Forderungen bei Rückbau des Gartens

  • Liebes Forum,


    im Mietvertrags wurde Gartennutzung erlaubt.


    Wie der Garten bei Auszug zu überlassen ist, wurde im Vertrag nicht festgelegt.


    mündlich wurde das Anlegen von Blumenbeeten erlaubt, wenn bei Auszug der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird. (was für mich selbstverständlich ist)


    Der Auszug naht, die Beete wurden geräumt, umgegraben, Mutterboden aufgefüllt und Rasen eingesäät, wie es vorher gewesen war.


    Durch das Wetter ist die Rasensaat noch nicht überall aufgegangen, ist aber im Werden.


    Vermieter verlangt jetzt die Lieferung von Rollrasen für das gesamte Grundstück, obwohl nur ein Teil der Rasenfläche ersetzt werden muß.


    Darf der Vermieter die teuerste Version der Wiederherstellung in Form von Rollrasen fordern?
    Oder ist das einsäen ausreichend?

  • Das ist schade, Kolinum...


    ich möchte mit meiner Frage nur überzogenen Forderungen der Vermieterin vorbeugen.


    Der Rollrasen wäre in diesem Fall eine Wertsteigerung, ich habe das Gefühl, daß die Vermieterin das Grundstück auf unsere Kosten aufwerten will.

  • Dem Gefühl würde ich folgen wollen. Keinesfalls müssen Sie eine Wertsteigerung des Gartens durchführen.
    Wenn Sie Rasen angesät haben, genügt das. Da vorher kein Rollrasen verlegt war, brauchen Sie nun auch keinen verlegen. Ich würde das einfach ignorien. Soll sie doch klagen.

  • Hallo,


    die Aussage "soll sie doch klagen" klingt zu einfach. Wenn der Vermieter eine Kaution hat, muss er nicht klagen.


    Ich kann mir durchaus vorstellen, dass der Vermieter mit der durchgeführten Beetbeseitigung nicht einverstanden ist. Es war eine einheitliche Rasenfläche vorhanden, jetzt sind neben dem verbleibenen Rasen rückgebaute Beete, auf denen das Gras noch wachsen soll. Rollrasen ist gegenüber einer gesähten und normal gewachsenen Wiese keine Wertsteigerung. Es ist lediglich eine Möglichkeit sofort Gras zu haben und nicht Monate zu warten.


    Es ist kaum anzunehmen, dass es in so einem Fall eine brauchbare Rechtsprechung gibt, weil das sicher immer Einzelfälle sind.


    Was ich allerdings nicht verstehe ist, warum ihr nicht früher angefangen habt. Ihr wußtet sicher seit ein paar Monaten, dass ihr auszieht. Da dir Forderung nach Beseitigung der Blumenbeete klar war, hätte man diese schon früher zurückbauen können. Dann hätte ihr jetzt kein Thema.


    Aber hätte meine Tante Eier, dann wäre sie mein Onkel. Vielleicht kommt ihr ja aus der Sache raus, wenn ihr nur die Beete mit Rollrasen belegt.


    Gruss
    H H