Abmahnung rechtswiedrig?

  • Hallo, Ich hoffe das ich es im richtigen Thema Poste. ich schildere mein Problem mal in einer Kurzfassung :)

    Ich habe am 17.7.14 eine Nebenkosten Abrechnung bekommen für den Zeitraum 1.1.14-1.5-14 in höhe von 33,40 euro die ich bezahlen soll. Am 17.7.14 rief mich die Tochter des Vermieters an und ich erklärte ihr das ich diese mit der nächsten miete am 1.9.14 bezahle. nicht mal eine stunde später rief mich der Mann von der Tochters Vermieter an und sagte "Wenn ich das Geld nicht bis zum 22.8.14" überwiesen habe wisse ich ja was passieren würde. Ich habe das Geld nicht überwiesen. schon heute bekam ich ein einschreiben mit einer Abmahnung und der Drohung Kündigung des mietverhältnisses wenn ich das Geld nicht bis zum 27.8.14 bezahle. Können die mir deshalb die Wohnung Kündigen?

  • Das bedeutet, dass er deswegen nicht kündigen darf. Und es bedeutet, dass der Vermieter vermutlich nicht offen gelassen hat bis wann die Nebenkosten zu zahlen sind.

    Hier in diesem Forum muss man teilweise F5 drücken, um zu aktualisieren.

  • Vielen dank für die Antwort. Telefonisch habe ich ihr ja mit geteilt das ich sie mit der nächsten miete bezahlen in der abmahnung die ich heute erhalten habe weil das geld bis gestern nicht auf deren konto war, steht das ich es bis 27.8 bezahlen soll da sie mir sonst kündigen.

  • Zitat

    Ich habe am 17.7.14 eine Nebenkosten Abrechnung bekommen für den Zeitraum 1.1.14-1.5-14

    Merkwürdiger Abrechnungszeitraum.

    Üblich ist ein Abrechnungszeitraum über 12 Monate.

    Bitte die Abrechnung einscannen und als Bild hochladen. Persönliche Daten unkenntlich machen!

    Zitat

    Am 17.7.14 rief mich die Tochter des Vermieters an und ich erklärte ihr das ich diese mit der nächsten miete am 1.9.14 bezahle. nicht mal eine stunde später rief mich der Mann von der Tochters Vermieter an

    Was haben die Beiden damit zu tun? Wenn sie vom Vermieter keine Vollmacht vorweisen können, rein gar nichts.

    Kündigung wegen offener NK- Nachzahlung ist nicht möglich.

    Zitat

    in höhe von 33,40 euro

    Na dann soll der VM doch einen Mahnbescheid erlassen. Kostet ihn 32 €:p

  • Hallo Anitari, ich werde später mal die Abrechnung einscannen, sobald der kleine schläft :) Mit meinem Vermieter hatte ich nie Probleme nur leider hatte er Anfang des Jahres einen Unfall und aufgrund seines alters haben sie ihn ins Altenheim gesteckt, weil er durch den hüft Bruch nicht mehr alleine für sich sorgen kann.

    Ob sie eine Vollmacht haben kann ich natürlich nicht sagen, ich denke lediglich das sie einen Grund suchen uns kündigen zu können weil ich soviel beanstande und die der Meinung sind ich soll die kosten dafüe selber zahlen.

    nachträglich noch schnell das bildnebekosten.jpg

    Einmal editiert, zuletzt von angelus (23. August 2014 um 18:30)

  • Zitat

    weil er durch den hüft Bruch nicht mehr alleine für sich sorgen kann.

    Ok, dadurch ist man evtl. körperlich aber nicht gleich geistig "gebrächlich".

    Zitat

    Ob sie eine Vollmacht haben kann ich natürlich nicht sagen,

    So lange sie (Tochter und Schwiegersohn) keine Vollmacht im Original nachweisen ist eh alles was die beiden "verantstalten" Null und Nichtig.

    An wen ist denn die Abrechnung gerichtet?

    An Dich oder den Vermieter?

    Noch mal, Abrechnungszeitraum über nur 5 Monate ist ungewöhnlich. War der schon immer so?

  • Auftraggeber ist vermieter aka tochter adressiert an mich.
    ob sie vollmacht hat kann ich nicht sagen hat mir nie eine gezeigt.
    hatte auch nie Probleme mit meinem vermieter.

    nein der abrechnungszeitraum war vorher nicht so.
    ich habe einmal im jahr abwasser ect, bekommen und einmal im jahr Heizkosten.
    und 2 mal im jahr müllgebühren :)

    habe da noch einen zettel eingescanntnebenkosten2.jpg eigentlich hätten wir Heizkosten wieder bekommen müssen :(

  • Der Mieter hat bis 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Nebenkostenabrechnung Zahlung an den Vermieter leisten. Ansonsten kommt er in Verzug (§ 286 III BGB).

    Die Mahnung war also korrekt. Es liegt nicht am Wohlwollen des Mieters, wann er die Zahlung vornehmen will.
    Das mit der Kündigung ist natürlich Quatsch.

    Ich rate Ihnen aber trotzdem die Zahlung unverzüglich vorzunehmen.

  • danke :) habe ja gesagt das ich diese am 1.9 mit der miete schicke. die haben mir dennoch eine frist bis 27 gegeben und dann eben mit der Kündigung gedroht wenn das Geld bisdahin nicht da ist.