Treppenhaus Zustand infolge Baumaßnahmen - Mietminderung?

  • Hallöchen liebe Mitmieter und -mieterinnen!

    Ich bitte um Kommentare auf folgende Situation:

    - Mitte Juli 14 kündigt die Hausverwaltung an, dass wegen Brandschutz eine Erneuerung der Elektroleitungen nötig ist. Sowird erstmal paar Wochen im Treppenhaus geackert. Auf Baulärm gelingt es mir für einen Monat eine Mietminderung für 15 % zu erhalten.
    - Nach der Beendigung der Bauarbeiten, schickt die Hausverwaltung einen Brief, wo weitere Arbeiten im Keller angekündigt werden UND zugesichert wird, dass "umgehend eine Firma mit dem Verschließen der Schlitzen im Treppenhaus beauftragt" wird. Das war am 8.8.14 und es hat sich seit dem nichts an der Sache getan, trotz mündliche und schriftliche Hinweise und Bitten.
    Hier paar Fotos zum aktuellen Zustand:

    Was denkt ihr, Mietminderung rückwirkend für zwei Monate? Es _kotzt_ mich wirklich an jeden Tag diese Ansicht direkt vor meiner Wohnungstür zu haben, abgesehen von dem aus der Wand lösenden Putz, der die Reinigung des Treppenhauses sinnlos macht.

    Ich danke für eure Kommentare schon herzlich im Vorfeld! :)

    IMG_20141009_133037.jpgIMG_20141009_133059.jpgIMG_20141009_133133.jpg

  • Wenn dieser Zustand in deiner Wohnung wäre, wäre das mit Sicherheit eine Mietminderung wert. Aber für das Treppenhaus wird dir kein Gericht eine Mietminderung zusprechen.

    Aber schau selber in diese Mietminderungstabelle: Mietminderungstabelle

    Naja, es gab schon Gerichte, die wegen eines verdreckten Treppenhauses eine Mietminderung zugesprochen haben.

    Bedenken machen mir hier eher Sicherheitsaspekte. Offene Leitungen in den gemeinschaftlichen Räumen halte ich schon für bedenklich.
    Was sagt wohl das Bauordnungsamt dazu?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Sie können höchstens an Ihrem gemieteten Objekt eine Minderung der Miete vornehmen. Der Hausflur gehört da sicher nicht dazu.
    Jaja, manche Gerichtsurteile und das berühmte Kotzen vor der Apotheke.

  • Es ist ein Monat vergangen, die Fotos habe ich der Hausverwaltung zugeschickt und bisher hat sich nichts getan, bzw. keine Reparatur zu Stande gekommen. Angeblich liegt es bei der Hausverwaltung 2 Angebote von Trockenbaufirmen vor, die noch in Bearbeitung sind. Wie lange bearbeitet man solche Angebote?
    Habe ich vielleicht vergessen zu erwähnen, dass die Bauarbeiten Mitte August (von Elektrofirma) beendet wurde und diese mit BRANDSCHUTZ begründet wurde. M.E. ist es gerade nicht brandischerer mit solchen offenen Leitungen. Also mit diesem offenen Leitungen leben wir jetzt bald 3 Monate. Das ist keine normale Dauer!
    Da das Jahr zu Ende geht, ist es sicherlich mit keinerlei Veränderungen in diesem Jahr zu rechnen aber zu Beginn 2015 habe ich fest vor für die 4 Monate nachträglich eine Mietminderung zu klagen.
    Ich berichte gerne was die Hausverwaltunge entscheidet.

    Danke für alle Kommentare! :)

  • Zitat

    Da das Jahr zu Ende geht, ist es sicherlich mit keinerlei Veränderungen in diesem Jahr zu rechnen aber zu Beginn 2015 habe ich fest vor für die 4 Monate nachträglich eine Mietminderung zu klagen.

    Bevor du diesen Träumen vom plötzlichen Reichtum (Mietminderung) nachhängst, solltest du dich über den Ablauf einer berechtigten Mietminderung informieren. Du kannst z.B. den Vermieter nicht zu einer Mietminderung verklagen. Du kannst nur von deinem Recht auf Minderung der Miete Gebrauch machen, ein Gericht wird dann später entscheiden, ob diese Minderung zurecht bestand, wenn der Vermieter mit der Kürzung nicht einverstanden war.

    Aber mal ganz ehrlich, wegen möglicherweise 2% weniger Miete solch eine Welle zu machen, zeigt doch nur, dass bei dir was nicht stimmt.

  • Zitat

    aber zu Beginn 2015 habe ich fest vor für die 4 Monate nachträglich eine Mietminderung zu klagen.

    Nachträgliche Mietminderungen sind generell ausgeschlossen, es sei denn Du hast Mietzahlungen eindeutig und nachweislich "unter Vorbehalt" gezahlt.
    Den Atem kannst Du Dir sparen.

    Zitat

    Also mit diesem offenen Leitungen leben wir jetzt bald 3 Monate.

    Wenn Du im Januar reagieren willst, dann sind das 5 Monaten mit dem Mangel, richtig? Gut möglich, dass dein Minderungsanspruch (für kommende Monate) dann schon verwirkt ist.

    Ansonsten: Da hier bestenfalls eine optische Beeinträchtigung vorliegt, wäre eine Minderung von 1% sicher schon optimistisch.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Danke nochmal!

    Ich glaube grundsätzlich missverstanden geworden zu sein. Ich bin nicht heiß auf eine Mietminderung, oder träume von einem Reichtum dadurch. Es geht mir vor allem darum, dass das Treppenhaus in normalen Zustand zu erbringen, denn wie in meinem ersten Schreiben hier erwähnt, und ihr selbst von den Fotos entnehmen könnt, ist es keine schöne Ansicht! Für eine Woche o.ä. toleriert man sowas, aber nicht 2 Monate nach dem Beendigung der Bauarbeiten.
    Allerdungs, blieben meine freundlichen Anfragen bei der Hausverwaltung bisher erfolglos, und meine Grundüberlegung/ Hoffnung war durch Mietminderungsandrohung genug Druck zu erzeugen, dass sie tatsächlich das Treppenhaus instand setzten. Aber klar, wenn es um namentlichen weniger als 5% geht, sind es ja "peanuts" für eine Hausverwaltung.

    Für den Hinweis, dass man nachträglich Mietminderung erhalten könnte bin ich sehr dankbar! Allerdings, hatte ich z.B. für di Dauer der Bauarbeiten (August) eine Mietminderung aufgrund Baulärm für 10 % erhalten, und dies wurde nachträglich gewährt. Aber es geht wohl um den Zeitpunkt des "klagens"? Also, hätte ich sofort zur Beendigung der Bauarbeiten wg. Treppenhaus eine Mietminderung verlangt, könnte es gelingen, aber 4 Monate später geht das nicht mehr?

    Auf folgenden Hinweis bin ich allerdings aktiv geworden:

    Bedenken machen mir hier eher Sicherheitsaspekte. Offene Leitungen in den gemeinschaftlichen Räumen halte ich schon für bedenklich.
    Was sagt wohl das Bauordnungsamt dazu?

    Und tatsächlich mich bei der Bauordnungsamt heute gemeldet, dort die Fotos zugeschickt. Antwort lautete:
    "Sie haben Recht, die Leitungen müssen brandschutzgerecht zum Treppenraum verschlossen werden.
    So schnell, wie möglich.
    Bitte leiten Sie meine Antwort an Ihre Hausverwaltung weiter.
    Die Arbeiten sollten innerhalb der nächsten 14 Tage erledigt sein."

    Also war ich doch in meinem Vorhaben erstmal erfolgreich! :)
    Nun mal abwarten, was die Hausverwaltung sich als nächste einfallen lässt, warum es gerade nicht so schnell geht.

    Danke weiterhin für alle Kommentare!

  • Danke nochmal!

    Ich glaube grundsätzlich missverstanden geworden zu sein. Ich bin nicht heiß auf eine Mietminderung, oder träume von einem Reichtum dadurch. Es geht mir vor allem darum, dass das Treppenhaus in normalen Zustand zu erbringen, denn wie in meinem ersten Schreiben hier erwähnt, und ihr selbst von den Fotos entnehmen könnt, ist es keine schöne Ansicht! Für eine Woche o.ä. toleriert man sowas, aber nicht 2 Monate nach dem Beendigung der Bauarbeiten.
    Allerdungs, blieben meine freundlichen Anfragen bei der Hausverwaltung bisher erfolglos, und meine Grundüberlegung/ Hoffnung war durch Mietminderungsandrohung genug Druck zu erzeugen, dass sie tatsächlich das Treppenhaus instand setzten. Aber klar, wenn es um namentlichen weniger als 5% geht, sind es ja "peanuts" für eine Hausverwaltung.

    Für den Hinweis, dass man nachträglich Mietminderung erhalten könnte bin ich sehr dankbar! Allerdings, hatte ich z.B. für di Dauer der Bauarbeiten (August) eine Mietminderung aufgrund Baulärm für 10 % erhalten, und dies wurde nachträglich gewährt. Aber es geht wohl um den Zeitpunkt des "klagens"? Also, hätte ich sofort zur Beendigung der Bauarbeiten wg. Treppenhaus eine Mietminderung verlangt, könnte es gelingen, aber 4 Monate später geht das nicht mehr?

    Auf folgenden Hinweis bin ich allerdings aktiv geworden:

    Bedenken machen mir hier eher Sicherheitsaspekte. Offene Leitungen in den gemeinschaftlichen Räumen halte ich schon für bedenklich.
    Was sagt wohl das Bauordnungsamt dazu?

    Und tatsächlich mich bei der Bauordnungsamt heute gemeldet, dort die Fotos zugeschickt. Antwort lautete:
    "Sie haben Recht, die Leitungen müssen brandschutzgerecht zum Treppenraum verschlossen werden.
    So schnell, wie möglich.
    Bitte leiten Sie meine Antwort an Ihre Hausverwaltung weiter.
    Die Arbeiten sollten innerhalb der nächsten 14 Tage erledigt sein."

    Also war ich doch in meinem Vorhaben erstmal erfolgreich! :)
    Nun mal abwarten, was die Hausverwaltung sich als nächste einfallen lässt, warum es gerade nicht so schnell geht.

    Danke weiterhin für alle Kommentare!

  • Und tatsächlich mich bei der Bauordnungsamt heute gemeldet, dort die Fotos zugeschickt. Antwort lautete:
    "Sie haben Recht, die Leitungen müssen brandschutzgerecht zum Treppenraum verschlossen werden.
    So schnell, wie möglich.
    Bitte leiten Sie meine Antwort an Ihre Hausverwaltung weiter.
    Die Arbeiten sollten innerhalb der nächsten 14 Tage erledigt sein."


    ... und Du wirst uns sicherlich über den Fortgang informieren...

  • Aber mal ganz ehrlich, wegen möglicherweise 2% weniger Miete solch eine Welle zu machen, zeigt doch nur, dass bei dir was nicht stimmt.

    - Diese Unterstellung hat mich ziemlich betroffen, weil ich von hier mir Meinungen und Unterstüztung hoffe und nicht dieser Art offenen Beleidigungen, dass mit mir nicht was stimmen würde. Ich bin ein vernünftiger und realistischer Mensch und bitte nochmal zu überdenken bevor man solche Blödsinn hier raus lässt. Fall es dir Mainschwimmer noch unklar ist, weswegen ich hier von Mietminderung überhaupt geredet habe, bitte sehe meine neuester Beitrag.

    Und ja, ich bin keine Expertin in Mietrecht, wie viele von euch hier scheinen zu sein aber genau deswegen bin ich hier! Um Rat und Hilfe zu holen. Danke für alle hilfreichen und respektvollen, sachlichen Kommentare!

  • Update zu der Situation, für alle Interessierte:
    Die Hausverwaltung hat tatsächlich einen Trockenbau- und Malerfirma beauftrag die Löcher im Treppenhaus zu beseitigen - diese Arbeiten wurden kurz vor Weihnachten beendet - also etwa 4,5 Monate nach dem Beginn der Arbeiten. Ohne eine Erinnerung bzw. Aufforderung und Mahnung vom Bauamt, glaube ich, dass die die Löcher immer noch offen wären.
    .. aus diesen Arbeiten erfolgte leider Probleme mit den Klingeln, die nicht mehr funktionierten (Kontaktprobleme nach dem neuen Putz), und bis diese repariert wurden, dauerte es wieder 2 Wochen.
    Ist es wirklich "normal", dass wenn eine Arbeit begonnen wird, dass es nicht ordentlich zum Ende geführt wird?.. ist eine rhetorische Frage und erfordert keine Antwort. :)
    Danke fürs Lesen!


  • Und ja, ich bin keine Expertin in Mietrecht, wie viele von euch hier scheinen zu sein aber genau deswegen bin ich hier!

    Richtig! In diesem Forum geht es um Mietrecht und nicht um Baurecht. Um das zu erkennen muß man kein Experte sein.

    Unverputzte Löcher im Treppenhaus gehören einfach nicht hierher; schon deshalb, weil es ihre Vertragsbeziehung zum Vermieter keineswegs tangiert. Im Mietrecht, sagt schon der Name, geht es nur um solche Prozesse; welche sich aus dem Mietvertrag ergeben.

    Anfragen solcher Art, vom deftigen Hauskrach bis hin zur Forderung nach einer Expertise für alles mögliche, sind keine Seltenheit.
    Da wundert es nicht, wenn hier ab und zu mal mit schärferen Worten zurückgeschossen wird.
    Einige sind hier schon sehr lange dabei, kennen das Milieu und müssen auch oft Beleidigungen einstecken, wenn Die Antwort nicht wunschgemäß ausfällt.

    Speziell in diesem Fall sollten Sie schon mal den Vermieter auf die Füße treten, aber eben nur das, und nicht daraus ein Recht konstruieren.