Lärm durch Vermieter+Schimmel in der Wohnung - was tun

  • Hallo ihr,


    Ich weiß nicht ob dieses Thema hierher passt aber im Bereich Miete, gibt es kein Button zum Thema erstellen.
    Ich fang einfach mal an.


    Wir wohnen seit April 2014 in dieser Wohnung, über uns, wohnen unsere Vermieter mit 3 kleinen Kindern (von 1-4jahre). Das Problem besteht nun seit einigen Monaten. Wir hören die Kinder Tag täglich rum trampeln, schreien.. Wir wussten das Kinder auch mal laut sind, aber das hatten wir nicht erwartet.
    Wir hören wie die Kinder auf den Möbeln herum klettern und von daraus auf den Boden springen, Töpfe werden auf den Boden geschmissen und umher geschoben, Stühle werden permanent den Gang entlang geschoben. Die Eltern hören wir rum brüllen. Dieser Lärm ist bis abends 21,22uhr zu hören. Meistens fängt das Gekreische der Kinder nachts um halb zwei wieder an und fängt von neuem um 6uhr morgens wieder an.
    Langsam ist es belastend und der Schlaf leidet, ich habe bereits mit Aufnahmen angefangen.
    Zudem haben wir Schimmel in jedem Zimmer (wir wissen wann wir lüften müssen da wir kleine computer in jedem der Zimmer haben, die anzeigen wann gelüftet gehört) die Vermieterin erwähnte in einem Gespräch das sie ebenfalls Schimmel haben und sie müsste überall die Fenster erneuern, da wohl alles sehr undicht ist.


    Meine Frage ist nun wie ich vorgehen kann.
    Sollen wir nun einen Brief schreiben wegen der Lärm Belästigung uns dem Schimmel, kann ich zudem rein schreiben das wir bei nicht Beachtung die Miete verkürzen? Oder müssen wir angst haben gekündigt zu werden? (wir suchen bereits eine andere Wohnung, was schwer ist auf dem Land)


    eigentlich gehört ein Garten zu dieser Wohnung, Vermieter wollten damals 50€mehr Miete deswegen und wir sollten dwn Garten selbst abzäunen und die Kosten tragen. Habe gehört das sowas der Vermieter machen muss. Wir nutzen den Garten auch nicht. Können wir schriftlich ankündigen das wir die 50€ für den Garten nicht mehr zahlen werden?????


    Ich Danke euch für eure Hilfe


    Viele grüße. Moglin

  • Sollen wir nun einen Brief schreiben wegen der Lärm Belästigung uns dem Schimmel, kann ich zudem rein schreiben das wir bei nicht Beachtung die Miete verkürzen? Oder müssen wir angst haben gekündigt zu werden?


    Die Angst bleibt Ihnen erhalten.


    eigentlich gehört ein Garten zu dieser Wohnung, Vermieter wollten damals 50€mehr Miete deswegen und wir sollten dwn Garten selbst abzäunen und die Kosten tragen. Habe gehört das sowas der Vermieter machen muss. Wir nutzen den Garten auch nicht. Können wir schriftlich ankündigen das wir die 50€ für den Garten nicht mehr zahlen werden?????


    Wenn der Garten in Ihrem Mietvertrag dazugehört, gehört er zum Vertrag und Sie müssen den vereinbarten Zins zahlen.
    Ob Sie den Garten nutzen oder nicht ist Ihre persönliche Freiheit.
    Teilkündigungen sind nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt und diese liegen hier nicht vor.
    Sie können nur eine Änderung des Mietvertrages mit Ihrer Vermieterin anstreben.

  • Meine Frage ist nun wie ich vorgehen kann.


    Man nehme ein Blatt Papier und eien Stift und schreibe:
    "Sehr geehrte Vermieter,
    hiermit kündigen wir unseren Mietvertrag zum nächstmöglichen Termin.
    Wir werden Ihnen die Mietsache am 28.02.2015 rurückgeben.
    (gez. Unterschriften)"
    Diesen Brief gebt Ihr dann bis spätestens 03.12.2014 nachmittags bei den Vermietern ab.

  • Wieso Mietvertrag kündigen? Wir haben nicht mal eine andere wohnung. Es geht lediglich darum das sie den Lärm einstellen oder was mit dem Boden machen damit man die Geräusche nicht mehr hört.


    Gruss

  • Kaufen Sie den Gören jeden einen Computer und Sie haben Ruhe.
    Oder machen Sie sich anderweitig Gedanken, wie man die Kinder entsorgen könnte.


  • Hallo,


    zum Garten, dieser ist mit gemietet und muss auch nach wie vor bezahlt werden, egal ob Nutzung oder nicht, das ist die freie Entscheidung des Mieters.


    Gegen den Schimmel muss etwas unternommen werden, zumal der Vermieter davon weis stellt das in jedem Fall einen Wohnungsmangel dar der eine Mietkürzung rechtfertigt.


    Eine Mängelrüge bezüglich des Schimmels mit Aufforderung zum beheben dieses Umstandes und Ankündigung einer Mietkürzung wäre angebracht.


    Zum Lärm, hier werden Sie nicht viel machen können, ich empfehle Oropax oder Kopfhörer. Ab 22.00 Uhr sind auch tobende Kinder Ruhestörung.


    ACHTUNG wenn es sich hier um ein Zweifamilienhaus handelt, kann der Vermieter eine erleichterte Kündigung unter Umständen geltend machen, der Schuss würde nach hinten zum Nachteil der Mieters losgehen.


    Gruß


    BHShuber

  • Vielen Dank für die schnelle Hilfe, damit kann ichwas aanfangen :-).


    Jetzt verstehe ich das hier sonst keiner einziehen wollte, wenn man weiß das kinder hier leben..


    Danke