Schreiben von Hausverwaltung nach Antrag auf Mietminderung

  • Hallo liebe Community,

    ich wohne in einem 7-stöckigen Wohn- und Geschäftshaus. In den unteren Etagen sind Geschäfte und Arztpraxen und ab Stock 2 sind Wohnungen.
    Seit Monaten wid vom 1U über das EG bis in den 1. Stock renoviert und scheinbar irgend ein neues Geschäft eingebaut. Jeden Tag um 7 Uhr werde ich von Presslufthammern und Kernbohrern geweckt. 2x wurde auch nachts bis 0 Uhr gearbeitet (Ein-/Ausbau Rolltreppen und Entfernung einer Stahlkonstruktion an der Fassade zur Hauptstraße hin). Des weiteren ist schon öfters bis zu 10 Stunden am Tag das Wasser abgestellt worden. Seit heute hängt im Aufzug ein Schreiben, dass bei den Bauarbeiten asbesthaltige Bausubstanz entdeckt wurde und noch geprüft wird, ob irgend eine Gefahr besteht, wovon sie jedoch nicht ausgehen. Nachdem ich gehört habe, dass die Bauarbeiten noch ein paar Wochen gehen, hab ich gedacht, wenn mir das BGB schon das Recht gibt, beantrage ich wegen Baulärms Mietminderung. Dies hab ich am 25. per Brief gemacht. Auf Rat einer Bekannten, welche auch Immobilien besitzt, in Höhe von 40%. Heut hab ich Antwort der Hausverwaltung erhalten, wie folgt:

    "Ihr Schreiben vom 25.08. haben wir erhalten. Für die entstandenen Beeinträchtigungen möchten wir uns hiermit entschudligen und bitten um Verständnis. Der Umbau der Ladeneinheit ist notwendig. Leider sind solche Umbauarbeiten nicht ohne Beeinträchtigungen möglich. Allerdings gehen wir davon aus, dass die schlimmen Beeinträchtigungen in diesen Tage enden.
    Gesetzlich steht Ihnen ein Anspruch auf Minderung der Miete zu. Die Höhe dieses Anspruchs hängt jedoch von der Intensität und von der Dauer der Beeinträchtigung ab. Da heute noch nicht festgestellt werden kann, wie in den nächsten Tagen und gegebenenfalls Wochen Beeinträchtigungen auftreten, kann also eine abschließende Aussage hierüber noch nicht getroffen werden. Wir werden, sobald die Maßnahme abgeschlossen ist, wegen dieser Frage auf Sie zukommen bzw. auch Sie können dann auf uns zukommen, damit dann eine einvernehmliche Regelung gesucht wird.

    Mfg"

    Für mich hört sich das so an, als ob die mich vertrösten wollen. Gibt es da Fristen, die verstreichen können bis ich keinen Anspruch auf Minderung mehr geltend machen kann? Kenn mich da einfach zu wenig aus. Die reden von Intensität und Dauer. Ich hab in meinem Schreiben "Minderung ab sofort" geschrieben. Geht das rückdatiert auch noch ab Beginn der Bauarbeiten?? Die Bauarbeiten gehen seit ca. Juni und die Intensität....hmmm. Ich wohne im 5. Stock und die Bauarbeiten gehen bis in den 1. Stock, trotzdem steh ich jeden Tag um 7 senkrecht im Bett. Ich möchte nicht wissen, wie das in den Stockwerken unter mir ist. Wenn ich in meiner Wohnung telefonieren will während die da unten rumholzen, hab ich auf jeden Fall Schwierigkeiten, das Ggü. am anderen Ende der Leitung zu verstehen. UND ES RAUBT MIR LANGSAM DEN LETZTEN NERV! Vor allem hab ich ab morgen Urlaub und...ja, das wird bestimmt völlig "entspannend"! :( Wie soll ich mich verhalten?

    Gruß
    kemp10

  • Gesetzlich steht Ihnen ein Anspruch auf Minderung der Miete zu. Die Höhe dieses Anspruchs hängt jedoch von der Intensität und von der Dauer der Beeinträchtigung ab. Da heute noch nicht festgestellt werden kann, wie in den nächsten Tagen und gegebenenfalls Wochen Beeinträchtigungen auftreten, kann also eine abschließende Aussage hierüber noch nicht getroffen werden. Wir werden, sobald die Maßnahme abgeschlossen ist, wegen dieser Frage auf Sie zukommen bzw. auch Sie können dann auf uns zukommen, damit dann eine einvernehmliche Regelung gesucht wird.


    M.E. ist das doch deutlich genug, oder?

  • Natürlich ist das "deutlich" und klar geschrieben. Aber deswegen schreib ich ja dass ich mich da zu wenig auskenn und deswegen frag ich auch, weil das für mich wie vertrösten klingt. "Wenn die Maßnahme abgeschlossen ist"....ja toll. Hab ich denn, wenn alles vorbei ist, noch einen Anspruch auf Minderung? Und "es hängt von der Dauer und der Intensität ab"...die kpl. 3 Stockwerke sind eine Rohbaustelle und ich kann mir nicht vorstellen, dass der Lärm die nächsten Wochen leiser wird. Wird eine Minderung immer im Nachhinein be- oder verrechnet oder wie ist das?

  • Wird eine Minderung immer im Nachhinein be- oder verrechnet oder wie ist das?


    Eine (Mietwert-)Minderung tritt eben zu einem bestimmten Zeitpunkt ein und dauert soundso lange.
    Über den prozentualen Grad x Dauer (= Erstattungsbetrag) müsstet Ihr Euch eben, wie bereits angedeutet, unterhalten. Der VM scheint da ja wohl guten Willens zu sein.
    In diesem Forum bekommen Laien Antworten, Anregungen und Meinungen von ("Halb"?-)Laien - nicht zu vergessen, bitte.

    2 Mal editiert, zuletzt von Berny (2. September 2010 um 10:23)

  • Da wohl mehrere Mieter des Hauses von dem Baulärm betroffen sind, würde ich empfehlen Buch zu führen. D.h. täglich zu notieren ab wann und bis wann der Baulärm anhält. Wenn dies dann noch von anderen Mietern bestätigt wird, habt ihr zumindest einen Nachweis, der bei den späteren Verhandlungen sicherlich hilfreich sein kann.

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