Hohe Nachzahlung von Heizkosten durch Schlamperei der Hausverwaltung

  • Sehr geehrte Forenmitglieder,
    Ich habe vor Kurzem einen Brief einer Firma bekommen, die anscheinend von der Hausverwaltung des Haus in dem ich zur Miete lebe für die Eintreibung von Heizkosten beauftragt wurde.

    Zitat

    Wir sind von Ihrer Hausverwaltung für die Verrechnung Ihrer Heizkosten beauftragt. Leider wurde uns erst jetzt bekannt, dass Sie seit 28.11.2012 Nutzer der oben genannter Wohnung sind.

    Jetzt möchte dieses Unternehmen knappe 3.000 Euro Nachzahlung an Heizkosten. Mir war bislang nicht einmal klar, dass Heizkosten fällig wären, da ich angenommen hatte, dass die Fernwärme Kosten bereits in den Betriebskosten enthalten wären, was sie offenbar aber nicht sind.

    Was mir Sauer aufstößt ist, dass ich mich nun durch die Schlamperei der Hausververwaltung plötzlich mit einer Nachzahlung der für mich nicht unerheblichen Summe von 3.000 Euro konfrontiert sehe.

    Kann ich hier irgendwas unternehmen?

    Besten Dank für Ihre Hilfe und beste Grüsse,
    Alexander

  • Zitat

    Kann ich hier irgendwas unternehmen?

    Sind mietvertraglich monatliche Vorauszahlungen, u. a. für Heizkosten, vereinbart die Firma freundlich darauf hinweisen das die Forderung der HV seit dem 31.12.2013 verfristet ist.

    Aber vorher noch mal in den Mietvertrag schauen was dort exakt vereinbart ist.

    Denn sind Heizkosten nicht in den NK enthalten die Du an dem Vermieter zahlst wäre die Forderung, da noch nicht verjährt, rechtens.

  • Mir war bislang nicht einmal klar, dass Heizkosten fällig wären, da ich angenommen hatte, dass die Fernwärme Kosten bereits in den Betriebskosten enthalten wären, was sie offenbar aber nicht sind.

    Was steht denn konkret im Mietvertrag? Ohne das zu Wissen, wäre jede Aussage hierzu Spekulation.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    das ist wirklich ein unglückliche Situation. 3000 Euro ist eine stattliche Summe, die man nicht rumliegen hat. Ein schwacher Trost ist, dass du das Geld ohne die "Schlamperei" auch hättest zahlen müssen. Nur dann in monatlichen Raten.

    Es gibt aber Hoffnung, dass du nicht alles Zahlen mußt und dass du einiges zurückbekommst. Du mußt für 2013 und 2014 ja nur die Vorrauszahlungen leisten. Das wird dann noch abgerechnet. Auch wenn 2013 am Anfang lange kalt war, war es zum Ende hin heiztechnisch nicht so kritisch und 2014 war ja wirklich ein lascher Winter und bis Jahresende wird's wohl auch nicht mehr allzu frostig.

    anitari
    selbst wenn es sich um Betriebskosten handelt, wäre dann nicht nur der Teil vor dem 01.01.2013 verfallen? Alles was in 2013 war, könnte doch bis 31.12.2014 abgerechnet werden.

    Gruss
    H H

  • Zitat

    selbst wenn es sich um Betriebskosten handelt, wäre dann nicht nur der Teil vor dem 01.01.2013 verfallen?

    Stimmt natürlich. Vorausgesetzt Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr.

  • Hallo,

    liegt den dem Schreiben eine konkrete Abrechnung der Heizkosten bei oder ist es nur eine Pauschalforderung ohne Abrechnungsunterlagen?

    28.11.2012 bis 31.12.2012 sollte verjährt sein, wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist.

    2013 kann noch bis 31.12.2014 abgerechnet werden.

    Dringend den Mietvertrag prüfen in wie weit Heizkostenvorauszahlungen zu leisten sind und ob überhaupt.

    Gruß

    BHShuber

  • Mir kann jede "Firma" einen Brief schicken...: "Wir wurden beauftragt...".
    Habt Ihr vom VERMIETER(!) schriftlich, dass er diese Firma beauftragt hat?