Schnee- und Eisbeseitigung

  • Hallo,

    ich bin ganz neu hier und hoffe, dass ich meine Frage jetzt an der richtigen Stelle einstelle :o

    Ich brauche mal eure Hilfe :o

    Wir haben ein Mehrfamilienhaus mit 9 Mietparteien.
    5 Mietparteien sind mittlerweile über 70 Jahre alt und können die Schnee und Eisbeseitigung nicht mehr selber durchführen.

    Wir würden gerne eine Firma damit beauftragen und die Kosten hierfür mit den Nebenkosten abrechnen. Bis auf 2 Mieter sind auch alle einverstanden. Es steht also 7 gegen 2 :(

    Mieterin A: bei Ihr steht die Schnee- und Eisbeseitigung im Mietvertrag unter abzurechnende Nebenkosten. Sie meint aber, Sie will das nicht und daher dürfe ich dies nicht.

    Mieterin B: hat einen Mietvertrag von 1998. Hier steht nur die Straßenreinigung in den abzurechnenden Nebenkosten und unter Reinigung und Winterdienst:
    Der Mieter verpflichtet sich, an der Reinigung des Bürgersteigs einschließlich der Beseitigung von Schnee und Eis mit den übrigen Parteien in einem bestimmten Turnus mitzuwirken.
    Sie meint Solange sie das selber kann, dürfe ich kleine Firma beauftragen.

    Dieses Haus ist in einem Dorf und die Firma vor Ort macht entweder den ganzen Winter oder nichts.

    Darf ich die Kosten für die Schnee- und Eisbeseitigung in den Nebenkosten auf alle Mieter umlegen?
    Gibt es irgendein Gesetzt indem sich die Mieter der Mehrheit in einem Mehrfamilienhaus anpassen müssen?
    Es geht hier um einen Betrag von ca. 70 € pro Mietpartei/Jahr.
    Gibt es irgendeinen Weg, der mir ermöglicht diese Firma zu beauftragen und die Kosten auf alle Mieter umzulegen?

    Vielen Dank für eure Hilfe
    Sylvie

  • Hallo Sylvie,

    "Mieterin A: bei Ihr steht die Schnee- und Eisbeseitigung im Mietvertrag unter abzurechnende Nebenkosten. Sie meint aber, Sie will das nicht und daher dürfe ich dies nicht."
    - Spielt keine Rolle, sie muss sich finanziell beteiligen.

    "Mieterin B: hat einen Mietvertrag von 1998. Hier steht nur die Straßenreinigung in den abzurechnenden Nebenkosten und unter Reinigung und Winterdienst:
    Der Mieter verpflichtet sich, an der Reinigung des Bürgersteigs einschließlich der Beseitigung von Schnee und Eis mit den übrigen Parteien in einem bestimmten Turnus mitzuwirken.
    Sie meint Solange sie das selber kann, dürfe ich k[l]eine Firma beauftragen."

    - Sie hat recht.

    "Dieses Haus ist in einem Dorf und die Firma vor Ort macht entweder den ganzen Winter oder nichts."
    - Tja, vielleicht findest Du evtl. eine weniger arrogante Firma.

    "Darf ich die Kosten für die Schnee- und Eisbeseitigung in den Nebenkosten auf alle Mieter umlegen?"
    - Nein.

    "Gibt es irgendein Gesetzt indem sich die Mieter der Mehrheit in einem Mehrfamilienhaus anpassen müssen?"
    - Nein, m.W.

    "Es geht hier um einen Betrag von ca. 70 € pro Mietpartei/Jahr."
    - Vielleicht kannste den selbst übernehmen, sind steuerabzugsfähige Werbekosten.

    "Gibt es irgendeinen Weg, der mir ermöglicht diese Firma zu beauftragen und die Kosten auf alle Mieter umzulegen?"
    - Nein, m.W. Es sei denn, ddie Mieterin kommt ihrer Reinigungspflicht trotz Abmahnungen nicht nach. Dann hätte sie Schadenersatz in gleicher Höhe zu zahlen.