Hallo,
eigentlich sollte das hier in den Forenbereich "Kündigung" aber da konnte ich nicht auf "neues Thema erstellen" klicken, sry falls das hier grundlegend falsch liegt. Nun zu Sache:
Ich und meine Freundin wohnen seit September zusammen in einer 2-Zimmer-Wohnung. Wir sind beide Studierende. Im Mietvertrag steht, dass wir den Vertrag 1 Jahr lang nicht ordentlich kündigen können/dürfen(?). Was genau heißt das? Bzw. kann man die Klausel irgendwie umgehen? Ich habe mich schon ein wenig informiert und Urteil > VIII ZR 307/08 | BGH - Studentenzimmer: Zweij gefunden. Demnach müsste die Klausel doch eigentlich unwirksam sein oder nicht? Begründet wurde das Urteil, weil Studierenden einen erhöhten Bedarf an Flexibilität haben, weil es sein kann, dass sie das Studium nach einigen Wochen doch wieder abbrechen. Das habe ich zum Glück nicht vor. Wäre das Urteil trotzdem übertragbar? Flexibilität ist ja auch wichtig, wenn man nicht abbricht oder etwa nicht?
vielen Danke für Antworten!
Lg