Wohnungsabnahme und Aushändigung weiterer Schlüssel usw

  • Hallo,

    ich bin vor Kurzem nach Hamburg gezogen. Die Wohnung wird von privat vermietet; zwar gibt es eine Hausverwaltung, ich stehe aber nur in Kontakt mit den Besitzern meiner Wohnung.

    Alles lief ein wenig unprofessionell ab. Eine Wohnungsabnahme wurde noch nicht durchgeführt, bei Schlüsselübergabe haben wir uns nicht einmal in der Wohnung getroffen. Außerdem wurde auch noch keine Abnahme durchgeführt. Dies ist insofern unpraktisch, da es einige Mängel gibt, die ich gerne in einem Protokoll festhalten würde, um beim Auszug nicht irgend etwas reparieren zu müssen, was schon kaputt war.

    Es fehlen immer noch ein zweiter Satz Haus- und Wohnungstürschlüssel und zwei Briefkastenschlüssel. Wir haben bis jetzt noch gar keinen und natürlich geht im Rahmen so eines Umzuges schon viel Post wegen Internetummeldung usw. an einen raus, die jetzt gar nicht aus dem Briefkasten genommen werden kann.

    Zudem haben wir uns zwar dazu bereiterklärt, in der EBK die Blenden an den Kühlschrank zu montieren, jetzt ist uns aber aufgefallen, dass diese Blenden gar nicht passen (Belüftungsschlitz würde verdeckt und die obere Blende für das Gefrierfach ist zu groß). Die Blende an der Spülmaschine ist ebenfalls zu groß und dadurch, dass sie bei jedem Öffnen des Geräts hochgedrückt wird, fällt sie immer wieder raus.
    Schlimmer noch: die Tür des Gefrierfaches ist nicht montiert und daher kann man es nicht öffnen. Ich bekomme den Kühlschrank auch nicht aus dem Einbauschrank - und selbst wenn sehe ich es nicht als meine Aufgabe als Mieter an, diesen Mängel zu beheben.

    Meine Fragen sind

    - bis wann muss der Vermieter eine Wohnungsabnahme mit uns machen?

    - wie lange kann er sich noch darum drücken, uns endlich die Briefkastenschlüssel zu übergeben? Angeblich hat die Vormieterin diese noch nicht zurückgegeben; dann muss er doch aber irgendwann auf eigene Kosten sich darum kümmern, dass ein Ersatz aufgetrieben wird, oder?

    - Muss der Vermieter die EBK herrichten (passende Blenden besorgen und ggf. auch montieren)?

    Auf telefonische Rückfragen bekommen ich nur vage Antworten. Das hilft nicht weiter. Kann ich schriftlich und am Besten nach irgendwelchen Paragraphen darauf bestehen, dass alles vernünftig erledigt wird?

    - das Wohnzimmer war nicht gestrichen. Laut Hamburger Mietvertrag muss ich die Wohnung gestrichen verlassen; gilt dies auch, wenn vorher nicht gestrichen wurde und das im Protokoll festhalten wird?

    Vielen Dank Euch im Voraus :)

  • Zitat


    - bis wann muss der Vermieter eine Wohnungsabnahme mit uns machen?

    Du meinst sicher Übergabe, oder? Wenn ich das richtig verstehe, seid Ihr ja eingezogen.

    Zitat

    wie lange kann er sich noch darum drücken, uns endlich die Briefkastenschlüssel zu übergeben? Angeblich hat die Vormieterin diese noch nicht zurückgegeben; dann muss er doch aber irgendwann auf eigene Kosten sich darum kümmern, dass ein Ersatz aufgetrieben wird, oder?

    Alle Schlüssel sind mit Mietbeginn auszuhändigen. Hier würde ich den Vermieter schriftlich und mit Fristsetzung auffordern. kommt er dem nicht nach, kauft ihr ein neues Schloss und berechnet ihm die Kosten weiter.

    Zitat

    - Muss der Vermieter die EBK herrichten (passende Blenden besorgen und ggf. auch montieren)?

    Da ihr Euch zur Montage bereit erklärt habt, muss er nur passende Blenden liefern.

    Zitat

    das Wohnzimmer war nicht gestrichen. Laut Hamburger Mietvertrag muss ich die Wohnung gestrichen verlassen; gilt dies auch, wenn vorher nicht gestrichen wurde und das im Protokoll festhalten wird?

    Was heißt denn "muss gestrichen verlassen werden"? Müsst Ihr bei Auszug zwingend malern? Das dürfte unwirksam sein.
    Ansonsten: Der Zustand bei Wohnungsübergabe hat nichts mit dem Zustand bei Wohnungsabnahme zu tun.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Der VM muss euch lediglich zum Mietbeginn das Besitzrecht einräumen. Das hat er ja scheinbar getan. Eine förmliche Übergabe ist grundsätzlich nicht notwendig. Aber wenn so eine Übergabe nicht statt findet, ist es für euch als Mieter zum Nachteil. Denn im Rahmen der Schönheitsreparaturen seid ihr nur für eure Abnutzung zuständig.

    Von daher würde ich euch den Rat geben, selbst ein Übergabeprotkoll anzufertigen (im Internet sollte man Vordrucke finden). Führt alle Mängel auf, macht Fotos, lasst das Übergabeprotokoll wenn möglich von einem Dritten bezeugen und übergibt eine Kopie dem Vermieter (dokumentiert am besten, dass ihr dem VM eine Ausfertigung gegeben habt). Somit seid ihr so schon mal auf der sicheren Seite was die Übergabe betrifft.

    Weiter kommt es darauf an, wie eure mietvertragliche Vereinbarung aussieht. Hier wird oft bezug auf eine Übergabeprotokoll genommen oder der Zustand der Wohnung wird im MV beschrieben. Ich weiß nicht, wie ihr euer MV aussieht, von daher kann ich dazu jetzt auch nichts sagen. Aber grundsätzlich wäre der VM zur Mängelbeseitigung verpflichtet und du könntest die Miete solange mindern, jedoch durftest du zum Zeitpunkt des Einzuges keine Kenntnis über den Mangel haben.

  • Vielen Dank für die Informationen!

    Zitat

    Alle Schlüssel sind mit Mietbeginn auszuhändigen. Hier würde ich den Vermieter schriftlich und mit Fristsetzung auffordern. kommt er dem nicht nach, kauft ihr ein neues Schloss und berechnet ihm die Kosten weiter.

    Das klingt gut! Ich werde ihn Montag noch mal mündlich bitten, dann ab Mitte der Woche ggf. schriftlich eine Frist setzen.

    Zitat

    Was heißt denn "muss gestrichen verlassen werden"? Müsst Ihr bei Auszug zwingend malern? Das dürfte unwirksam sein.


    Es gibt (anscheinend?) einen Standart-Vertrag für Hamburg, zumindest habe ich den "Hamburger Mietvertrag für Wohnraum" schon öfter gesehen. Dort ist vermerkt:

    "Der Mieter ist während der Mietzeit verpflichtet, die laufenden Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung auszuführen, soweit diese durch den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache seit Mietbeginn erforderlich werden. Die zu Schönheitsreparaturen gehören: Das Tapezieren, Anstreichen der Wände und der Decken, das Pflegen und Reinigen der Fußböden, das Streichen der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen sowie das Streichen der Heizkörper und Versorgungsleitungen innerhalb der Wohnung. Die Arbeiten sind handwerksgerecht auszuführen.

    Demgemäß sind die Mieträume zum Ende der Mietverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, der bestehen würde, wenn der Mieter die erforderlichen Schönheitsreparaturen durchgeführt hätte
    (...)
    Kommt der Mieter den von ihm vorstehenden übernommenen Verpflichtungen trotz Fälligkeit und Fristsetzung nicht nach, kann der Vermieter Schadenersatz verlangen; im Falle der Schönheitsreparaturen steht dem Vermieter dieses Recht erst nach Beendigung des Mietverhältnisses zu.(...)Der Mieter hat auch nachweislich entstehenden Mietausfall und die Beweissicherung und Ermittlung des Schadens notwendigen Kosten für ein Sachverständigengutachten zu ersetzen."

    Zitat

    Eine förmliche Übergabe ist grundsätzlich nicht notwendig.


    Zumindest das Abgabeprotokoll der Vormieter sollten wir doch aber ausgehändigt bekommen (bei meinem letzten Umzug fand das bei der Übergabe statt), damit wir uns bei einem Stromanbieter anmelden können..? Nach Auszug der Vormieter und vor unserem Einzug wurde definitiv in dieser Wohnung gearbeitet; die hierbei entstanden Strom- und Wasserkosten sollten wir ja nun nicht aufgrund der Zählerstände bei Übernahme für den Vermieter mit tragen, oder?

    Aber wenn so eine Übergabe nicht statt findet, ist es für euch als Mieter zum Nachteil. Denn im Rahmen der Schönheitsreparaturen seid ihr nur für eure Abnutzung zuständig. vs.Ansonsten: Der Zustand bei Wohnungsübergabe hat nichts mit dem Zustand bei Wohnungsabnahme zu tun.

    Wie kann ich das verstehen? Unter unsere Abnutzung sollten eine bereits nicht frisch gestrichene Wand (ausgeblichen) oder nicht überputzte Bohrlöcher eigentlich nicht zählen. Für uns wäre es sehr wichtig zu wissen, ob wir diese Mängel beseitigen müssen.

    Zitat

    Führt alle Mängel auf, macht Fotos, lasst das Übergabeprotokoll wenn möglich von einem Dritten bezeugen und übergibt eine Kopie dem Vermieter (dokumentiert am besten, dass ihr dem VM eine Ausfertigung gegeben habt).

    Das werden wir machen. Auch hier gebe ich dem VM noch bis Mitte der Woche Zeit, ansonsten fertigen wir das Protokoll ohne ihn an. Fotos werden jetzt schon einmal sicherheitshalber gemacht.

    Zitat

    Aber grundsätzlich wäre der VM zur Mängelbeseitigung verpflichtet und du könntest die Miete solange mindern, jedoch durftest du zum Zeitpunkt des Einzuges keine Kenntnis über den Mangel haben.


    Die nicht gestrichene Wand im Wohnzimmer haben wir gesehen. Folgendes war nicht offensichtlich:

    - Blenden für Kühlschrank und Gefrierfach, die wir montieren sollten, passen nicht
    - Klopf- oder Tropfgeräusche zwischen Wohnzimmer- und Schlafzimmerwand
    - Wohnzimmerheizung wird nicht warm
    - Heizung in der Küche ist warm, obwohl auf Null gestellt
    - Gefrierfachtür nicht montiert
    - Geschirrspülerblende lässt sich zwar montieren, passt aber nicht und fällt beim Öffnen des Geräts wieder ab (wird hochgedrückt)
    (-fehlen von Zählerständen, Briefkastenschlüssel, zweiter Satz Hausschlüssel, Namensschilder an Klingel und Briefkasten wurden nicht aktualisiert)

    Eigentlich hatten wir auf ein gutes Verhältnis mit dem Vermieter gehofft. Sollte aber nicht bald etwas passieren, würde ich ggf. schon auf eine Mietminderung bestehen.

    Wie sieht es bezüglich der Zählerstände aus? Nehmen wir bei der Neuanmeldung einfach den aktuellen Stand (also nachdem wir selbst auch schon etwas verbraucht haben), sofern das Vermieter keinen Zählerstand der Vormieter nachweisen kann?

    Ich hatte auch schon mit dem Gedanken gespielt, mich an die Hausverwaltung zu wenden. Diese Wohnung mieten wir von privat, ich denke es ist eine Eigentumswohnung in diesem Mietshaus. Vielleicht kann die Hausverwaltung auch ohne Vermieter (auf seine Kosten) Schlüssel für uns bereitstellen?