Defekte Balkontür

  • Hallo Ihr Lieben. Ich bin neu hier angemeldet und habe natürlich eine Frage...

    Meine Balkontür ist defekt. Sie ist laut Verwalter über 25 Jahre alt und in der Aufhängung sind Bänder gerissen. Sie steht nun unten und seitlich deutlich ab. Zugluft dringt ein. Verwalter war im Mai vor Ort und hat eine neue Tür zugesagt. Nach mehreren Telefonaten und einem weiteren Besuch von ihm wird uns heute mitgeteilt dass wir keine neue Tür bekommen, weil die Nachbarn sich beschwert haben sie wollen dann auch neue Fenster...was interessieren mich die Nachbarn???
    Nun bin ich dabei ein Einschreiben zu verfassen. Da die Miete per Abbuchung erfolgt, soll ich da sofort die Einzugsermächtigung zurückziehen und unter Vorbehalt überweisen? Oder reicht es wenn ich "unter Vorbehalt" in das Einschreiben packe? Und wie lange gebe ich Zeit? Zwei oder drei Wochen für die Mängelbeseitigung?
    Nicht falsch verstehen- eine Reparatur wäre mir auch Recht, ich poche nicht auf eine neue Tür aber ich zahle ja nunmal die Heizkosten und wir haben hier eh das tolle ISTA System....mehr muss ich dazu nicht sagen.

    Also vielen lieben Dank im Voraus fürs lesen und für die eine oder andere hilfreiche Antwort:o

  • Jup, schriftliche Anzeige des Mangels unter Fristsetzung der Mängelbeseitigung (2 Wochen) bei gleichzeitiger Angabe, dass die Miete von nun an unter Vorbehalt bezahlt wird. Eine Entziehung der Einzugsermächtigung ist nicht notwendig. Ebenfalls gibst du an, dass falls die Mängelbeseitigung nicht fristgemäß erfolgt (du schreibst ihm ja nicht vor, dass er eine neue Tür einsetzen muss, sondern das sie lediglich repariert wird, wie auch immer), dass du eine Fachfirma beauftragst und du ihm die anfallenden KOsten in Rechnung stellen wirst. Aufgrund des nahenden Winters ist dies vollkommen legitim. Sollte er nicht bezahlen, verrechnest es mit den Mietzahlungen.

  • Wie mein Vorbeter bereits schrieb, so würde ich dem VM die Schäden per Einwurfeinschreiben mitteilen und um zeitnahe Behebung bitten, um weitere Schäden an der Mietsache und Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB hinweisen.

  • Hallo Toffer, erst einmal vielen Dank für deine Antwort.
    Meinen Vermieter habe ich angemahnt. Frist ist am 20.10. abgelaufen. Am 14.10. Bekamen wir einen Anruf vom Hausmeister ( nicht vom Verwalter) der uns mitteilte, daß der Hausverwalter die Maße von Fenster und Türelement sofort bräuchte weil er es neu bestellen würde. Weil wir an dem Tag unterwegs waren bis abends, haben wir dem Hausverwalter diese Maße am nächsten Morgen per Email mitgeteilt. Telefonisch ist er für uns nicht mehr erreichbar und ruft auch nicht zurück.
    Auf unsere Nachfrage an den Hausmeister sagte dieser uns, daß die Tür angeblich bestellt sei. Aber er selbst habe das von besagtem Hausverwalter auch nur kurz mündlich mitgeteilt bekommen.
    Was kann ich machen? Bei uns pfeift der Wind nur so durch diese Tür und ich habe überhaupt nichts schriftlich oder mündlich vom Verwalter persönlich.
    Wenn ich selbst jemanden bestelle- ist es dann nicht so daß ich das dann auch zahlen muss?
    Wenn ich den Verwalter jetzt noch einmal anschreibe, was soll in dem schreiben stehen?
    Ganz, ganz lieben Dank schonmal.

  • Hallo Kolinum. Vielen Dank fürs Lesen und Ihre Antwort. Leider hilft mir diese nicht weiter und darum hätten Sie sich das gern sparen können.
    Es gibt doch immer Vorgaben für solche Schreiben und es gibt hier sicher genug Menschen die sich damit besser auskennen als ich. Wenn ich da was verkehrt mache, kann ich mir so ein Schreiben direkt sparen.
    Aber sicher wissen Sie das.
    Liebe Grüsse


  • Es gibt doch immer Vorgaben für solche Schreiben

    nicht wirklich. Sie sind formlos.

    Naja setz ein Schreiben auf, indem du dich für die anscheinende Bestellung bedankst, dass du jedoch bis zur Lieferung eine notdürftige Reparatur benötigst, da der jetzige Zustand nicht länger zumutbar ist. Sollte er nicht innerhalb weniger Tage reagieren, musst du irgendwie nen Handwerker mit der notdürftigen Reparatur beauftragen unter dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit.

  • Bin ich hier im Kindergarten? Wenn Sie das nicht auf die Reihe bringen bemühen Sie einen Anwalt!

    Meine Worte. Würde ein M.ein Auto fahren, wenn er keinen Führerschein hätte? Eine Wohnung anmieten kann jeder, auch ohne jeg-
    liche Kenntnis vom Mietrecht. Nur Mietminderung ist allseits gut bekannt, bei den Pflichten wird das Wissen schon dünner.