Hausflurreinigung anteilig an Wohnfläche berechnet?!?

  • Hallo,
    ich hoffe es kann Auskuft gegeben werden ob das Rechtens ist was mein Vermieter vor hat.

    Und zwar liegt heute ein Schreiben meines Vermieters im Briebkasten das ab 05.01.14 die wöchentliche Hausreinigung von einer externen Reinigungsfirma ausgeführt wird und die Kosten auf die Nebenkosten umgelegt werden.

    Das ist ja soweit in Ordnung. Nur der Hacken ist das die jählichen Kosten anteilig auf Basis der Wohnfläche errechnet werden sollen.
    Es handelt sich hier um ein Haus mit 6 Mietparteien, in dem keine Wohnung die gleiche Größe hat.
    Meine Wohnung ist zum Beilspiel 98 m² groß und meine unmittelbaren Nachbarn auf der selben Etage haben ca 80 m² und 30m².
    Die Nachbarn unter uns liegen bei 120m².
    Ist das Rechtens was der Vermieter vor hat, der Hausflur wird ja von jedem im Haus benutzt.

    Dazu kommt noch das die Hausreinigung bis jetzt von den Mietern durchgeführt wurde und auch im Mietvertrag/ Hausordnung festgehalten wurde.
    Zu den tatsächlichen Kosten wurde auch nichts gesagt.

    Wer kann mir bitte Auskunft geben?

    BG Sebastian

  • Zitat

    Und zwar liegt heute ein Schreiben meines Vermieters im Briebkasten das ab 05.01.14 die wöchentliche Hausreinigung von einer externen Reinigungsfirma ausgeführt wird und die Kosten auf die Nebenkosten umgelegt werden.

    Das funktioniert aber nicht ohne weiteres. Steht in Eurem Mietvertrag geschrieben, dass die Treppenhausreinigung durch die Mieter durchgeführt wird, kann das der Vermieter nicht einseitig ändern.
    Hier wäre Eure Zustimmung erforderlich, da hier eine Vertragsänderung nötig ist.

    Zitat

    Ist das Rechtens was der Vermieter vor hat, der Hausflur wird ja von jedem im Haus benutzt.

    Einfache Faustregel: Je größer die Wohnung, desto mehr Personen wohnen darin, desto mehr Personen laufen durchs Treppenhaus, desto größer der hereingetragene Schmutz.

    Grundsätzlich ist eine Umlage nach Wohneinheiten sinnvoller (Schließlich kommt die Putzfrau/-Mann trotz großer Wohnung nur einmal pro Woche), aber eine Umlage nach m² ist durchaus rechtens.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Danke für die schnelle Antwort und den Link.
    Wobei aber auch in dem Link steht das über die Anzahl der Mietwohnungen im Mietshaus abgerechnet werden kann.

    Mich stört ja nicht das die Reinigung was kosten soll und wird, es ist nur die Art und Weise des Vermieters das ich als Mieter vor vollendete Tatsachen gesetzt werde, mir keine eindeutigen Kosten genannt werden können und das ja nicht nur meine Füße sondern auch die Füße meiner Nachbarn mit kleineren Wohnungen den Hausflur schmutzig machen.

    Kann man da wiederspechen, Einspruch einlegen......muss der Vermieter das berücksichtigen oder sollte man sich gleich Rechtsbestand nehmen??

    Hilfe......ist ehrlich gesagt der erste Fall in dem ich nicht richtig mit dem Vermieter übereinkomme.
    Fühle mich da jetzt richtig überrumpelt.

  • Sebbel:

    "Mich stört ja nicht das die Reinigung was kosten soll und wird,"
    - Na, das ist ja prima.

    "es ist nur die Art und Weise des Vermieters das ich als Mieter vor vollendete Tatsachen gesetzt werde, mir keine eindeutigen Kosten genannt werden können und das ja nicht nur meine Füße sondern auch die Füße meiner Nachbarn mit kleineren Wohnungen den Hausflur schmutzig machen.
    Kann man da wiederspechen, Einspruch einlegen......muss der Vermieter das berücksichtigen oder sollte man sich gleich Rechtsbestand nehmen??"
    - Da darf ich Dir empfehlen, den besten und teuersten Fachanwalt für Mietrecht zu engagieren, der dem bösen Vermieter mal Benimm beibringt und die gesetzlichen Möglichkeiten voll ausschöpft...

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (2. Dezember 2014 um 18:49)

  • Zur Frage der Aufteilung: Bisher war es so, daß die Mieter im Wechsel den Hausflur reinigen. Das entspricht einer Aufteilung nach Mietparteien/Wohnungen. TV/Kabel wird auch pro Mietpartei/Wohnung abgerechnet. Es ist nachvollziehbar, daß sich Sebbel durch die Änderung auf Anteil nach m² benachteiligt fühlt. Was sagt denn der Nachbar mit den 120m² zum Thema?

  • Der Nachbar ärgert sich auch über die Aufteilung, wird sich aber höchst wahrscheinlich abducken und zahlen ohne weiter zu mucken.
    Er wird die Tage um eine Erhöhung der Nebenkosten bitten.
    Den Rest der Nachbarn hab ich noch nicht gesprochen, da ja eh die 2 Mieter der kleinsten Wohnungen nix gegen diese Abrechnungsart haben werden.

    Und einen Klausel im Mietvertrag zur Hausreinigung durch den Mieter hab ich jetzt auch gefunden. Es ist also direkt im Mietvertrag nieder geschrieben.

    TV/Kabel wird auch pro Mietpartei/Wohnung abgerechnet. Es ist nachvollziehbar, daß sich Sebbel durch die Änderung auf Anteil nach m² benachteiligt fühlt. Was sagt denn der Nachbar mit den 120m² zum Thema?


    Richtig!

    2 Mal editiert, zuletzt von Sebbel (2. Dezember 2014 um 19:10)

  • 'Wenn im Mietvertrag vereinbart wurde, dass die Treppenreinigung von den Mietern selbst durchgeführt wird, ist der Vermieter NICHT berechtigt, diese vertragliche Vereinbarung einseitig zu ändern oder zu übergehen. Damit ist er auch NICHT berechtigt, die Kosten einer Treppenhausreinigung als Betriebskosten auf alle Mieter umzulegen. Vielmehr muss er sich an die vertragliche Vereinbarung halten.
    Er kann diejenigen Mieter, die die Reinigung nicht oder nicht vertragsgerecht ausführen, zur Einhaltung des Vertrages auffordern. Falls diese Mieter trotzdem keine Reinigung durchführen kann er deren Reinigungspflicht auf deren Kosten durch eine Firma ausführen lassen. Dies bedeutet jedoch, dass diejenigen Mieter, die die Reinigung ordnungsgemäß durchführen, keine Kosten tragen müssen.' Quelle: Ass. jur. A. Pfeiffer auf http://www.kostenlose-rechtsauskunf...r-mieter-die-treppenreinigung-selbst-vornimmt

    Nebenbei:
    Alles andere ist Pippifax. Jeder, aber auch jeder putzt zuviel und sein Nachbar zuwenig.
    Das hat schon einen langen Bart. Der Ergeschoßbewohner hat den meisten Dreck wegzuputzen, unabhängig von der Wohnungsgröße.

  • Zitat

    es ist nur die Art und Weise des Vermieters das ich als Mieter vor vollendete Tatsachen gesetzt werde, mir keine eindeutigen Kosten genannt werden können und das ja nicht nur meine Füße sondern auch die Füße meiner Nachbarn mit kleineren Wohnungen den Hausflur schmutzig machen.

    Die Kosten wird er vielleicht gar nicht kennen. Er ist auch nicht verpflichtet, die Kostenhöhe anzukündigen.

    Wogegen willst Du sonst Widerspruch einreichen? Weil er nach m² abrechnen will? Keine Chance! Wie Du schon richtig erwähnt hast, kann der Vermieter nach Anzahl der Wohnungen abrechnen. Können heißt aber nicht müssen.

    Du kannst nur der neuen Betriebskostenposition generell widersprechen, weil dies deiner Zustimmung bedarf.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.