Betriebskosten in der Abrechnung einfach auf 0 EUR

  • sorry ... Betriebskostenvorrauszahlung hätte es heissen müssen.
    hallo,
    was kann ich machen?
    Meine Hausverwaltung hat meine Betriebskostenvorrauszahlung in der Abrechnung einfach auf 0 gesetzt und fordert die Summe nochmal.
    Kennt jemand solche Methoden. Wollen die mich veräppeln?
    Sie haben gleichzeitig meine Betrisbkostenvorrauszahlung verdoppelt. Ich habe sie bereits darauf hingewiesen und bekam als Antwort. Dies sei der Soll/Ist Ausgleich zum Schutze des Mieters damit eine Doppelbelastung vermieden wird.
    Das kapier ich beim besten Willen nicht. Was soll da ausgeglichen werden. Ich war bis dahin dem Vermieter nichts schuldig.

    Einmal editiert, zuletzt von tommel (14. September 2010 um 03:37) aus folgendem Grund: unkorrekte Themenbezeichnung

  • Wie soll man Ihnen antworten, wenn die Belege und Zahhlen unbekannt sind? Wie soll ein Forum einen Sinn in dieser Aktion erkennen, wenn selbst Sie als Betroffener nicht durchblicken?

    Wenn sich Ihre Hausverwaltung nicht überzeugen lässt, dass sie falsch liegt, bleibt Ihnen nur der Weg zum örtlichen Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht.

    Sorry, aber ich kann mit Ihren Angaben nichts anfangen. Das sind böhmische Dörfer für mich.

  • ja, das verstehe ich.
    Es ging mir auch in erster Linie darum, ob diese "Methode" bzw.andere Fälle bekannt sind, und ob sich Vermieter darüber Geld verschaffen bzw.verschaffen dürfen.
    Könnte ja sein das, wie ich meine Miete nicht mit der kaution verrechnen darf (gerade gerlernt :-), ein Vermieter die Betrisbkosten ebenfalls nicht in andere Töpfe schmeissen darf bzw. verrechnen, denn aus meiner Betriebskostenrechnung gehen definitiv keine weiteren Sollstellen hervor bzw. aus der Vorrauszahlung.

  • Ganz ehrlich kann ich den Post auch nicht nachvollziehen. Ich habe allerdings eine Vermutung:

    Was sagt denn die Abrechnung an sich aus. Wenn Ihre Hausverwaltung die Vorauszahlung anpasst (in welcher Form auch immer), muss sich aus der Abrechnung eine Nachzahlung ergeben.

    Das die Vorauszahlung in der Abrechnung auf 0 reduziert wird ist zwar ungewöhnlich. Dies könnte ich mir höchstens damit erklären, dass zusätzlich zur Abrechnung noch ein Anschreiben der Hausverwaltung beigefügt ist, in der explizit auf zukünftig zu leistende Vorauszahlungen eingegangen wird und die Hauserwaltung vermeiden möchte, dass Mieter sowohl die in der Abrechnung ausgewiesene Vorauszahlung als auch die in dem Anschreibung ausgewiesen Vorauszahlung überweisen und somit doppelte Überweisungen stattfinden. (Man mag es zwar nicht glauben, aber manchen Mietern muss man wirklich alles haarklein erläutern).