Ich habe seit drei Jahren ein Guthaben zurückerhalten bei meiner Betriebskostenabrechnung. Dieses entstand auf Grund meiner Heizkostenpauschale. Ich möchte diese Pauschale gern so beibehalten, da sie mir eine Sicherheit bietet. Mein Vermieter argumentiert jedoch, er kann nicht darauf eingehen, weil er sich gesetzlich an die angemessene Miete halten müsse. Aber bezieht sich diese nicht eher auf die Grundmiete?
Habe ich das Recht auf den bisherigen Pauschalbetrag für die Heizkosten zu bestehen?
Darf Mieter den Heizkostenpauschalbetrag mitbestimmen?
- jayjay
- Erledigt
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Hat er nach einer Abrechnung. Vorausgesetzt es sind monatliche Vorauszahlungen und keine Pauschale vereinbart.
BGB § 560
Veränderungen von Betriebskosten(4) Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen.
Allerdings ist der Vermieter keine Bank. Sprich eine entsprechende Rücklage auf einem Sparkonto würde wenigstens noch ein paar Zinsen bringen.
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Probleme gibt es.
Dein Vermieter will deine Heizkostenvorrauszahlung (oder Pauschale) reduzieren, weil du seit vielen Jahren immer wieder eine Rückzahlung bekommst. Klingt vernüntig und fair.
Du solltest ersteinmal klären, ob du wirklich eine Heizkostenpauschale zahlst oder eine Vorrauszahlung. Bei der Pauschale hättest du im Grunde nicht einmal das Recht auf eine Rückzahlung. Du müßtest aber auch nicht nachzahlen, wenn du mal mehr verbrauchst.
Jetzt fragst du uns, ob du darauf bestehen kannst weiterhin eine zu hohe Pauschale zu bezahlen. Warum solltest du das tun? Aber egal, ob Pauschale oder Vorrauszahlung, macht es für dich finanziell keinen Sinn zuviel zu zahlen.
Gruss
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Dazu wäre es nötig die Vereinbarung hier mal reinzustellen. Vorauszahlung und Pauschale werden da oft verwechselt; sind aber zwei völlig verschiedene Dinge
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Dazu wäre es nötig die Vereinbarung hier mal reinzustellen. Vorauszahlung und Pauschale werden da oft verwechselt; sind aber zwei völlig verschiedene Dinge
Unseren Fragesteller scheint das wohl garnicht mehr zu interessieren... *pffft*