Modernisierung oder Sanierung?

  • Hallo zusammen,


    wir haben momentan einige Probleme mit unserer Wohnung bzw. Vermieter. Ich versuche mal unseren Fall in möglichst kurzer Form zu schildern:
    Ich wohne mit meinem Lebensgefährten seit 2 Jahren in einer ca. 80m²-Altbau-Wohnung zur Miete. Es war meine erste Wohnung und schon beim Einzug zeigte ich einiges an Naivität. Die Wohnung wurde zuvor von der Hausbesitzerin, einer 94-jährigen Frau, bewohnt. In all den Jahren wurde in der Wohnung nichts gemacht. Wir Mieter mussten damals die Wohnung entrumpeln und grundrenovieren, wofür wir dann eine gewisse Zeit mietfrei wohnen durften. So weit so gut.
    In unserer Wohnung gibt es lediglich Nachtspeicher und zwei Holz-Öfen (ein kleiner und ein Küchenherd). Mir wurde es bei Einzug so geschildert, dass die Nachtspeicher (durch günstigen Nachttarif) sehr kostensparsam und dennoch effektiv seien. Fehlanzeige. Letztendlich bekamen wir unsere Wohnung mit diesen 3 Nachtspeichern nicht warm und auch die Öfen wärmten nur den Raum, in dem sie stehen, wobei dies als Grundheizart auch ziemlich umständlich war. Wir halfen uns in der Not mit separaten Gas- und Stromheizern.
    Letzten Winter, als wir über die Feiertage bei der Familie waren, froren uns im Bad die Leitungen ein und am Wasserhahn hin ein langer Eiszapfen. Dazu muss gesagt werden, dass unser Bad ein altbau-typischer Anbau (also 4 Außenwände hat, da er auch nicht unterkellert ist, sondern ein Freiluft-Schuppen darunter ist). Nur mit Not bekamen wir die Leitungen mit einem Heißluftföhn wieder frei. Zum Glück sind keine Leitungen geplatzt und Schlimmeres konnte verhindert werden.
    Dennoch ist es nicht möglich mit den gegebenen Mitteln die Wohnung effektiv zu beheizen (Öften wärmen schließlich nicht in Abwesenheit und im Bad steht nur ein alter Nachtspeicher zur Verfügung, der im Winter nichteinmal vor'm Einfrieren schützt, geschweige denn anständig warm macht.)
    Zudem kam dann eine sehr hohe Stromrechnung!
    Ein anderer Punkt ist, dass bei uns im Bad seit einiger Zeit Schimmel auftritt. Wir haben schon 2 Mal unsere Leisten abgeschliffen, mit Schimmelmittel bearbeitet und wieder gestrichen, doch der Schimmel kommt immer wieder durch. Auch die Tapeten uns Fließenfugen schimmeln. Wir lüften jedoch intensiv nach dem Duschen etc., da sich die Feuchtigkeit sichtlich staut. Nach dem Duschen läuft das Wasser nur so von den Fliesen. Doch trotz Lüftens herrscht in unserem Bad eine Grundfeuchtigkeit und Kälte, die sich nicht beheben lässt.
    Nach einigem Hin und Her hat sich unser Vermieter nun endlich bereit erklärt, eine Heizung einbauen zu lassen. Wir Mieter sollten 3 verschiedene Angebote von Firmen einholen und diese an den Vermieter weiterleiten. Das taten wir und er wählte eine Firma aus. Es folgte die Ankündigung einer Mieterhöhung um 100 Euro, die wir ihm auch unterschreiben sollten. Das taten wir jedoch nicht.
    Morgen beginnen die Arbeiten der Heizungsfirma. Eine Baddämmung will der Vermieter dann eventuell im Frühjahr vornehmen.
    Auch 2 neue Boiler sollen im Bad angebracht werden, da der am Waschbecken defekt und der an der Wanne überaltet ist, sprich lange braucht bis warmes Wasser kommt und dabei unheimlich summt.


    Meine Frage ist nun: Was ist Modernisierung, was Sanierung? Welche Kosten kann er an uns weitergeben und mit welchen Kosten haben wir Mieter nichts zu tun? :confused:


    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
    Viele Grüße, kirsche

  • Die Modernisierung einer Wohnung ist im BGB wie folgt geregelt:


    § 554
    Duldung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen.


    (1) Der Mieter hat Maßnahmen zu dulden, die zur Erhaltung der Mietsache erforderlich sind.


    (2) Maßnahmen zur Verbesserung der Mietsache, zur Einsparung von Energie oder Wasser oder zur Schaffung neuen Wohnraums hat der Mieter zu dulden. Dies gilt nicht, wenn die Maßnahme für ihn, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters und anderer Mieter in dem Gebäude nicht zu rechtfertigen ist. Dabei sind insbesondere die vorzunehmenden Arbeiten, die baulichen Folgen, vorausgegangene Aufwendungen des Mieters und die zu erwartende Mieterhöhung zu berücksichtigen. Die zu erwartende Mieterhöhung ist nicht als Härte anzusehen, wenn die Mietsache lediglich in einen Zustand versetzt wird, wie er allgemein üblich ist.


    (3) Bei Maßnahmen nach Absatz 2 Satz 1 hat der Vermieter dem Mieter spätestens drei Monate vor Beginn der Maßnahme deren Art sowie voraussichtlichen Umfang und Beginn, voraussichtliche Dauer und die zu erwartende Mieterhöhung in Textform mitzuteilen. Der Mieter ist berechtigt, bis zum Ablauf des Monats, der auf den Zugang der Mitteilung folgt, außerordentlich zum Ablauf des nächsten Monats zu kündigen. Diese Vorschriften gelten nicht bei Maßnahmen, die nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die vermieteten Räume verbunden sind und nur zu einer unerheblichen Mieterhöhung führen.


    (4) Aufwendungen, die der Mieter infolge einer Maßnahme nach Absatz 1 oder 2 Satz 1 machen musste, hat der Vermieter in angemessenem Umfang zu ersetzen. Auf Verlangen hat er Vorschuss zu leisten.


    (5) Eine zum Nachteil des Mieters von den Absätzen 2 bis 4 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.



    § 559
    Mieterhöhung bei Modernisierung.
    (1) Hat der Vermieter bauliche Maßnahmen durchgeführt, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken (Modernisierung), oder hat er andere bauliche Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt, die er nicht zu vertreten hat, so kann er die jährliche Miete um 11 vom Hundert der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen.


    (2) Sind die baulichen Maßnahmen für mehrere Wohnungen durchgeführt worden, so sind die Kosten angemessen auf die einzelnen Wohnungen aufzuteilen.


    (3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.


    Beide Paragraphen sagen eigentlich schon so gut wie alles aus. Bei Modernisierungen finden auch die § 559a BGB Anrechnung von Drittmitteln und § 561 BGB Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung Berücksichtigung. Allerdings möchte ich mir hier den Post sparen.


    Um es kurz zusammen zu fassen. Die Dämmung des Badezimmers und der Einbau einer Heizungsanlage sind als Modernisierungsmaßnahme zu werten. Der Austausch der beiden Boiler ist eine Sanierungsmaßnahme (Neu gegen alt). Die vom Vermieter geforderte pauschale Mieterhöhung um 100 Euro ist nicht zulässig. Hier muss sich der Vermieter schon an die gesetzlichen Bestimmungen halten, d.h. rechtzeitige Ankündigung und ordnungsgemäße Berechnung der vorgesehenen max. elfprozentigen Mietanpassung.

  • Danke für die Antwort Gruwo.
    Die gesetzlichen Basis haben ich mir auch schon durchgelesen. Nur wusste ich nicht, wie dies auf unseren Fall zu übertragen ist.


    Zitat

    Der Austausch der beiden Boiler ist eine Sanierungsmaßnahme (Neu gegen alt)


    Neu gegen alt ist also Sanierung.
    Der Austausch der alten Nachtspeicher gegen eine Gasetagenheizung ist aber Modernisierung?


    Und man spricht auch von einer Modernisierung, obwohl bisher nicht die ganze Wohnung zu beheizen war? (Gefrorene Leitungen und Schimmel trotz Nachtspeicher!)


    Dazu muss ich sagen, dass die Heizung von uns Mietern gefordert wurde. Unter den gegebenen Umständen hätten wir keinen Winter mehr in dieser Wohnung verbracht.


    LG

  • Der Austausch alter gegen neue Geräte ist keine Modernisierung. Eine Modernisierung setzt voraus, dass eine Wertverbesserung der Wohnung eintritt. Und dies ist bei der vorgesehenen Gasetagenheitzung durchaus der Fall. Einerseits wird sicherlich Energie eingespart, andererseits dadurch auch die Beheizung aller Räume sichergestellt. Aber auch hier muss der Vermieter einen gewissen Abzug (Neu gegen Alt) bei der Berechnung der Modernisierungskosten gegen sich gelten lassen. Näheres sollten Sie sich von einem Fachmann erläutern lassen, da das Thema ziemlich komplex ist und den Rahmen hier sprengen würde.


    In der von Ihrem Vermieter durchgeführten Form ist die Mietanpassung nicht rechtmäßig und braucht von Ihnen auch nicht akzeptiert zu werden.

    2 Mal editiert, zuletzt von Gruwo ()

  • Danke für die Antworten!


    Leider kam zum Unglück nun auch noch ein wenig Pech dazu.
    Die Heizungsfirma hat ihren Termin für Mittwoch leider spontan verschieben müssen - mit Glück beginnen sie nächste Woche, doch ein genauer Termin konnte uns nicht mitgeteilt werden.
    Zu unserem Pech wurden am Vortrag unsere alten Nachtspeicheröfen abgeholt. (Der Vermieter hatte sie an privat verkauft.)
    Nun sitzen wir erstmal ganz ohne Heizung da.
    Im Bad ist das schon ein ziemlich unangenehmer Zustand (16 Grad!).


    Aber wahrscheinlich ist das Thema wirklich zu komplex, um es hier zu erörtern. Deshalb haben wir uns nun einen weiteren Termin beim Mieterschutzbund geholt, um zu erfahren, wie wir am besten weiter vorgehen sollen.
    Eine Mieterminderung habe ich heute angekündigt, da eine fehlende Heizmöglichkeit den Wohnwert schon erheblich mindert. Bloß um wieviel mindern?


    Zitat

    In der von Ihrem Vermieter durchgeführten Form ist die Mietanpassung nicht rechtmäßig und braucht von Ihnen auch nicht akzeptiert zu werden.


    Die Heizung wurde von uns Mietern verlangt, da wir hier echt gefroren haben im Winter. Das war für uns kein Zustand mehr. Wenn man mal einen 10cm-langen Eiszapfen am Wasserhahn hängen hat, fragt man sich schon, ob es so weiter gehen kann. Und ich denke, so möchte keiner wohnen, geschweige denn leben!


    LG

  • Ob die Erneuerung der Heizung durch die Mieter gefordert wurde, ist eigentlich bei der Beurteilung unerheblich. Schließlich hättet Ihr bei der derzeitigen Situation in der Beheizung der Räumlichkeiten sicherlich Mietminderungen geltend machen können.


    Wenn die komplette Wohnung derzeit nicht beheizbar ist, so ist diese eigentlich auch nicht bewohnbar und würde meines Erachtens sogar eine Mietminderung um 100 Prozent rechtfertigen. Aber hier solltet Ihr wirklich fachmännischen Rat einholen.

    Einmal editiert, zuletzt von Gruwo ()