1 Kündigungsverzicht

  • Hallo,

    Ich bin mit meinem Freund zusammen gezogen. Nun merke ich das das ganze sich komplett zum negativen entwickelt. Nun wollte ich aus der whg kündigen und lese zu meinem erschrecken das dort die rede von einem Kündigungverzicht von 12 Monaten ist. Tja Vertrag nur durch die rosa Brille gelesen. Hätte ich das gewusst hätte ich den kaum unterschrieben.

    Habe ich nun wirklich keine andere Wahl als die Zeit gemeinsam mit dem in der Whg abzusitzen?

    Ich würde das ungern meinem Sohn und mir antun.

    Bin wirklich gespannt ob mir da jemand raus helfen kann.

    Bis denni Sahne

  • Bitte den genauen Wortlaut dazu.

    Übrigens können Mietverträge nur durch alle PERSONEN einer Vertragspartei gekündigt werden.

    Zitat

    Habe ich nun wirklich keine andere Wahl als die Zeit gemeinsam mit dem in der Whg abzusitzen?

    Nö. Am Ausziehen aus der Wohnung kann Dich keiner hindern.

  • Die Parteien vereinbaren, dass wechselseitig auf die Dauer von einem Jahr ab Vertragsbeginn auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages verzichtet wird.
    Eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf des Zeitraumes von einem Jahr mit der gesetzlichen Frist zulässig.

    Klar kann ich ausziehen. Aber keine lust weiter dann für eine whg zu zahlen die ich nicht bewohne

  • Der Kündigungsverzicht ist wirksam.

    Es kann also der Vertrag frühestens 12 Monate nach Mietbeginn gekündigt werden.

    Und das nur von allen PERSONEN der jeweiligen Vertragspartei gemeinsam.

    Ganz simpel gesagt, Dein Freund und Du können den Mietvertrag frühestens 12 Monate nach Mietbeginn kündigen.

    Noch simpler, Du allein kommst aus dem Vertrag gar nicht raus.

    Außer Dein Freund und der Vermieter entlassen Dich aus dem Vertrag.

  • Zitat

    Die Parteien vereinbaren, dass wechselseitig auf die Dauer von einem Jahr ab Vertragsbeginn auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages verzichtet wird.
    Eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf des Zeitraumes von einem Jahr mit der gesetzlichen Frist zulässig.

    Bedeutet also, 12 Monate + 3 Monate Kündigungsfrist.

    Zitat

    Habe ich nun wirklich keine andere Wahl als die Zeit gemeinsam mit dem in der Whg abzusitzen?

    Warum nicht einfach bei Exfreund und Vermieter nachfragen, ob er Dich aus dem Vertrag lässt?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.