Hallo Zusammen,
hier ein paar Fakten:
2-Familienhaus mit je 80m² Wohnung. Ich bewohne die EG-Wohnung mit direktem Zugang zum Garten. (Tür im Esszimmer)
Mietvertrag lautet:
§1 Mieträume
Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Wohnungszwecken die im Haus ... im Erdgeschoss gelegene Wohnung bestehend aus 3 Zimmer, Küche, Esszimmer, Diele, Bad/WC (Balkon, Garten und Kellerraum). Die Nutzfläche beträgt ca. 80 m²
Mitvermietet wird der linke Garagenstellplatz.
Mitnutzung der Waschküche (speparate Strom- und Wasseranschlüsse für WE sind vorhanden) und einem Teil des Schuppens.
...
§12 Betreten der Mietsache durch den Vermieter
Der Vermieter oder ein von ihm Beauftragter darf die Mietsache aus wichtigem Grund und nach rechtzeitiger Ankündigung zusammen mit dem Mieter oder dessen Zustimmung betreten, um unter anderem ihren Zustand zu überprüfen oder die Ablesung von Messgeräten oder Reparatur- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen voorzunehmen.
Grundsteuer, Versicherungen sowie Niederschlag zahlen der andere Mieter und ich jeweils häftig.
Es gibt keine Heizkosten/Verbrauchszähler
Heizkosten werden anteilig auf Personen und qm umgelegt. Müsste ok sein. Oder?
Es gibt keine Warmwasseruhren
Kaltwasserzähler gibt es einen Gesamtwasserzähler von den Stadtwerken, einen für die OG-Wohnung, einen für den Garten und einen für die Heizung. Die differenz ist demnach mein Verbrauch. Ist das Zulässig?
Nun zu meinem eigentlichen Problem.
der Vermieter beansprucht für sich insgesamt 4 Räume und kommt regelmäßig um was abzustellen oder zu holen.
Raum 1 (Keller): eigentlich Gemeinschaftsraum, da Telefonanschluss und Stromzähler. Hier lagern allerdings noch jede Menge Werkzeug und Baumaterial. Erst kürzlich hat er eine Gebraucht Waschmaschine und ein Schuhschrank abgestellt.
Raum 2 (Keller): ist ein kleines Bad mit Dusche und WC. Wasser läuft alles über den Gesamtzähler und somit auf meine Kosten.
Raum 3 (Garangenanbau): Der Garagenanbau ist unterteilt in eine vorderen und hinteren Teil. Den hinteren Teil beansprucht er für sich.
Raum 4 (Dachboden): Ausgebautes Zimmer mit Strom und Heizung. Wird auch von ihm genutz als Stauraum für altes Kinderspielzeug und Autositze etc.
Zudem springt er im Garten rum nach belieben. Selbst seine/ihre Eltern bewergen sich auf dem Grundstück wie es ihnen gerede gefällt. (Gundstück ist eingenlich eingezäunt. Allerdings fehlt das Tor der Hofeinfahrt.)
Durch die Nachbarn haben wir erfahren, dass der Vermieter größere Umbaumaßnahmen am Grundstück vor hat. Da der Vermieter in 3-5 Jahre selber sein Haus bewohnen möchte, sieht es nun so aus, als wolle er alle Maßnahmen durchführen solange vermietet ist.
Hat auch schon damit begonnen ohne uns zu unterrichten, nutzt unseren Strom(Baumaschinen) und Wasser(Toilette im Kelller) ohne zu fragen.
Derzeit verlegt er gebrauchte Pflastersteine rund um die Garage. Macht eine riesen Sauerrei die er nicht wegmacht und belegt schon seit Wochen (ca.8 Wochen) 2/3 vom Garten mit seinem Baumaterial. Er arbeitet nur nach Feierabend und am Samstag. Macht zwischendrin aber auch gerne mal ne Pause von 1-2 Wochen. Wissen somit nie wann er da ist und wann nicht. Eine Nutzung des angemieteten Garten ist somit schon seit Wochen/Monaten nicht. Ich muss ihn laut Mietvertrag aber im wöchentlichen Wechsel Mähen.
Fragen:
- Darf der Vermieter das Haus und Garten nach belieben betreten? Wohnung hat er meines wissens noch nicht ohne zu fragen betreten. Hat aber einen Schlüssel zu den Wohnungen, die Er/Sie nicht rausrücken wollen.
- Muss ich die Baumaßnahmen so hinnehmen? Ohne über Art, Umfang und Dauer informiert zu werden?
- Müssen die Mieter die gesamten Grundkosten (Allgemeinstrom, Versicherung, Steuer, Niederschlag) tragen, wenn der Vermieter einige Räume für sich nutzt?
Für eure Antworten schon mal vielen Dank im Voraus. Brauche diesen Input um mit dem Vermieter mal ein klärendes Gespräch führen zu können. Hab immer gern ein wenig Background-Informationen um nicht unvorbereitet in eine Unterhaltung gehen zu müssen und dann nur mit Halbwissen oder sogar nur heißer Luft glänzen zu können.