Kündigung trotz Verzicht auf Kündigung?

  • Hallo,

    eigentlich sollte das hier in den Forenbereich "Kündigung" aber da konnte ich nicht auf "neues Thema erstellen" klicken, sry falls das hier grundlegend falsch liegt. Nun zu Sache:

    Ich und meine Freundin wohnen seit September zusammen in einer 2-Zimmer-Wohnung. Wir sind beide Studierende. Im Mietvertrag steht, dass wir den Vertrag 1 Jahr lang nicht ordentlich kündigen können/dürfen(?). Was genau heißt das? Bzw. kann man die Klausel irgendwie umgehen? Ich habe mich schon ein wenig informiert und Urteil > VIII ZR 307/08 | BGH - Studentenzimmer: Zweij gefunden. Demnach müsste die Klausel doch eigentlich unwirksam sein oder nicht? Begründet wurde das Urteil, weil Studierenden einen erhöhten Bedarf an Flexibilität haben, weil es sein kann, dass sie das Studium nach einigen Wochen doch wieder abbrechen. Das habe ich zum Glück nicht vor. Wäre das Urteil trotzdem übertragbar? Flexibilität ist ja auch wichtig, wenn man nicht abbricht oder etwa nicht? :D

    vielen Danke für Antworten!
    Lg

  • Trifft denn das auf deine Situation mit dem Studentenwohnheim überhaupt zu?

    Zitat

    Der Beklagte hatte ein kleines in einem Studentenwohnheim der Klägerin gelegenes möbliertes Zimmer gemietet.

  • "Der Mietvertrag ist für beide Parteien bis zum Ablauf von 12 Monaten seit Vertragsbeginn nicht ordentlich kündbar. Während der Dauer des Kündigungsverzichts gild §542 Nr1 des BGB. Das Recht auf zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses bleibt hiervon unberührt.
    Nach Ablauf der Verzichtszeit, erstmals also nach 12 Monaten nach Vertragsbeginn, ist der Vertrag für beide Teile nach den gesetzlichen Regelungen unter Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfristen kündbar."

    So steht es drin.

  • Zitat

    Was genau heißt das?

    Das Ihr frühestens am Ende des 12. Monats nach Mietbeginn fristgerecht kündigen könnt.

    Liest man Verträge nicht bevor man sie unterschreibt und fragt vorher wenn man die eine oder andere Klausel nicht versteht?

  • Das Ihr frühestens am Ende des 12. Monats nach Mietbeginn fristgerecht kündigen könnt.

    Liest man Verträge nicht bevor man sie unterschreibt und fragt vorher wenn man die eine oder andere Klausel nicht versteht?

    Damit wollte ich eher daraus hinaus, was eine unordentliche Kündigung heißt.

  • Damit wollte ich eher daraus hinaus, was eine unordentliche Kündigung heißt.

    Das nennt sich außerordentliche (fristlose) Kündigung.

    Diese ist für Mieter und Vermieter nur bei schwersten Vertragsverstößen möglich. Siehe BGB § 543 oder 569

  • ... und wo bzw. was ist nun die Frage...?

    Na das steht doch oben in meinem ersten Post. Es scheint so als gäbe ist viele Mietverträge mit solchen Klauseln. Meine Frage ist, ob mein Fall unter die im Link dargestellte Regelung fallen würde, oder ob es andere Wege gibt.

  • Na das steht doch oben in meinem ersten Post. Es scheint so als gäbe ist viele Mietverträge mit solchen Klauseln. Meine Frage ist, ob mein Fall unter die im Link dargestellte Regelung fallen würde, oder ob es andere Wege gibt.

    Lies Post#2 von Mainschwimmer bzw. das von Dir genannte Urteil.

    Der in Deinem Link dargestellte Fall ist keine Regelung sondern eine Einzelfallentscheidung.

  • Na das steht doch oben in meinem ersten Post. Es scheint so als gäbe ist viele Mietverträge mit solchen Klauseln. Meine Frage ist, ob mein Fall unter die im Link dargestellte Regelung fallen würde, oder ob es andere Wege gibt.

    Hallo,

    nein, denn es handelt sich nicht um ein einzelnes Zimmer in einer Studenten WG oder Studentenwohnheim.

    Ihr habt regulär eine Wohnung angemietet, somit ist der beiderseitige Kündigungsverzicht gültig!

    Gruß

    BHShuber