Satellietenanlage Jährliche Nebenkosten 160 Euro

  • In unserem Mehrfamilienhaus mit 7 Mietpateien wurde vor 8 Jahren eine Satellieten Mehrteilnehmeranlage Installiert. Ich wohne jetzt seit 2 Jahren hier - in meiner 1. Nebenkostenabrechnung von 2008 bezahlte ich 20 Euro pro Jahr für die Nutzung. Für die Nebenkostenabrechnung 2009 sind es 23 Euro, die jede Mietpatei in unserem Haus bezahlt.
    Ein Kabelanschluß ist nicht vorhanden.
    Darf der Vermieter diese wilkürliche Pauschale auf uns Mieter umlegen oder einfach mal so um 3 Euro erhöhen.
    Auf Nachfrage beim Vermieter wie sich diese Kosten zusammensetzen - Antwortete er: falls die Anlage mal defekt geht würde durch dieses Geld eine Neue gekauft.
    Werde ich dieses geld nicht bezahlen zieht er alle meine Kabel aus dem Sat-Verteiler.

    7 Jahre mal 140 Euro = 980 Euro + 1 Jahr (2009) mal 161 Euro = 1141 Euro

    Die 20 oder 23 Euro würde ich wahrscheinlich anstandslos weiter bezahlen, wenn nicht so viele ungereimtheiten in meiner Nebenkostenabrechnung auftauchen würden.

    PS: Die Stromversorgung sind die eigentlichen Kosten die hier anfallen. Die bezahlt aber mein Freund der im Dachgeschoss wohnt, die Anlage läuft über seinen Stromzähler.

  • Ihr Vermieter scheint es mit Verordnungen nicht so genau zu nehmen, da sollten Sie, was die Betriebskosten betrifft, sicherlich einmal genauer hinschauen (lassen).

    Laut der Betriebskostenverordnung (und die ist quasi Gesetz) sind nur solche laufenden Kosten umlegbar, die durch den Betrieb dieser Anlage entstehen. Also Strom- und Wartungskosten.

    Diese Kosten müssen aber vom Vermieter nachgewisen werden. Macht er es nicht, muss kein Mieter seine Phantasierechnung bezahlen. Auch kann und darf er bei einer Mietwohnung keine Rücklage für eine eventuelle Rücklage bilden. Das ginge nur bei Eigentumswohnungen.

    Fazit: Ihr Vermieter muss beweisen, dass die laufenden Kosten bei den Nebenkosten entstehen/entstanden sind. Macht/kann er es nicht, müssen Sie den Betrag auch nicht bezahlen.

    Ihrem Freund sollten Sie raten, dass er auf das Typenschild der Anlage nach dem Stromverbrauch sehen soll. Auch wenn der gering ist, das Jahr hat 8.760 Stunden und da kommt ganz schön was zusammen.

  • Kann davon ausgehen das mein Vermieter das so nicht hinnimmt und die Stecker rauszieht.
    Bin vorsichtshalber jetzt in den Mieterbund eingetretten, Mietrechtschutz hab ich schon. Mein Vermieter ist laut Mieterbund für seine Nebenkostenabrechnungen und Einforderungs Praktiken (Stecker rausziehen) bekannt.
    Schade !
    Wenn er die Stecker rauszieht, ist dies ein Grund für Mietkürzung ?
    Hab auch ein Sky Abo 45Euro im Monat.

  • Kann davon ausgehen das mein Vermieter das so nicht hinnimmt und die Stecker rauszieht.

    Wenn er die Stecker rauszieht, ist dies ein Grund für Mietkürzung ?
    Hab auch ein Sky Abo 45Euro im Monat.

    Ja, denn der VM hat die Pflicht die vorhandene technische Voraussetzung zum Fernsehen bereit zu stellen und zu erhalten, wenn diese Möglichkeit bei Einzug vorhanden war.

    Mietrecht: Sperrung des Fernsehempfangs

    In Ihrem Fall wäre er wohl auch zu Schadensersatz wegen des Nichtempfangs Ihres Bezahlfernsehens verpflichtet.

  • Sat TV war/ist bei Einzug in meiner Wohnung vorhanden.

    Wenn die Satanlage einen defekt hat, kann er die kosten auf uns mieter umlegen?
    Er hat ja die jährlichen Kosten damit begründet, das in diesem Fall der Austausch/Reparatur damit beglichen wird.

    Mein Kumpel im Dachgeschoss ist einer der ersten Mieter der dieses Haus bezogen hat. Es wahr wohl die rede von einer einmaligen zahlung für die Anschaffung dieser Satanlage. Er zahlt jetzt schon die ganzen Jahre diese Jährlichegebühr.

  • Bitte lesen und verstehen Sie meine Antworten, die ich gegeben habe. Wenn z.B. Reparaturen an Ihrer Zentralheizung ausgeführt werden, darf/kann der Vermieter damit nicht die Mieter belasten. Sie zahlen über die Heizkosten lediglich die laufende Wartung (Schornsteinfeger, Heizungsinstallateur), sowie die Verbrauchskosten (Öl, Gas, Strom für die Pumpe). Auch eine neue Heizungsanlage muss der Vermieter und nicht der Mieter bezahlen.

    Das gleiche gilt deshalb auch für die SAT-Anlage. Und bitte, bevor Sie Sie Ihre Fragen ständig wiederholen sollten Sie unbedingt lesen, was im Mietrechtslexikon (Link habe ich genannt) geschrieben steht.

  • So nun ist es soweit. Am 26.11. hatten wir einen Postwurf von unserem Vermieter, Briefkopf Datum 21.11.2010. Da wir die Kosten für die Satellitenanlage nicht bezahlen, wird er zum 01.12.2010 unsere Kabel vom Mehrfachverteiler der Satellietenanlage herausziehen. Wir hatten ja einige mängel auf unserer Nebenkostenabrechnung auf die wir unseren Vermieter per Post Einschreiben aufmerksam machten. Da unser vorgehen mit hilfe des Mieterschutzbundes rechtens ist und sich unser VM sehr lange bei uns nicht gemeldet hat, dachten wir es wäre jetzt alles geklärt.

    Mit Anwalt und Mieterbund hab ich schon gesprochen.
    Hab einen Brief an meinen Vermieter geschrieben den er am 29.11. erhielt.


    Sehr geehrter Herr .....,

    wir nehmen hiermit Stellung auf Ihr Schreiben v. 22.11.2010 (erhalten durch Postwurf durch
    Sie am 26.11.2010).

    Sie informieren uns über folgende Änderungen ab 01.12.2010:
    1. Erhöhung der Garagenmiete v. 20,- € auf 30,- €.
    2. Abschalten der Verbindung zur Sat- Anlage.

    Wir möchten Sie hiermit in Kenntnis setzen, dass wir nicht damit einverstanden sind und auch
    keine rechtliche Grundlage besteht und auch die Fristen nicht rechtens sind.
    Entstehende Kosten wie: Sky- Abo, Rechtsanwalt (einstweilige Verfügung) u.s.w. würden wir
    an Sie weitergeben.

    Was die Kosten der Sat- Anlage betrifft haben Sie auf unser Schreiben v. 22.09.2010
    nicht geantwortet. Bei jedem Brief von uns warteten wir vergeblich auf eine schriftliche
    Stellungsnahme von Ihnen.