Hallo Community,
Mal angenommen...
Person A bekommt seine jährliche Betriebskostenabrechung. Neben anderen Ungereimtheiten fällt A beim Vergleich mit älteren Abrechnungen folgendes auf:
Der Posten "Hausmeister" lag in 2011 bei 94€, 2012 bei 123€ und in 2013€ bei satten 173€.
Ist eine solche Steigerung jedes Jahr überhaupt realistisch? Die beauftrage Hausmeisterfirma und die Tätigkeitenliste war immer die gleich und damit ja auch die Kostengrundlage.
Das Aufgabenfeld wird seit Jahren so beschrieben:
Überwachung des Gebäudes einschließlich Außenanlagen
Bedienung und Überwachung der Haustechnik
Überwachung und Bedienung der Sicherheitstechnik
Überwachung der Abfallentsorgung und Pflegedienst
Überwachung von Fremdfirmen bei der Ausführung von Arbeiten auf dem Grundstück
In dieser fiktiven Betriebskostenabrechung steht dann folgendes zu diesem Posten Hausmeister:
"In dieser Position sind die Kosten für die Objektüberwachung durch die Firma XY und der Firma Z Service für die Hauswartung enthalten..."
...
"Es entstanden 2013 ingesamt Kosten in der Höhe von ~7900€ Davon wurden ~870€ Verwaltungs und Instandhaltungskosten abgezogen" - Die Rede ist hier von den Gesamtkosten für den ganzen Wohnblock von A.
Ist diese Aufteilung realitistisch? Gerade mal ~10% sollen Verwaltungs- Instandhaltungskosten für einen ganzen Wohnblock gewesen sein?
Komischerweise werden die oben aufgelisteten (Überwachungs-)Tätigkeiten in der aktuellen Abrechnung direkt Firma Z zugeordnet, die ja eigentlich für "Service für Hauswartung" zuständig ist. Firma XY wird zwar erwähnt, aber man erfährt nichts weiteres hierzu.
Firma Z taucht auch separat unter dem Posten "Hausreinigung" auf (über 160€).
Ein Laie könnte doch hier die Vermutung haben, dass Kosten durch Firma Z einmal beim Posten Hausmeister und dann noch einmal beim Posten Hausreinigung geltend gemacht werden sollen. Darf der Vermieter von A das in dieser Form verlangen?
Wie sollte A nun am besten vorgehen, um ungültige Umlagen nicht zahlen zu müssen bzw. die gesamte Abrechnung zu beanstanden?
Ist in solchen Fällen ein Rechtsbeistand notwendig, oder kann der Vermieter auch anderweitig zur "Einsicht" gebracht werden?
Es wurden zum Beispiel auch (bestimmt "ausversehen") über 500€ Verwaltungskosten in die Abrechnung mit einbezogen, womit ja schonmal der ganze Rechnungsbetrag nicht mehr stimmt.
Gruß,
protohype