nebenkosten

  • wir bewohnen ein Haus mit Zwei Mietparteien, mir ist bekannt das Gemeinschaftsstrom ( Garten, Flur) von beiden Parteien nach der Anzahl der Quardratmeter geteilt bzw.bezahlt wird. nun ist es bei uns jedoch so das ein flurlich,das untere, nach einer Minute ausgeht und ein schalter für die obere Etage ( also der Weg zu unser Wohnung) manuell ein und aus geschalten werden muß. Dieses Licht bzw. strom wird aber auf unsere Alleinige kosten d.h. auf unsere separate stromrechnung abgerechnet und nicht von dem anderen mieter, der zugriff auf das licht hat, mit bezahlt.habedies durch zufall erkannt und meinen vermieter angesprochen doch der weigert sich einen separaten stromzähler zu scahlten das das Licht für beide parteien berechnet wird. wie verhalte ich mich.

  • Warum sollte das denn geändert werden? Das Licht zu Ihrer Wohnung läuft über Ihren Zähler und das ist richtig, denn wer außer Ihnen hat ein Interesse daran, dieses Licht einzuschalten, denn der Weg zu Ihrer Wohnung ist ja kein gemeinschaftlicher Treppenaufgang, oder doch?

  • das ist richtig,wenn der andere Mieter jedoch clever ist und das ist nicht nach zu vollziehen, dann benutzt er immer unseren schalter und erhält so licht für seine zwecke. weiterhin ärgert mich ja das es dsnn nicht durch zwei geteilt wird sondern nach anteilen geht , sonst würde mich das ja nicht interessieren.

  • Irgendwie verstehe ich Ihr Anliegen nicht so ganz. Über welchen Stromzähler wird denn der Strom für die Treppenhausbeleuchtung im Erdgeschoss abgerechnet?. Wenn es tatsächlich so ist, dass dieser über den Zähler der Erdgeschosswohnung erfaßt wird, so frage sicherlich nicht nur ich mich, wessen Stromverbrauch für die gemeinschaftliche Treppenhausbeleuchtung wohl höher sein wird. Denn das Treppenhaus im Erdgeschoss wird ja auch von Ihnen mit genutzt.

  • der Stromverbrauch für das treppenhaus unten wird vom gemeinschaftszähler erfasst. na auf ihre frage wer mehr bezahlt ... sind wir da wir mehr anteile am gemeinschaftsstrom bezahlen den wir ja weniger nutzen und unser schalter von beiden parteien genutz wird und wir diesen alleine zahlen

  • Ist doch ganz einfach. Sie passen auf, wie oft der Mieter von unten Ihr Licht anschaltet und kassieren dann die Gebühren für Strom (bei 2x 60 Watt macht das pro Minute 0,05 Cent). die Kosten für die Betätigung des Schalters lassen sich leider nicht berechnen.

  • das ist ja einfach gesagt asl getan ich bin ja nicht den ganzen tag zur stelle und passe auf. im jahr sind das kosten von 250 euro die ich mit der nebenkostenabrechnung zahle. wenn es sich um 10 euro handeln würde würde ich mich schön zurück halten.das wäre es nicht wert . heutzutage hat keiner geld über . wichtig war für mich nur zu wissen ob diese situation überhaupt rechtens ist. denn im neubau oder anderen Gebäuden wo mehrere wohnungen sind gibt es das nicht. da wird die rechnung durch anzahl der vermieter geteilt.

  • Jetzt machen Sie aber mal halblang. Wenn 2x 60 Watt Glühbirnen (nur mal angenommen) pro Minute für 0,05 Cent Strom verbrauchen, dann frage ich mich, wie Sie auf 250,- Euro kommen.

    Sie bezahlen laut Nebenkostenabrechnung Strom für die Beleuchtung des Hauses (außer für das Licht zu Ihrer Etage) und für den Betrieb der Heizung. Die Heizung wird mit Öl oder Gas betrieben, aber für Steuerung und Pumpe wird Strom gebraucht. Und das ist dann der Hausstrom.

  • ich muß mich hier nicht rechtfertigen und dumm machen lassen ich dachte das ist ein forum wo einem geholfen wird bzw. erfahrungen ausgetauscht werden. denken sie ich frage hier aus langer weile. mich belastet die situation und sie haben keine ahnung was ich für theater mit meinem vermieter habe und sonstige kosten also kommen sie mir nict mit ,,ich soll halblang machen,,

  • Noch mal gaaanz laaaangsam:

    Sie bezahlen Hausstrom für die Heizung und für das gemeinsam zu nutzende Licht im und am Haus. Und dieser Strom wird über eine Zähler ermittelt und abgerechnet. Verstanden?

    Dann gibt es im Treppenhaus noch einen Schalter, mit dem das Licht zu Ihrer Etage ein- und ausgeschaltet wird. Sie befürchten, dass der clevere Mieter aus dem Erdgeschoss sich an Ihrem Licht vergreift und das soll Ihr Vermieter ändern. Verstanden?

    Ihr Vermieter lehnt Ihr Ansinnen zu Recht ab, weil die Kosten der anders zu verlegenden Anschlüsse in keinem Verhältnis zu dem entstehenden "Schaden" stehen, weil bei 2x 60 Watt pro Minute 0,05 Cent Verbrauch entstehen. Verstanden?

    Aber alles das haben Sie nicht verstanden, weil Sie behaupten, dass Sie 250,- Euro pro Jahr für Ihr Treppenhauslicht bezahlen müssen. Und das ist Quatsch!!

    P.S. Was hat eigentlich das bisschen Licht zu Ihrer Wohnung mit dem Hausstrom zu tun? Nichts, denn Sie schreiben ja selbst, dass der über Ihren Zähler läuft.

    Einmal editiert, zuletzt von Mainschwimmer (10. September 2010 um 16:07)

  • ich bin nicht blöd! verstanden ?
    dann erklären sie mir bitte warum ich dann eine summe von genau 247euro bezahlt habe unter dem punkt allgemeinstrom für den zeitraum 1.1.2009-31.12.2009 wenn denn die zwei glühbirnen sowenig verbrauchen.und dabei spielt der stromverbrauch der separat von uns zu unserer wohnung geht keine rolle.verstehen sie mein problem nicht?

  • So, und bevor Sie jetzt noch einmal antworten, sollten Sie vorher in den Keller gehen und nachschauen, ob dort eine Zentralheizung steht für die beiden Wohnungen des Hauses.

  • wer oder was sind sie eigentlich das sie hier die leute so dumm machen müssen. vielleicht sollten sie mal überlegen was sie schreiben . bitte antworten sie nicht mehr auf meine fragen . auf ihre meinung kann ich verzichten sie erfahrener benutzer. sollten sich schämen - dummschwätzer

  • Wer hier der Dummschwätzer ist, dürfte doch wohl schon in Ihrem Eingangsbeitrag nachzulesen sein, in dem Sie sich darüber beschweren, dass sich der andere Mieter an Ihrem Strom vergreift und clever wie er ist mit Ihrem Flurlicht.....ach ich hör auf, auch Kollege Gruwo ist aus Ihrem Kauderwelsch nicht schlau geworden.

    Also warten wir auf einen anderen User, der da noch durchblickt.....oder auf ein Wunder, das dann aber bei Ihnen passieren müsste.

  • Um vielleicht etwas Licht ins Dunkel zu bringen:

    Die Position 'Allgemeinstrom' in Ihrer Abrechnung umfasst nicht nur den Strom für die Treppenhausbeleuchtung, sondern auch den Strom für den Betrieb der Heizungsanlage, der Außenbeleuchtung und evtl. auch für den Betrieb der Antennenanlage oder den Kabelanschluss, sofern vorhanden. Also alle Stromverbraucher außerhalb der Wohnungen. Diese Stromkosten zu bündeln und über einen Stromzähler zu erfassen ist durchaus legitim. Beim Allgemeinstrom macht der Anteil für die Beleuchtung, und dazu gehört auch das Treppenhauslicht, wirklich den geringsten Anteil aus. Dies hat Mainschwimmer versucht zu erläutern.

    Wenn ich Ihren Post jetzt richtig verstanden habe, wird der Strom für die Treppenhausbeleuchtung im Eingangsbereich im Erdgeschoss über den Allgemeinstromzähler erfaßt. Die Beleuchtung ist dort ist mit einer Zeitschaltuhr versehen. Der Strom für die Treppenhausbeleuchtung vom Erd- ins Obergeschoss läuft über Ihren Stromzähler. Ich finde an dieser Lösung nichts auszusetzen. Dass der Strom für die Beleuchtung im Eingangsbereich über den Allgemeinzähler erfaßt und der Allgemeinsstrom durch beide Parteien geteilt wird ist vollkommen in Ordnung. Schließlich müssen Sie den Eingangsbereich durchqueren, um in Ihre Wohnung im Obergeschoss zu gelangen.

    Das wiederum der Strom für die Beleuchtung des Treppenhauses im Obergeschoss über Ihren Stromzähler erfaßt wird geht auch in Ordnung. Sicherlich könnte der Vermieter auch diesen Stromverbrauch über den Allgemeinstromzähler abrechnen, wenn ein Umklemmen ohne großen technischen Aufwand möglich ist, dagegen könnte dann der Mieter der Erdgeschosswohnung allerdings einwänden, dass er das Treppenhaus zu Ihrer Wohnung nicht nutzt, und sich deshalb an den Stromkosten für die Beleuchtung zum Obergeschoss auch nicht beteiligen braucht.

    Ehrlich gesagt kann ich Ihre Aufregung nicht ganz nachvollziehen. Sicherlich ist es möglich, dass der Mieter/Bewohner der Wohnung im Erdgeschoss den Schalter der Treppenhausbeleuchtung zu Ihrer Wohnung betätigt. Nur warum sollte dies mit Absicht geschehen? Dadurch wird ja nur das Obergeschoss, nicht aber das Erdgeschoss beleuchtet, sofern ich das jetzt richtig verstanden habe. Um sie davor zu schützen vom Vermieter zu fordern, er möge einen weiteren Zähler für die Erfassung des Stroms für die Beleuchtung des Treppenhauses einbauen, überspannt den Bogen doch recht erheblich. Deshalb kann ich die Einstellung Ihres Vermieters absolut nachvollziehen.

  • das ist doch mal eine nette und nachvollziehbare erklärung, trotzdem kann man sich nicht so richtig in meine situation versetzen und versteht meinen ärger nicht da wahrscheinlich einige hintergründe fehlen. dennoch vielen dank