Liebes Forum,
im Mietvertrags wurde Gartennutzung erlaubt.
Wie der Garten bei Auszug zu überlassen ist, wurde im Vertrag nicht festgelegt.
mündlich wurde das Anlegen von Blumenbeeten erlaubt, wenn bei Auszug der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird. (was für mich selbstverständlich ist)
Der Auszug naht, die Beete wurden geräumt, umgegraben, Mutterboden aufgefüllt und Rasen eingesäät, wie es vorher gewesen war.
Durch das Wetter ist die Rasensaat noch nicht überall aufgegangen, ist aber im Werden.
Vermieter verlangt jetzt die Lieferung von Rollrasen für das gesamte Grundstück, obwohl nur ein Teil der Rasenfläche ersetzt werden muß.
Darf der Vermieter die teuerste Version der Wiederherstellung in Form von Rollrasen fordern?
Oder ist das einsäen ausreichend?