Hallo,
ein Untermieter A möchte vom Hauptmieter B eine Kopie des Hauptmietvertrages haben. Ich möchte gerne wissen, ob es rechtlich in Ordnung ist die Miete aus der Kopie des Hauptmietvertrages zu schwärzen, wenn im Untermietvertrag steht:
"Die sich aus dem Hauptmietvertrag ergebenden Rechte und Pflichten gelten auch für den Untermietvertrag,
soweit vorliegend nicht Gegenteiliges vereinbart wird. Der Hauptmietvertrag wird Bestandteil dieses Vertrages.
Der Untermieter erhält eine Kopie des Hauptmietvertrages."
Oder muss die Kopie dann eins zu eins wie der Hauptmietvertrag sein (unzensiert)?
Wie ist die Rechtslage?
Danke im voraus !