Frage zur Betriebskostenabrechnung

  • Hallo

    bin schon denn ganzen Tag am suchen und lesen, kann aber nicht wirklich was finden. Deshalb frage ich mal hier.

    Wir haben unsere Betriebskostenabrechnung für 2009 und müssen nun ganz schön was nachzahlen. Nachbar von uns gleiche Wohnung, alles gleich bekommt ne was zurück, was ich nicht verstehe.

    So nun steht bei uns im schreiben das für nächsten Monat die Kaltmiete und die Nebenkosten erhöht werden.

    Nebenkosten verstehe ich ja noch, aber Kaltmiete?

    Eine Begründung gibt es nicht, nur eben das sich beides erhöht zum nächsten Monat.

    Desweiteren werde ich die Abrechnung prüfen lassen, da ich nicht verstehen kann das alle anderen was zurück bekommen, nur Wir hier kräftig nachzahlen dürfen.

    Wäre für jede Hilfe dankbar

    Gruss
    Mario

  • Hallo Mario,

    "Wir haben unsere Betriebskostenabrechnung für 2009 und müssen nun ganz schön was nachzahlen. Nachbar von uns gleiche Wohnung, alles gleich bekommt ne was zurück, was ich nicht verstehe."
    Vielleicht hat der Nachbar höhere Vorauszahlungen geleistet? Ihr müsstet mal beide BK-Abrechnungen genau miteinander vergleichen.

    "So nun steht bei uns im schreiben das für nächsten Monat die Kaltmiete und die Nebenkosten erhöht werden."
    Das sind zweierlei Paar Schuhe, welche miteinander nix zu tun haben.

    "Eine Begründung gibt es nicht, nur eben das sich beides erhöht zum nächsten Monat."
    Würde ich in dieser "Form" nicht akzeptieren.

  • Danke für die Antwort.

    Werden heute mal die beiden Abrechnungen vergleichen, mal sehen was bei dem Nachbar drin steht.

    Hmm es wird aber gleichzeitig Kaltmiete und Nebenkosten erhöht.
    Kaltmiete 40Euro mehr und nebenkosten auch 40 Euro mehr.

    "Ab 10/2010 ergibt sich für sie eine monatliche Mietzahlung von xxxEuro(Kaltmiete+NK+Vorauszahlung)"

    mehr steht da nicht dazu.

    Was wäre jetzt die bessere Variante?

    Dem VM sagen das er die Erhöhung der Kaltmiete ordentlich begründen soll oder gar nichts tun?

  • Ich würde dem VM schriftlich mitteilen, dass er die für eine Miet- und Betriebskostenabschlagszahlung-Erhöhung erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt hat.
    (Diese musst Du ihm nicht mitteilen!!)

  • Wenn sich im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung herausstellt, dass die bisher geleisteten Vorauszahlungen nicht mehr ausreichen, so ist der Vermieter berechtigt, diese entsprechend anzupassen.

    Dies berechtigt ihn aber nicht gleichzeitig zur Anpassung der Kaltmiete. Dies ist eine ganz andere Geschichte und an enge gesetzliche Richtlinien geknüpft und wie in Ihrem Fall geschehen auch nicht zulässig.

    Dass Sie Nachzahlungen aus der Abrechnung zu leisten haben, Ihr Nachbar mit einer gleichartigen Wohnung Geld zurück bekommt, sagt über die Rechtmäßigkeit der Abrechnung noch nichts aus. Entscheidend ist hier auch, welche Vorauszahlungen jeweils vereinbart wurden. Hier hilft nur ein genauer Vergleich der Abrechnungen weiter. Meistens sind gravierende Unterschiede auch auf unterschiedliche Verbrauchskosten (Heizung, Wasser, Abwasser) zurück zu führen....

  • Hallo

    Also Nachbar zahlt genau soviel Miete wie wir, genau vergleichen konnten wir noch nicht da ich ihn noch nicht angetroffen habe.

    Das die Nebenkostevorrauszahlung angepasst wird leuchtet mir ein, hab da auch gar nichts dagegen aber die Kaltmiete einfach so zu erhöhen ist dann doch etwas was ich nicht so richtig verstehen will.

    Also kann ich zum VM sagen das ich mit der Erhöhung der Nebenkosten einverstanden bin aber mit der Erhöhung der Kaltmiete bin ich nicht einverstanden und er soll mir dafür eine genau Erklärung liefern.

    Da er schon nächsten Monat die Erhöhung haben will muss ich diese ja nicht zahlen sondern weiter meine jetzige Miete. Da weiß ich jetzt schon das er wieder auf der Matte steht und mir erzählt das nicht die komplette Miete bezahlt wurde usw.

    Einmal editiert, zuletzt von Mario28 (14. September 2010 um 18:41)

  • Die hier durch den Vermieter vorgenommene Mietanpassung ist nicht zulässig, es sei denn sie eklären sich damit einverstanden. Selbst dann müsste sich Ihr Vermieter dies von Ihnen schriftlich in irgendeiner Form bestätigen lassen, denn in den mir bekannten Mietverträgen ist grundsätzlich vereinbart, dass Änderungen der Schriftform bedürfen. Und eine Anpassung der Miete ist eine solche Änderung.

    Um eine Mietanpassung durchführen zu können, muss auch Ihr Vermieter sich an die Bestimmungen des § 558 des BGB und folgende halten. Die hier zu posten, würden den Rahmen sprengen (einfach mal googlen) oder einen Fachmann (Anwalt, Mieterbund) fragen.

  • Ok Vielen Dank

    Werd wohl mal zum Mieterbund gehen und mir das mal alles erklären lassen und mal alles mitnehmen, damit die sich das mal anschauen.

    Macht mich schon alles stutzig, bei niemanden wird die Miete erhöht nur bei uns.

    Hab jetzt mitbekommen das irgendwie die Förderung für die Gebäude wegfallen, wer weiß vielleicht will er so ein wenig ausgleichen, wer weiß.

    Jeder sagt mir das die Nachzahlung schon extrem hoch sei und ich das mal prüfen lassen soll.

    Wer mag kann sich die Abrechnung ja mal anschauen da schick ich sie mal per PN weiter

  • Ok mit der Miete hat sich erledigt.Haben jetzt nochmal genau alles angeschaut und nachgerechnet und haben festgestellt das nur die NK Vorrauszahlung erhöht wurde.


    Aber dennoch kommt mir die Abrechnung zu hoch vor. Muss ich halt mal prüfen lassen

  • Aber dennoch kommt mir die Abrechnung zu hoch vor. Muss ich halt mal prüfen lassen


    1. Sind alle Positionen im MV als auf den Mieter umlegbar vereinbart?
    2. a. Gesamtjahresbetrag, b. Verteilerschlüssel (Nutzer, Einheiten, Mietflächen), c. GesamtNutzer, -Einheiten, -Mietflächen, d. Zwischensumme, e. Multiplikator auf die Mieteinheit bezogen (also Nutzer, Einheiten, Mietfläche), Betrag.
    3. Gesamtbetrag, geleistete Vorauszahlungen, Differenz nachzuzahlen bzw. zu erstatten.
    4. Absender, Empfänger, Bezeichnung der Mieteinheit, Datum, Unterschrift des Absenders.
    Dann prüf' man schön.... Falls Fragen, hier noch mal melden. Um den Thread zu finden, am besten obige Url notieren.:)