Bauträger will Haus kaufen und abreißen

  • Ich bewohne seit 1996 eine Wohnung in einem zwei Parteienhaus, in der ich auch arbeite. Nun soll das Haus an einen Bauträger veräußert, anschließend abgerissen und mit neuen Häusern bebaut werden, also ein Renditeobjekt werden.
    Ich habe einen unbefristeten Mietvertrag und nun wurde mir am 7.11.2014 ein Auflösungsvertrag vorgelegt, nachdem ich zum 31.10.2015 die Wohnung verlassen soll und ich kann jeweils zum Monatsende selbst ausziehen, wenn ich etwas Passendes gefunden habe.
    Sonst steht quasi nichts in dem Auflösungsvertrag. Ist es sinnvoll ihn zu unterzeichnen 8da ich mehr als die gesetzlichen 9 Monate hätte), oder hat die Sache einen Haken. Ich bin vollkommener Laie und kenne mich nur unzureichend im Mietrecht aus.

  • Zitat

    8da ich mehr als die gesetzlichen 9 Monate hätte),


    Wie kommst du denn darauf? Glaubst du denn, dass für dich ein anderes Mietrecht gilt?

    Aber ein Aufhebungsvertrag, der nur das Ende der Mietzeit benennt ist kein solcher. Wenn du freiwillig vorher ausziehst, soll man dir den Auszug "versüßen". Davon schreibst du nichts.

  • Nun soll das Haus an einen Bauträger veräußert, anschließend abgerissen und mit neuen Häusern bebaut werden, also ein Renditeobjekt werden.

    Die Frage ist, ob die Kündigung überhaupt wirksam ist. Es scheint hier ja um eine Kündigung aufgrund mangelnder wirtschaftlicher Verwertung zu gehen.

    Ich würde das von einem Fachanwalt prüfen lassen. Allein die Tatsache, dass das Haus verkauft wird und der Neueigentümer abreißen will, rechtfertigt nicht zwingend eine Kündigung.

    Edith sagt:

    Allein die Tatsache, dass ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wurde, impliziert ja eigentlich, dass es keine Kündigung wegen mangelnder Wirtschaftlicher Verwertung ist. Sonst wäre ja gekündigt worden.

    Ich würde hier mal nachverhandeln.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

    Einmal editiert, zuletzt von Leipziger82 (10. November 2014 um 16:47)

  • Zitat

    oder hat die Sache einen Haken.

    Ja. Den das es keinen Grund gibt Dir zu kündigen.

    Sonst hätte man Dir keinen Aufhebungsvertrag angeboten.

    Wie die Vorbeter schon schreiben, kann man hier für sich als Mieter so einiges raus schlagen.

  • Ja. Den dass es keinen Grund gibt Dir zu kündigen.
    Sonst hätte man Dir keinen Aufhebungsvertrag angeboten.
    Wie die Vorbeter schon schreiben, kann man hier für sich als Mieter so einiges raus schlagen.


    Richtig, denn (seriös!) entstehen ja erhebliche Kosten durch Umzug, Neuanmietung etc. Dir wird sicherlich noch einiges einfallen - und der nicht dumme Vermieter rechnet sowieso damit, dass Du Dich teuer verkaufen wirst.
    Und wir rechnen damit, dass Du uns gelegentlich auf dem Laufenden hältst...

  • Mißverständnis, im Aufhebungsvertrag wird mir der 31.10.2015 angeboten und das mehr als 9 Monate. Sonstige Zuwendungen werden nicht in Aussicht gestellt.

    Wie kommst du denn darauf? Glaubst du denn, dass für dich ein anderes Mietrecht gilt?

    Aber ein Aufhebungsvertrag, der nur das Ende der Mietzeit benennt ist kein solcher. Wenn du freiwillig vorher ausziehst, soll man dir den Auszug "versüßen". Davon schreibst du nichts.

  • Schon mal vielen Dank für die interessanten Antworten. Offensichtlich werde ich nicht umhin kommen einen Anwalt zu konsultieren. Weiß zufällig jemand wie teuer so eine Beratung ist und gibt es da vielleicht kostengünstigere Alternativen wie z.B. Verbraucherberatung etc.

  • Mißverständnis, im Aufhebungsvertrag wird mir der 31.10.2015 angeboten und das mehr als 9 Monate. Sonstige Zuwendungen werden nicht in Aussicht gestellt.

    Falsch! Diese mehr als 9 Monate sind ein Angebot und kein Kündigungstermin zu deinem Auszug, um dich über den Tisch zu ziehen. Wenn der Investor dich loswerden will, kann er das nur nachdem ihm das Anwesen laut Grundbucheintragung gehört. Da das in der Regel dauert, will man dich mit Trick 17 aus der Wohnung schaffen.

    Zeige dich kompromissbereit, in dem du eine Liste mit deinen Forderungen (Makler-, Umzugskosten, Renovierung der neuen Wohnung, etc.) vorlegst. Wenn deine Forderungen erfüllt werden und du eine neue Wohnung hast, dann kann der Investor sofort loslegen, wenn nicht, dann muss er warten und das dürfte sein Geld kosten.


  • Ich habe einen unbefristeten Mietvertrag und nun wurde mir am 7.11.2014 ein Auflösungsvertrag vorgelegt, nachdem ich zum 31.10.2015 die Wohnung verlassen soll und ich kann jeweils zum Monatsende selbst ausziehen, wenn ich etwas Passendes gefunden habe.

    Wäre eine Frist von 11 Monaten. Schon mal nobel.
    Wenn Sie dann noch zu jedem Monatende ausziehen können und Ihnen Doppelmiete erspart wird, sobald Sie was Neues gefunden haben, ist das noch nobler.

    Raus müssen Sie sowieso irgendwann. Ich würde die Gelegenheit nutzen und zustimmen. So sind Sie erstmal sicher bis Ende Oktober bleiben zu dürfen und haben etwas mehr Zeit zur Wohnungssuche.

  • Schon mal vielen Dank für die interessanten Antworten. Offensichtlich werde ich nicht umhin kommen einen Anwalt zu konsultieren. Weiß zufällig jemand wie teuer so eine Beratung ist und gibt es da vielleicht kostengünstigere Alternativen wie z.B. Verbraucherberatung etc.

    Hallo,

    eine Anwaltliche Erstberatung kostet zwischen 50€ und 250€ kann man vorher telefonisch erfragen.

    Eine Aussicht auf Erfolg einer Klage, halte ich für sehr schwer zu erringen, warum, siehe hier:

    Rechtsanwaltskanzlei Dr. Weber und Partner, Mannheim, Rhein-Neckar: Aktuelle Informationen - Die Verwertungsk

    Eher noch wäre der Vorschlag des vorzeitigen Auszuges gegen Ausgleichszahlung von Erfolg gekrönt, allerdings braucht sich der Vermieter nicht darauf einlassen.

    Wenn man dem ganzen nicht kampfeslustig gegenüber steht, sollte man den Tatsachen ins Auge blicken und eine andere Wohnung suchen.

    Gruß

    BHShuber

  • Ich will ja gar keinen Ärger machen, aber ich brauche einfach die Gewissheit, ob ein triftiger Kündigungsgrund besteht, d.h. ist es rechtens, wenn ein Bauträger das Haus kauft, mich nach 9 Monaten vor die Tür setzt um als reines Renditeobjekt hier ein paar neue Häuser zu bauen und sie gewinnbringend zu verkaufen oder zu vermieten. Einige sagen hier das es so ist, andere sagen, daß wäre kein trifftiger Kündigungsgrund. Da ich leider nur sehr wenig Ahnung von dieser Materie habe, kann ich einfach nicht beurteilen wer recht hat, aber genau das muß ich heraus bekommen.

  • Wenn du es genau wissen willst, würde ich dir empfehlen es auf eine Räumungsklage bei gericht ankommen zu lassen.
    Danach weißt du genau wer Recht hat.

    Wird evtl. aber teuer.
    Alternativ kann dir hier ein Fachanwalt helfen.

    Allerdings glaube ich kaum, dass eine Kündigung wegen Abriss nicht durchgeht. Nach darf man in Deutschland mit
    seinem Eigentum machen was man will. Demzufolge muss ich einen Mieter kündigen können, wenn ich das Haus abreißen
    will.

    Vorhersehbar war das aus meiner Sicht für den Vermieter nicht. Der aktuell Vermieter war damals noch nicht
    Eigentümer. Deshalb dürfte es sich auf jeden Fall um eine neue Situation handeln.

    Alles nur meine bescheidene Meinung.

  • Zitat

    aber ich brauche einfach die Gewissheit, ob ein triftiger Kündigungsgrund besteht

    Nein! Wenn ein guter und wirksamer Grund bestehen würde, hättest Du die Kündigung bekommen und keine Aufhebungsvereinbarung.

    Hierin besteht doch ein erheblicher Unterschied.

    Ein Kündigungsgrund würde vorliegen, wenn die Bewirtschaftung der Immobilie nicht mehr wirtschaftlich wäre und abgerissen werden muss.
    Das ist hier nicht der Fall.
    Bei Dir ist es so, dass der jetzige Eigentümer an einen Bauträger verkaufen möchte. Dieser will nun wiederum abreißen und statt dessen Renditeobjekte errichten.

    Das geht aber nur, wenn das Haus komplett leer steht.

    Von daher würde ich den Aufhebungsvertrag so nicht unterschreiben. Ich würde mir hier nämlich noch die Umzugskosten und ggfs. Maklerkosten bezahlen lassen.

    Angenommen Du würdest die Vereinbarung nicht unterschreiben, hätte der Eigentümer ein Problem, weil er dich nicht rechtswirksam aus dem Haus bekommt.

    landlord:

    Zitat

    Wenn du es genau wissen willst, würde ich dir empfehlen es auf eine Räumungsklage bei gericht ankommen zu lassen.

    Eine Räumungsklage kann doch nur erfolgen, wenn eine Kündigung vorliegt.
    Aktuell gibt es nur eine Aufhebungsvereinbarung, die aber nicht Rechtswirksam ist.

    Da wird das Gericht gar nichts machen.

    Zitat

    Allerdings glaube ich kaum, dass eine Kündigung wegen Abriss nicht durchgeht. Nach darf man in Deutschland mit
    seinem Eigentum machen was man will.

    Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass eine Kündigung wegen mangelnder Wirtschaftlicher Verwertung sehr schwer ist.
    Hier musst Du eine komplette Wirtschaftlichkeitsberechnung vorlegen, aus welcher hervorgeht, dass dieses Objekt über einen längeren Zeitraum nur rote Zahlen schreibt.

    Wenn das besprochene Objekt einfach nur abgerissen werden soll, obwohl es wirtschaftlich ist, dann ist eine Kündigung unzulässig.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

    2 Mal editiert, zuletzt von Leipziger82 (11. November 2014 um 17:01)

  • Leipziger82
    Die Kündigung wird folgen, wenn der Aufhebungsvertag keinen Erfolg hat.
    Mit einem Aufhebungsvertrag kann der Vermieter nur besser planen.

    Ein Haus das nur noch von einem Mieter bewohnt wird, ist zwangsläufig von der Rendite rot.

    Man kann über so etwas bestimmt sehr lange Streiten. Im Ende wäre ich mir jedoch sicher, dass
    der Mieter auszieht. Eigentum ist im Grundgesetz geschützt.

    Das kann man mit dem Urteil vom BVG zum Eigentbedarf vergleichen. Auch hier genügt allein der
    Wille des Vermieters sein Eigentum zu bewohnen. Egal wie viel Wohnraum er schon hat.
    Hier ist es der Wille es Eigentümers sein Haus abzureißen. Daher muss der Mieter gekündigt werden können.

    Außerdem gibt es auch andere Methoden ein Mieter aus der Wohnung zu bekommen und ich sprech hier
    nicht von illegalen Aktionen, sondern von legalen Dingen.

  • Zitat

    Ich will ja gar keinen Ärger machen, aber ich brauche einfach die Gewissheit, ob ein triftiger Kündigungsgrund besteht, d.h. ist es rechtens, wenn ein Bauträger das Haus kauft, mich nach 9 Monaten vor die Tür setzt um als reines Renditeobjekt hier ein paar neue Häuser zu bauen und sie gewinnbringend zu verkaufen oder zu vermieten.


    Ist das Haus denn bereits verkauft? Hatte eher den Eindruck das wäre nicht der Fall.
    Und dann halte ich es für durchaus möglich, dass der Bauträger nur unter der Bedingung einer wirksamen Vertragsaufhebung bereit ist das Haus zu kaufen.

    Zitat

    Auch hier genügt allein der
    Wille des Vermieters sein Eigentum zu bewohnen. Egal wie viel Wohnraum er schon hat.
    Hier ist es der Wille es Eigentümers sein Haus abzureißen. Daher muss der Mieter gekündigt werden können.


    Na also ganz so ist es nicht.
    1. Muss eine Kündigung aufgrund von Eigenbedarf begründet werden und es reicht nicht zu schreiben: "Ich will in die Wohnung ziehen".
    2. Der Wille nach Abriss eines Hauses ist KEIN Kündigungsgrund.

  • Das kann man mit dem Urteil vom BVG zum Eigentbedarf vergleichen. Auch hier genügt allein der
    Wille des Vermieters sein Eigentum zu bewohnen. Egal wie viel Wohnraum er schon hat.

    Hier ist es der Wille es Eigentümers sein Haus abzureißen. Daher muss der Mieter gekündigt werden können.


    Beides bezweifele ich.

  • Zitat

    Die Kündigung wird folgen, wenn der Aufhebungsvertag keinen Erfolg hat

    Das kann passieren. Aber hat dies ein Nachteil für den Mieter zur Folge? Ob er nun jetzt unterschreibt und auszieht oder die Kündigung abwartet und sich dann nach einer neuen Bleibe umschaut, ist völlig egal.
    Er kann dann immer noch schauen, ob die Kündigung wirksam ist.

    Zitat


    Ein Haus das nur noch von einem Mieter bewohnt wird, ist zwangsläufig von der Rendite rot.

    Laut Fragestellung handelt es sich um ein Objekt mit zwei Wohnungen. Es muss also nicht zwangsläufig zu Verlusten führen. Es fallen im Idealfall für den Vermieter nur die Betriebskosten für den Leerstand an. Ich behaupte einfach mal, dass diese mit den Mietzahlungen des anderen Bewohners gedeckt sind.

    Zitat

    Das kann man mit dem Urteil vom BVG zum Eigentbedarf vergleichen.

    Es ist ja aber kein Eigenbedarf. Der jetzige Vermieter hat keinen "Bock" mehr und will verkaufen. Zufälligerweise findet sich ein Interessent, der alles platt machen will und ein schönes neues Haus errichten möchte.
    Es ist ja ausdrücklich von einem Renditeobjekt die Rede. Der neue Eigentümer wird da gar nicht einziehen.

    Eine Kündigung ist meiner Meinung nach nur möglich, wenn das Haus kurz vorm Einstürzen ist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Das Haus ist in einem guten Zustand und die Wohnung im Obergeschoß ließe sich sicher umgehend vermieten. Die Eigentümerin ist eine ältere Dame, die einfach mit dem Haus nichts mehr zu tun haben will und es den Erben schenken will (bzw. den Erlös aus dem Verkauf).
    Das Grundstück mit 1000 qm liegt sehr gut und ist daher für den Bauträger sehr lukrativ. Er beabsichtigt drei Häuser mit jeweils mehreren Wohneinheiten dort zu errichten.

  • Zitat

    Er beabsichtigt drei Häuser mit jeweils mehreren Wohneinheiten dort zu errichten.

    Und da hat der Erwerber dieses Hauses mit Grunstück gute Karten, wie in folgendem Beitrag nachzulesen ist: https://www.das.de/de/rechtsporta…verwertung.aspx

    Das einzige Plus für den Mieter, wenn er der Kündigung widerspricht, wäre ein Zeitgewinn. Aber diesen Zeitverlust für den Investor kann man sich zu Nutze machen und wie ich es schon an anderer Stelle schrieb, sich so teuer wie möglich verkaufen. Aber in der Richtung hat der TE bisher keine Forderungen gestellt, wie aus seinen Beiträgen zu erkennen ist. Wie ein Kaninchen (Mieter) auf die Schlange (Investor) zu starren, bringt ihn nicht weiter.

    Entweder man übergibt die Angelegenheit einem versierten Anwalt, oder man setzt seine Forderungen in einem Brief an den Investor sehr bestimmt fest.

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