Kündigungsfrist Mündlicher Untermietvertrag

  • Hallo,

    ich habe folgende Frage, aber zuvor die Fakten.

    Wohne in einer 3er WG. Alle 3 Bewohner stehen zusammen im Mietvertrag.
    Seit mehreren Monaten haben wir einen Gast. Er hat ein eigenes Zimmer.
    Nun wollen die anderen 2 Hauptmieter, dass die Person auszieht.
    Ein mündlicher Untermietvertrag wurde abgeschlossen.
    Der Gast ist auch unter dieser Adresse gemeldet.

    Nun zur Frage:
    Wie lang ist die Kündigungsfrist bei unserem Gast?

    Ich frage das, weil die Person unberechtigt rausgeworfen wird, ich mit einer Stimme nicht helfen kann und wenigstens will, dass sie genug Zeit hat sich was anderes zu suchen.

    Ich danke allen schon mal im voraus.

    Freundliche Grüße
    Oliver

  • Ein Gast ist in der Regel kein Untermieter, da man von Gästen normalerweise keine Miete verlangt.
    Zahlt der "Gast" Miete ist er automatisch Untermieter.

    Zitat

    Wie lang ist die Kündigungsfrist bei unserem Gast?


    Ist das Zimmer möbliert? Dann sehr kurz. Ich glaube heute bis zum Ende des Monats würde noch gehen.

    Zitat

    Ich frage das, weil die Person unberechtigt rausgeworfen wird, ich mit einer Stimme nicht helfen kann und wenigstens will, dass sie genug Zeit hat sich was anderes zu suchen.


    Mit wem läuft denn der mündliche Mietvertrag? Mit allen 3 Hauptmietern? Dann können auch nur alle drei Hauptmieter gemeinsam kündigen. Demokratische Entscheidungen à la 2:1 zählen hier nicht. Ist nur eine Person dagegen kann nicht wirksam gekündigt werden.

  • Mit wem läuft denn der mündliche Mietvertrag? Mit allen 3 Hauptmietern? Dann können auch nur alle drei Hauptmieter gemeinsam kündigen.


    ... und das nur schriftlich mit den Unterschriften der drei Vermieter bis heute 24:00 möglichst nachweislich beim Empfänger.

  • Ist ein, wenn auch nur mündlicher, Mietvertrag abgeschlossen worden ist der Gast Mieter.

    Die Kündigungsfrist richtet sich danach wie der Mieter das Zimmer gemietet hat.

    Ist das Zimmer mit Möbeln des Vermieters (Hauptmieter) ausgestattet hätte man ihm bis gestern ca. 18 Uhr in Schriftform zum 31.10. ohne Angabe eines Grundes kündigen können. Jetzt frühestens zum 30.11.

    Zahlt der Gast Miete und hat seine eigenen Möbel mitgebracht sieht die Sache anders aus.

    Dann nämlich greift das Mietrecht, vor allem der Mieterschutz, in vollem Umfang.

    Kündigen können immer nur alle Personen einer Vertragspartei gemeinsam.

    Angenommen alle 3 Hauptmieter sind die Partei Vermieter wäre eine Kündigung nur wirksam wenn sie von allen 3 erklärt (unterschrieben) wird.

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