Zahlungsaufforderung trotz Wiederspruch gegen falsche Betriebskostenabrechnung - nun?

  • Hallo,

    mein Vermieter hat mir eine ganz offensichtlich falsche Betriebskostenabrechnung geschickt. (Mehr Heizungszähler aufgelistet als es Heizungen in unserer Wohnung gibt und beim Warmwasser einfach den Anfangswert 0 genommen obwohl ein anderer Zählerstand belegt werden kann).

    Der Abbrechnung wurde fristgerecht wiedersprochen und Einsicht in die Dokumente des Vermieters gefordert. Das ist nun 4 Wochen her, aber bisher kam keine Antwort. Der eingeforderte Betrag wurde nicht beglichen. Mittlerweile sind 2 Zahlungsaufforderungen eingetroffen mit Vermerk auf das Recht des Vermieters auf fristloser Kündigung bei Nichtbegleichung.

    Da die Betriebskostenabrechnung so enorm falsch ist (ca. 700 Euro zu hoch) kann ich den strittigen Betrag gar nicht unter vorbehalt begleichen. Der Vermieter hat im Zuge der falschen Betriebskostenabrechnung auch gleich die Vorrausszahlungen erhöt, ich zahle jedoch weiterhin nur die alte Miete weiter.

    Die Forderungen des Vermeiters werden im November fast 2 Monatsmieten erreichen werden...was ja auch der Wert ist nach dem er mir kündigen kann.

    Meine Frage ist nun, was kann ich tun auser der Zahlungsaufforderung zu wiedersprechen und darauf beharren das der Vermieter endlich eine korrekte Betriebskostenabrechnung vorliegt?
    Wie kann ich auf weitere Zahlungsaufforderungen reagieren?

    Mit dem Vermieter (GAGFAH) zu reden geht kaum, ich möchte behaupten dass falsche Betriebskostenabrechnung zu deren Geschäftsmodel gehört...

  • Eiszeitkäfer

    Ich gehe davon aus, daß Ihre Angaben stimmen, Sie auch nachweisbar der BKA widersprochen haben, können Sie diese Sache auf
    sich zukommen lassen. Sie sind im Recht.

  • Eiszeitkäfer:

    "mein Vermieter hat mir eine ganz offensichtlich falsche Betriebskostenabrechnung geschickt. (Mehr Heizungszähler aufgelistet als es Heizungen in unserer Wohnung gibt und beim Warmwasser einfach den Anfangswert 0 genommen obwohl ein anderer Zählerstand belegt werden kann).
    Der Abbrechnung wurde fristgerecht wiedersprochen und Einsicht in die Dokumente des Vermieters gefordert."
    - Dass Du widersprochen hast, ist gut so. Die Einsicht in die der Abrechnung zugrunde liegenden Originalbelege in deren Geschäftsräumen steht Dir zu.

    "Mittlerweile sind 2 Zahlungsaufforderungen eingetroffen mit Vermerk auf das Recht des Vermieters auf fristloser Kündigung bei Nichtbegleichung."
    - Ist Quatsch, geht nur bei offenen Mietezahlungen, nicht jedoch bei BetrkAbrechnungen.

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