nach Auszug mit Übergabeprotokoll kommen Forderungen

  • hallo zusammen

    hätte ein paar Fragen
    Nach fast 20 Jahren ausgezogen. Übergabeprotokoll wurde erstellt. Zwecks Umzugshilfe nicht alleine gewesen - also eine Art Zeuge aus der Verwandtschaft.

    Jetzt kam eine Art Endabrechnung bzgl. der Kaution.
    Abzug angeblicher Schaden an der Toilettenschüssel. Nichts im Übergabeprotokoll vermerkt. Es war kein Schaden bekannt, der Umzugshelfer verneint einen etwaigen Schaden ebenfalls. Dementsprechend leicht verwirrt und stark verunsichert wegen des Kaution-Abzugs.

    Rechnung des Vermieters über die Innenreinigung der Heizkörper mit einem Dampfreiniger!?

    Ist das alles rechtens? Bin auf Urteile gestoßen, wonach der Vermieter nur Reparaturen laut Übergabeprotokoll beanstanden kann. Nachträgliche (angebliche) Mängel wären Vermieter-Pech?

    Zudem wurde laut Übergabeprotokoll der Rolladengurt bemängelt. Eine Frist, und somit Möglichkeit dies selbst zu beheben, wurde nicht gesetzt/gegeben.
    Ein neuer Rolladengurt und 2 Rolladenlamellen wurden von der Kaution abgezogen.

    Hoffe auf Hilfe und Aufklärung

    danke

  • Ist das alles rechtens? Bin auf Urteile gestoßen, wonach der Vermieter nur Reparaturen laut Übergabeprotokoll beanstanden kann. Nachträgliche (angebliche) Mängel wären Vermieter-Pech?

    Der Vermieter hat nur die Möglichkeit, versteckte Mängel geltend zu machen. Das scheint hier aber nicht der Fall zu sein.
    Ansonsten hast Du schon richtig bemerkt, dass er dir die Möglichkeit geben muss, die Mängel selbst abzustellen.

    Ansonsten genügt hier sowieso die Kautionsabrechnung nicht. Der Vermieter muss die entsprechenden Rechnungen der Handwerker beifügen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.


  • Rechnung des Vermieters über die Innenreinigung der Heizkörper mit einem Dampfreiniger!?

    Hallo,

    das ist schon mal überhaupt keine Mietersache und somit strittig!

    Zitat

    Ist das alles rechtens? Bin auf Urteile gestoßen, wonach der Vermieter nur Reparaturen laut Übergabeprotokoll beanstanden kann. Nachträgliche (angebliche) Mängel wären Vermieter-Pech?

    Mängel an der zurückgegebenen Mietsache können auch nachher in einem nachvollziehbaren Zeitraum, auch wenn diese nicht im Übergabeprotoll stehen eingefordert werden aber nur wenn diese berechtigt sind!


    Zitat

    Zudem wurde laut Übergabeprotokoll der Rolladengurt bemängelt. Eine Frist, und somit Möglichkeit dies selbst zu beheben, wurde nicht gesetzt/gegeben.
    Ein neuer Rolladengurt und 2 Rolladenlamellen wurden von der Kaution abgezogen.

    Wenn das berechtigt ist, dann wusste das der Mieter bereits vorher und man fragt sich, warum er es nicht hat reparieren lassen, solange er noch Zeit dazu hatte?

    Immer zu warten bis die Übergabe ist in der Hoffnung der Vermieter übersieht was, führt genau zu der Problematik in der man jetzt ist.

    Gruß

    BHSHuber

  • hallo zusammen

    hätte ein paar Fragen
    Nach fast 20 Jahren ausgezogen. Übergabeprotokoll wurde erstellt. Zwecks Umzugshilfe nicht alleine gewesen - also eine Art Zeuge aus der Verwandtschaft.

    Jetzt kam eine Art Endabrechnung bzgl. der Kaution.
    Abzug angeblicher Schaden an der Toilettenschüssel. Nichts im Übergabeprotokoll vermerkt. Es war kein Schaden bekannt, der Umzugshelfer verneint einen etwaigen Schaden ebenfalls. Dementsprechend leicht verwirrt und stark verunsichert wegen des Kaution-Abzugs.

    Rechnung des Vermieters über die Innenreinigung der Heizkörper mit einem Dampfreiniger!?


    Kommt darauf, was er entfernt hat. Normaleren Staub mus der Mietr sicher nicht zahlen. Kaugummis in den Heizkörpern
    meiner Meinung anch bestimmt.

    Ist das alles rechtens? Bin auf Urteile gestoßen, wonach der Vermieter nur Reparaturen laut Übergabeprotokoll beanstanden kann. Nachträgliche (angebliche) Mängel wären Vermieter-Pech?


    Mängel die im Protokoll vermerkt sind und versteckte Mängel kann der Vermieter abrechnen.


    Zudem wurde laut Übergabeprotokoll der Rolladengurt bemängelt. Eine Frist, und somit Möglichkeit dies selbst zu beheben, wurde nicht gesetzt/gegeben.
    Ein neuer Rolladengurt und 2 Rolladenlamellen wurden von der Kaution abgezogen.

    Hoffe auf Hilfe und Aufklärung

    danke


    Eine Selbstbehebung braucht der Vermieter nicht zu dulden. Er kann den Zeitwert der Dinge und die Arbeitskosten in Rechnung stellen.

  • Mängel die im Protokoll vermerkt sind und versteckte Mängel kann der Vermieter abrechnen.
    Eine Selbstbehebung braucht der Vermieter nicht zu dulden. Er kann den Zeitwert der Dinge und die Arbeitskosten in Rechnung stellen.


    Dann hätten die Mängel jedoch im ÜP vermerkt werden müssen.
    Für mich ist ziemlich klar, dass der VM sich noch bereichern will. Unser Fragesteller sollte ihm mal den § 263 StGB unter die Nase reiben...

  • Zitat von BHShuber

    das ist schon mal überhaupt keine Mietersache und somit strittig!


    Eben der Punkt Heizkörper Innen-Reinigung wäre wichtig, da ich dafür absolut nichts im großen Internet finde :confused:

  • Und schonmal danke für alle anderen Antworten.

    Das mit den Rolladenlamellen war z.B. selbst nicht bekannt, wurde erst bei der Übergabe gesehen. Und der Gurt wurde nicht als so abgenutzt angesehen, dass er ausgetauscht werden müsste. Aber Vermieter will es so.

  • Genauuuu, den im Lager zu holen schickte mich seinerzeit mein Ausbilder.....:o

    Damals war es der Siemens Lufthaken, heute ist es das Wlan-Kabel

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Eben der Punkt Heizkörper Innen-Reinigung wäre wichtig, da ich dafür absolut nichts im großen Internet finde :confused:

    Hallo,

    wie darf man sich die Heizkörperinnenreinigung denn Vorstellen, Durchspülen des Heizkörpers und Rohre? Wäre Vermietersache!

    Saubermachen zwischen den Rippen des Heizkörpers? ist Mietersache!

    Gruß

    BHShuber

  • Es ist kein alter Rippen-Heizkörper, sondern die "neue" Variante mit Gitterchen oben drauf.
    Nach Ansicht des Vermieters so verschmutzt, dass der Vermieter diesen Heizkörper innen (also unter dem Gitter das komplette Innengerippe) mit einem Dampfreiniger sauber gemacht hat.

  • Es ist kein alter Rippen-Heizkörper, sondern die "neue" Variante mit Gitterchen oben drauf.
    Nach Ansicht des Vermieters so verschmutzt, dass der Vermieter diesen Heizkörper innen (also unter dem Gitter das komplette Innengerippe) mit einem Dampfreiniger sauber gemacht hat.


    Hierfür wäre Werkzeug (ein Schraubendreher) erforderlich, um das Gitter zu entfernen. Die inneren Staubablagerungen entstehen zwangsweise durch den Betrieb (die Konvektion) der darin aufsteigenden Luft.
    Werde mal im VM-Forum um die Meinungen derer User zu erfahren.

  • Es ist kein alter Rippen-Heizkörper, sondern die "neue" Variante mit Gitterchen oben drauf.
    Nach Ansicht des Vermieters so verschmutzt, dass der Vermieter diesen Heizkörper innen (also unter dem Gitter das komplette Innengerippe) mit einem Dampfreiniger sauber gemacht hat.

    Hallo,

    da der Mieter höchstwahrscheinlich mit zur Pflege der Mietsache während der Mietzeit verpflichtet ist, wäre hierüber nur zu streiten, ob der Vermieter die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt hat, vor allem die Höhe des Angesetzten Arbeitslohns mit Materialeinsatz könnte man ihm durchaus vorwerfen, dass er sich an seine Schadenminderungspflicht zu halten hat.

    Allerdings sind das Spitzfindigkeiten die das Akzeptieren oder sich dagegen wehren nur hinauszögert.

    Gruß

    BHShuber

  • aus: Mietrecht: Streit bei der Wohnungs

    Die Wohnung muss im vertraglich vereinbarten Zustand übergeben werden, in der Regel ist „besenrein" vereinbart, d.h. dass alle groben Verschmutzungen beseitigt sein müssen (BGH, Urt. v. 28. 6. 2006, Az.: VIII ZR 124/05). Ist vertraglich nichts vereinbart, so muss die Wohnung den Zustand haben, den sie bei Mietbeginn hatte - Änderungen infolge der normalen vertragsgemäßen Benutzung sind dabei unschädlich.

  • Hallo zusammen,

    ich habe ein ähnliches Problem, doch einige Antworten hier finde ich etwas widersprüchlich.
    Deshalb hier mein “spezieller” Fall, ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.

    Ende September haben wir unsere alte Wohnung in einem sehr gut renovierten und klinisch sauberen Zustand übergeben. Anwesend war nicht der Vermieter, sondern eine von ihm beauftragte Maklerin. Die Wohnung wurde durch die Maklerin abgenommen, beanstandet wurde lediglich eine “wackelnde” Wascharmatur der Badewanne.

    Heute kam dann die Kautionsabrechnung. Nachträglich werden in dieser drei Punkte beanstandet und wurden (ohne Vorankündigung oder ähnlichem) bereits von einem Handwerker repariert:
    1) Reparatur von Badewannen- und Waschtisch-Armatur, wurde von Ihnen entfernt und fehlerhaft wiedermontiert -> 153,- Euro
    2) Wiedermontage der von Ihnen ausgebauten Küchentür -> 53,- Euro
    3) Türzarge Bad beschädigte Lackierung, 95,- Euro
    Gesamtbetrag seiner nachträglichen Forderung 301,- Euro.

    Zu den Mängeln:
    1) Wir hatten beim Einzug ein anderes Waschbecken installiert und die beiden alten Waschbecken wurden beim Auszug tiptop von mir zurück montiert und funktionierten tadellos. Die Maklerin hat dies begutachtet, auf Funktion geprüft und keine Mängel festgestellt. Die Badewannen-Armatur ging im Laufe der Jahre kaputt. Die neue wurde von mir genauso montiert wie die vorherige Armatur montiert war.
    2) Die Küchentür war auch bei unserem Einzug nicht eingehängt. Darüber hinaus habe ich die Maklerin explizit gefragt ob ich die Türe trotzdem wieder einhängen sollen, was Sie ausdrücklich verneint hat (Dafür gibt es eine Zeugin).
    3) Weder wir noch die Maklerin haben eine Beschädigung am Türrahmen entdeckt, sonst hätte ich diese selbstverständlich beseitigt, bzw. in Ordnung gebracht.

    Wir wurden weder über diese “neuen” Mängel informiert, geschweige denn über einen beauftragen Handwerker, der Betrag wurde einfach von der Kaution abgezogen und die Differenz bereits an uns überwiesen. Darf der Vermieter das?
    Keinen dieser Mängel würde ich nach meinem Verständnis als “verstecke Mängel” bezeichnen. Seht ihr das auch so?
    Seht ihr einen der drei Punkte als problematisch an?

    Wie soll ich mit der Kautionsabrechnung umgehen?
    300,- Euro sind für mich nunmal viel Geld. Einfach einen Handwerker beauftragen und mir in Rechnung stellen, speziell 53,- Euro um eine (Standard Holz-) Türe einzuhängen? Muss ich das so hinnehmen?

    (Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Vermieter eine Forderung der Restsumme glatt verweigert und mich mit Paragraphen bombardieren wird, das haben diverse Anfragen aus der Vergangenheit gezeigt.)

    Vielen Dank im Voraus für euren Rat und eure Meinung,

    mit besten Grüßen

  • Hallo Jensai,

    hast Du die schriftliche Vollmacht des VM zugunsten der Maklerin?
    Hast Du eine Ausfertigung des Übergabeprotokolls?
    Falls ja, welche Mängel und Angaben über deren Beseitigung?

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