nebenkosten-für ein jahr erstellt-trotz Auszug im Oktober

  • Hallo Foris,

    wir sind im Jahr 2009--am 10.10.2009 ausgezogen--der Mietvertrag erlosch dann zum 01.11.2009.

    In dieser Periode wurde von usn nicht geheizt--wir haben per Diggicam auch alle Ablesedaten aufgneommen--alle Röhrchen standen auf NULL.

    leider war es dem Vermiter wohl nciht möglich, uns eine sofortige Abrechnung auszustellen--diese bekamen wir nun erst für allerdings den zeitraum 01.07.2009-30.06.2010.

    Somit wird uns nun ein betrag von 176,51 an heizkosten angelegt--da bei Ablesedatum--war im Ende Mai 2010 wohl dann ein verbrauch abzulesen war--kein Wunder--denn die Wohnung stand--und steht leer--die heizungen werden sich in dem harten Winter wohl etwas angestellt haben--aber das muss ich doch nicht zahlen--oder???

    verstehe eh nicht--warum ich eine Abrechnung für das komplette Jahr habe--wobei ich schon seit 11.2009 keinen Mietvertrag mehr dort hatte???:confused:

    Auch der Winterdienst wurde uns in Abrechnung gestellt..sowie Wartungskosten --welche am 13.01.2010 durchgeführt wurden--da hatte ich mit dme Objekt doch nichts mehr zu tun???

    Ich wäre froh, wenn jemand weiter helfen könnte--und sag schon mal Danke

    LG Dragon

  • Eine Betriebskostenabrechnung richtet sich nicht danach, wann Sie ausgezogen sind. Solche Abrechnungen werden immer für den Zeitraum eines Jahres erstellt, wobei das nicht das Kalenderjahr sein muss.

    Alle Rechnungen dieses Zeitraums werden für die Abrechnung benötigt, also auch solche für den Zeitraum nach Ihrem Auszug. Sie bezahlen aber nur für die Zeit, die Sie noch die Wohnung mieteten.

    Abrechnungen der Heizkosten müssen bei einem Nutzerwechsel nicht zwingend durch das Ablesen der Messstände ermittelt werden, das geht auch nach der Gradtagstabelle.

    Weitere Fragen beantwortet gerne dieses Lexikon:

    Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.

  • Hallo mainschwimmer,

    danke fürs Antworten--doch einiges stimmt mich zweiflerisch.
    Wir sind ja am 10.10.2009 dort ausgezogen--haben die heizkörpermessgeräte fotografiert--da war der Stand gleich NULL!!

    Nun aber tauchen in der Abrechnung Stände auf--welche zwar minimal sind--aber zu einer Forderung des VM in Höhe von 175 Euro führen--da eben halt auf den skalen ein Verbrauch zu sehen ist...ich denke mal--da der letzte Winter so hammerhart war--schalten sich die Heizungen doch ein wenig an--um nicht einzufrieren--ergo ein wenig verbrauch--der aber defintiv nicht zu mir gehört--und das mecker ich an--denn das dürfte ja nicht passieren??(Für Leerstand der Wohnung kann ja ich nichts!!

    oder darf der VM das an mich umlegen???:confused:Ebenso den Winterdienst--den ich ja auch definitv nicht in Anspruch genommen habe!!:confused:

    LG Dragon

  • Um es einmal verständlich auzudrücken: Der Abrechnungszeitraum umfaßt den Zeitram, für den die Abrechnung erstellt wird. In der Regel beträgt dieser 12 Monate und umfaßt in Ihrem Fall die Zeit vom 01.07.2009 bis 30.06.2010.

    Sämtliche im Abrechnungszeitraum angefallene Kosten können vom Vermieter im Rahmen der Vereinbarungen in den Mietverträgen abgerechnet werden.

    Allerdings hat der Vermieter in der Abrechnung Ihren Nutzungszeitraum zu berücksichtigen. Und der umfaßt in Ihrem Fall die Zeit vom 01.07.2010 bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses. Das Ende des Mietverhältnisses ist nicht unbedingt gleichbedeutend mit dem Tag des Auszugs sondern richtet sich wiederum nach den vertraglichen Vereinbarungen. In der Regel enden Mietverhältnisse durch ausgesprochene und angenommene Kündigungen zum Ende eines Kalendermonats.