Hallo
In unserem Haus gibt es 2 Gemeinschaftsräume, wo an der Decke Hacken befestigt sind, um die Fahrräder dort aufzuhängen, was sich für fast alle Mieter als schwierig gestaltet. Deswegen stehen die großen Fahrräder auf dem Boden. Seit 2011 habe ich einen Fahrrad Kupplungsträger, der bei Nichtgebrauch an einem der Hacken hängt, das hat bisher weder den anderen Mietern, Hausmeister und dem Vermieter gestört. An den paar Hacken hängt kein Fahrrad.
Jetzt gibt es einen Aushang: "Das Abstellen eines Autofahrradhalters, Buggy, Spielzeug, Kinderroller etc.. ist nicht gestattet."
Noch dazu heißt es weiter: "Möchten wir Sie bitten, nur Fahrräder, die sich in der regelmäßigen Benutzung befinden, und nicht mehr als zwei Räder pro Haushalt im Fahrradkeller abzustellen.
Bitte entfernen Sie dies unverzüglich, spätestens jedoch bis 2.9.2014. Sollten wir nach dem Datum diese Gegenstände vorfinden, werde diese von der GEWOFAG (Vermieter) ohne weiter Benachrichtigung entfernt"
Es haben Haushalte mehr als 2 Fahrräder, die benutz werden. Und, auch das mit mehreren Fahrrädern hat bisher keinen gestört.
Mein Frage: Darf der Vermieter es einfach so verbieten ? Darf der Vermieter es einfach so entfernen ?
Anmerkung, in der Hausordnung steht: "Fahrräder, Kinderwagen und sonstige Spielfahrzeuge dürfen nur im eigenem Kelleraum untergebracht werden. Nur im Gebrauch befindliche und fahrbereite Fahrräder und Kinderwagen dürfen im etwa vorhandenen Fahrradkeller abgestellt werden."
Hier kann man die ganze Hausordnung nachlesen: http://www.gewofag.com/wp-content/upl…rdnung_9_11.pdf