kopie das hauptmietvertrags an den Untermieter geschwärzt

  • Hallo,
    ein Untermieter A möchte vom Hauptmieter B eine Kopie des Hauptmietvertrages haben. Ich möchte gerne wissen, ob es rechtlich in Ordnung ist die Miete aus der Kopie des Hauptmietvertrages zu schwärzen, wenn im Untermietvertrag steht:

    "Die sich aus dem Hauptmietvertrag ergebenden Rechte und Pflichten gelten auch für den Untermietvertrag,
    soweit vorliegend nicht Gegenteiliges vereinbart wird. Der Hauptmietvertrag wird Bestandteil dieses Vertrages.
    Der Untermieter erhält eine Kopie des Hauptmietvertrages."

    Oder muss die Kopie dann eins zu eins wie der Hauptmietvertrag sein (unzensiert)?
    Wie ist die Rechtslage?
    Danke im voraus !

    2 Mal editiert, zuletzt von Polopmat (24. November 2014 um 16:45)

  • Hallo,

    gleiches Recht für alle, du kannst nicht verlangen, dass sich der Untermieter an die Regeln des Hauptmietvertrages hält, wenn dieser nicht weis was da drin steht.

    Mir wirft sich die Frage auf, was hat der Hauptmieter in Bezug auf die Miethöhe zu verbergen??????

    Ausserdem ist es völlig unerheblich was der Hauptmieter zahlt, solange er nicht eine Wuchermiete oder eine Notsituation mit überhöhter Miete vom Untermieter verlangt.

    Gruß

    BHShuber

  • So ist es! Dem Untermieter geht der Mietvertrag, welchen Sie mit dem Vermieter abgeschlossen haben, einen feuchten Kericht an.
    Allerdings dürfen Sie dann darauf keine Bezug nehmen.

  • Zitat

    Es dreht sich hier wohl eher um's Prinzip, nicht um Mietrecht.


    Es geht sehr wohl um Recht. Man kann nunmal nicht in einem Vertrag den Bezug zu einem anderen Vertrag herstellen, den man dem Vertragspartner dann nur auszugsweise (geschwärzt) zur Verfügung stellt.

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