahrradkeller abgestellt werden."

    Hier kann man die ganze Hausordnung nachlesen: http://www.gewofag.com/wp-content/upl…rdnung_9_11.pdf

  • Das Problem ist unter anderem in der Anzahl der Fahrräder, die auf einmal auf max. 2 beschränkt wird. Nicht nur in unserem Haushalt haben wir mehr als 2 Fahrrädern, die regelmäßig benützt werden. Obwohl, was heißt regelmäßig ?
    In der Hausordnung ist keine Anzahl darüber.

    Wegen dem Fahrradträger: Es heißt, wegen Brandschutz. Nun ja, wenn es danach geht, dann müssen ja auch die Fahrräder wegen Brandschutz entfernt werden. Der Fahrradträger besteht zu 95% aus Metall, und der Kunststoff ist schwer entflammbar. Demzufolge zieht das mit dem Brandschutz nicht. (Ich habe vor ein paar Tagen mit einem Feuerwehrmann darüber gesprochen).
    Der hat mir erzählt, das alle Kinderwägen nicht im Treppenhaus und auch nicht vor dem Haus abgestellt werden sollten. Wegen Brandschutz.. Ein Kinderwagen ist schnell entflammbar, und der Kunststoffmix enthält zum teil hochgiftige Gase. Aber da sagt der Vermieter kein Wort.

  • Das Problem ist unter anderem in der Anzahl der Fahrräder, die auf einmal auf max. 2 beschränkt wird. Nicht nur in unserem Haushalt haben wir mehr als 2 Fahrrädern, die regelmäßig benützt werden. Obwohl, was heißt regelmäßig ?

    Wie viele Fahrräder andere Haushalte haben hat mit Ihren Fahrrädern und Ihrem Fahrradträger erst einmal gar nichts zu tun...


    Wegen dem Fahrradträger: Es heißt, wegen Brandschutz. Nun ja, wenn es danach geht, dann müssen ja auch die Fahrräder wegen Brandschutz entfernt werden. Der Fahrradträger besteht zu 95% aus Metall, und der Kunststoff ist schwer entflammbar. Demzufolge zieht das mit dem Brandschutz nicht. (Ich habe vor ein paar Tagen mit einem Feuerwehrmann darüber gesprochen).

    Ja wegen Brandschutz. Möglicherweise zählt der Fahrradabstellraum mit zur Garage und unterliegt demnach eventuell auch der örtlichen Garagenordnung. In dieser kann vorgeschrieben sein, dass in Garagen und Fahrradräumen lediglich Fahrzeuge abgestellt werden dürfen.

    Ist der Fahrradträger ein Fahrzeug? Ich denke eher nicht.

    Somit interessiert es auch kein bisschen, was Ihr befreundeter Feuerwehrmann meint - der Träger muss entfernt werden.

  • Das Problem ist unter anderem in der Anzahl der Fahrräder, die auf einmal auf max. 2 beschränkt wird. Nicht nur in unserem Haushalt haben wir mehr als 2 Fahrrädern, die regelmäßig benützt werden. Obwohl, was heißt regelmäßig ?
    In der Hausordnung ist keine Anzahl darüber.

    Ich habe in solchen Häusern mein halbes Leben verbracht und kenne die Gewohnheiten der lieben Mieter, was Fahrräder betrifft.
    Wenn keine Anzahl genannt ist kann trotzdem nicht Hinz und Kunz jedes intakte als auch Schrottrad einfach im Gemeinschaftskeller abstellen. Die Hausordnung besagt, das für mehr Räder eben der eigene Kelleraum zu nutzen ist. Sie haben doch auch mehr als 2 Räder und wenn alle mehr als diese haben, wird der Platz knapp. Also ist eine Beschränkung durchaus richtig.
    Mal Hirn einschalten oder glauben Sie der Keller ist bloß für Sie da.

  • Wohlgemerkt, bei uns im Haus haben jeweils 4 Mietparteien einen eigenen Fahrradkeller (Insgesamt 8 Mietparteien).
    In unserem Fahrradkeller hat 1 Mieter mehr als 2 Fahrräder, (insgesamt 4) und das sind keine Schrotträder, und werden auch regelmäßig benützt.
    Die beiden anderen Mieter haben keine Fahrräder. Und wir haben 3 Fahrräder, die regelmäßig benützt werden. Der Platz ist vorhanden. Es hat auch in den letzten 10-12 Jahren keinen gestört, wieviele Fahrräder im Fahrradkeller stehen. In der Hausordnung steht keine Anzahl über die Fahrräder.
    Die Hacken an der Decke werden nicht benützt. Weil es nicht gerade leicht ist, die Fahrräder dort einzuhängen, und auch wieder auszuhängen. Ich werde mal bei Gelegenheit ein Foto von den Hacken machen.

  • In der Hausordnung steht keine Anzahl über die Fahrräder.
    Die Hacken an der Decke werden nicht benützt. Weil es nicht gerade leicht ist, die Fahrräder dort einzuhängen, und auch wieder auszuhängen. Ich werde mal bei Gelegenheit ein Foto von den Hacken machen.

    Das können Sie gerne tun.

    Es ändert aber nichts an der Tatsache.

    Im übrigen benutzt man Hacken üblicherweise im Garten.

    Haken hingegen nutzt man um etwas aufzuhängen... 😉

  • Meiner Meinung nach ist alles bis auf die Anzahl der Fahrräder unstrittig. Das bedeutet auch, dass wenn ein Fahrradkeller vereinbarungsgemäß vorbehalten ist für in Gebrauch befindliche Fahrräder und Kinderwagen, ein Mieter sich nicht wundern muss, wenn der Vermieter seinen Fahrradträger dort nicht sehen will.

    Zu den Fahhrädern:
    Es ist sicherlich richtig, dass nicht pauschal jeder Mieter unbegrenzt viele Räder unter die Decke hängen kann - weil irgendwann wäre die Bude vielleicht überfüllt. Aber - und hier gebe ich dem Threadersteller recht - in der Hausordnung ist die Anzahl nicht genannt und nicht nach oben begrenzt. Die Hausordnung gehört zum Mietvertrag. Es ist also keine Fahrradanzahl(begrenzung) pro Mieter vereinbart.

    Wenn jetzt der Vermieter eine Begrenzung einführt, so macht er das einseitig. Und das erzeugt mindestens Redebedarf, denn es stellt sich zumindest die Frage, ob diese Begrenzung durch irgendwelche Rechte, Gesetze oder Urteile abgesichert ist. Möglicherweise gibt es dazu ja schon irgendwo ein Urteil, in dem es einem Vermieter pauschal erlaubt wurde, die Hausordnung in so einem Fall einseitig zu ergänzen/verändern. Vielleicht aber auch nicht. (Ich weiß es nicht.)

    Der Mietvertrag und die dazugehörige Hausordung scheint hier also nicht präzise zu sein und lassen (aus meiner Sicht ganz vernünftigerweise) einen Spielraum. Diesen Spielraum kann man meiner bescheidenen Meinung nach sicherlich besser nutzen, als wie der Vermieter das hier gerade versucht. Gerade in Hinblick darauf, dass da eh noch Haken frei sind.

    Das Recht auf x Haken ist im Mietvertrag nicht verankert. Die Beschränkung auf x Haken pro Mieter aber auch nicht. Ich denke, hier hilft nur miteinander reden.

    Einmal editiert, zuletzt von AjaxMH (19. August 2014 um 17:53)

  • Miteinander reden ?? Ja, das habe ich heute versucht, ohne Ergebnis. Auch habe ich das mit den Hacken angesprochen, der Vermieter, bzw. dem sein Mitarbeiter solle mir doch bitte mal erklären, wie man ein Fahrrad mit ca. 13 Kilo so ohne weiteres an den "Hacken hängen kann" Oder, wie z.b. es meine Frau schaffen soll.. Auch das es jetzt auf einmal jemanden stört, wie viele Fahrräder da rumstehen, wo doch in der Hausordnung keine genau Anzahl darüber enthalten ist. Der Vermieter bleibt auf dem Standpunkt. Alles andere interessiert nicht. Immerhin habe ich heute in Erfahrung bringen können, das der Vermieter nicht ohne weiteres Fahrräder oder andere Gegenstände im Fahrradkeller oder in Gemeinschaftsräumen so einfach entfernen darf. Wenn er das macht, ist es Diebstahl. Noch dazu ist die Fristsetzung zu kurz angesetzt.

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