Hallo liebe Community,
ich wohne in einem 7-stöckigen Wohn- und Geschäftshaus. In den unteren Etagen sind Geschäfte und Arztpraxen und ab Stock 2 sind Wohnungen.
Seit Monaten wid vom 1U über das EG bis in den 1. Stock renoviert und scheinbar irgend ein neues Geschäft eingebaut. Jeden Tag um 7 Uhr werde ich von Presslufthammern und Kernbohrern geweckt. 2x wurde auch nachts bis 0 Uhr gearbeitet (Ein-/Ausbau Rolltreppen und Entfernung einer Stahlkonstruktion an der Fassade zur Hauptstraße hin). Des weiteren ist schon öfters bis zu 10 Stunden am Tag das Wasser abgestellt worden. Seit heute hängt im Aufzug ein Schreiben, dass bei den Bauarbeiten asbesthaltige Bausubstanz entdeckt wurde und noch geprüft wird, ob irgend eine Gefahr besteht, wovon sie jedoch nicht ausgehen. Nachdem ich gehört habe, dass die Bauarbeiten noch ein paar Wochen gehen, hab ich gedacht, wenn mir das BGB schon das Recht gibt, beantrage ich wegen Baulärms Mietminderung. Dies hab ich am 25. per Brief gemacht. Auf Rat einer Bekannten, welche auch Immobilien besitzt, in Höhe von 40%. Heut hab ich Antwort der Hausverwaltung erhalten, wie folgt:
"Ihr Schreiben vom 25.08. haben wir erhalten. Für die entstandenen Beeinträchtigungen möchten wir uns hiermit entschudligen und bitten um Verständnis. Der Umbau der Ladeneinheit ist notwendig. Leider sind solche Umbauarbeiten nicht ohne Beeinträchtigungen möglich. Allerdings gehen wir davon aus, dass die schlimmen Beeinträchtigungen in diesen Tage enden.
Gesetzlich steht Ihnen ein Anspruch auf Minderung der Miete zu. Die Höhe dieses Anspruchs hängt jedoch von der Intensität und von der Dauer der Beeinträchtigung ab. Da heute noch nicht festgestellt werden kann, wie in den nächsten Tagen und gegebenenfalls Wochen Beeinträchtigungen auftreten, kann also eine abschließende Aussage hierüber noch nicht getroffen werden. Wir werden, sobald die Maßnahme abgeschlossen ist, wegen dieser Frage auf Sie zukommen bzw. auch Sie können dann auf uns zukommen, damit dann eine einvernehmliche Regelung gesucht wird.
Mfg"
Für mich hört sich das so an, als ob die mich vertrösten wollen. Gibt es da Fristen, die verstreichen können bis ich keinen Anspruch auf Minderung mehr geltend machen kann? Kenn mich da einfach zu wenig aus. Die reden von Intensität und Dauer. Ich hab in meinem Schreiben "Minderung ab sofort" geschrieben. Geht das rückdatiert auch noch ab Beginn der Bauarbeiten?? Die Bauarbeiten gehen seit ca. Juni und die Intensität....hmmm. Ich wohne im 5. Stock und die Bauarbeiten gehen bis in den 1. Stock, trotzdem steh ich jeden Tag um 7 senkrecht im Bett. Ich möchte nicht wissen, wie das in den Stockwerken unter mir ist. Wenn ich in meiner Wohnung telefonieren will während die da unten rumholzen, hab ich auf jeden Fall Schwierigkeiten, das Ggü. am anderen Ende der Leitung zu verstehen. UND ES RAUBT MIR LANGSAM DEN LETZTEN NERV! Vor allem hab ich ab morgen Urlaub und...ja, das wird bestimmt völlig "entspannend"! Wie soll ich mich verhalten?
Gruß
kemp10