Hallo,
ich bin vor Kurzem nach Hamburg gezogen. Die Wohnung wird von privat vermietet; zwar gibt es eine Hausverwaltung, ich stehe aber nur in Kontakt mit den Besitzern meiner Wohnung.
Alles lief ein wenig unprofessionell ab. Eine Wohnungsabnahme wurde noch nicht durchgeführt, bei Schlüsselübergabe haben wir uns nicht einmal in der Wohnung getroffen. Außerdem wurde auch noch keine Abnahme durchgeführt. Dies ist insofern unpraktisch, da es einige Mängel gibt, die ich gerne in einem Protokoll festhalten würde, um beim Auszug nicht irgend etwas reparieren zu müssen, was schon kaputt war.
Es fehlen immer noch ein zweiter Satz Haus- und Wohnungstürschlüssel und zwei Briefkastenschlüssel. Wir haben bis jetzt noch gar keinen und natürlich geht im Rahmen so eines Umzuges schon viel Post wegen Internetummeldung usw. an einen raus, die jetzt gar nicht aus dem Briefkasten genommen werden kann.
Zudem haben wir uns zwar dazu bereiterklärt, in der EBK die Blenden an den Kühlschrank zu montieren, jetzt ist uns aber aufgefallen, dass diese Blenden gar nicht passen (Belüftungsschlitz würde verdeckt und die obere Blende für das Gefrierfach ist zu groß). Die Blende an der Spülmaschine ist ebenfalls zu groß und dadurch, dass sie bei jedem Öffnen des Geräts hochgedrückt wird, fällt sie immer wieder raus.
Schlimmer noch: die Tür des Gefrierfaches ist nicht montiert und daher kann man es nicht öffnen. Ich bekomme den Kühlschrank auch nicht aus dem Einbauschrank - und selbst wenn sehe ich es nicht als meine Aufgabe als Mieter an, diesen Mängel zu beheben.
Meine Fragen sind
- bis wann muss der Vermieter eine Wohnungsabnahme mit uns machen?
- wie lange kann er sich noch darum drücken, uns endlich die Briefkastenschlüssel zu übergeben? Angeblich hat die Vormieterin diese noch nicht zurückgegeben; dann muss er doch aber irgendwann auf eigene Kosten sich darum kümmern, dass ein Ersatz aufgetrieben wird, oder?
- Muss der Vermieter die EBK herrichten (passende Blenden besorgen und ggf. auch montieren)?
Auf telefonische Rückfragen bekommen ich nur vage Antworten. Das hilft nicht weiter. Kann ich schriftlich und am Besten nach irgendwelchen Paragraphen darauf bestehen, dass alles vernünftig erledigt wird?
- das Wohnzimmer war nicht gestrichen. Laut Hamburger Mietvertrag muss ich die Wohnung gestrichen verlassen; gilt dies auch, wenn vorher nicht gestrichen wurde und das im Protokoll festhalten wird?
Vielen Dank Euch im Voraus