Auflösung Mietvertrag vor Bezug durch Vermieter

  • Guten Morgen,
    wir haben einen Mietvertrag unterschrieben und bei einer Begehung - noch vor der Abnahme - mussten wir feststellen, dass die Wohnung (EG) in 2 von 3 Zimmern beträchtlich nasse Wände hat. Dies fiel erst auf, als wir die Tapete an Teilen ablösten. Hierunter bröselte uns der Sandsstein entgegen.
    Auch funktionieren die Rollos nur teilweise.
    Als wir dies dem Vermieter mitteilten, antwortete er nur, dass wir das Mietverhältnis auflösen, da die Mängel nicht zu beheben seien.
    Wir sind nun etwas unschlüssig, was wir tun sollen, wobei eine Auflösung des Mietvertrages für uns erst Mal nicht wirklich in Frage kommt...
    Der Vermieter hat auch von unsrer Seite aus, auf alle Fälle Zeit bis zum 31.12. die Schäden zu beseitigen.
    Was meint Ihr?

  • Zitat

    Als wir dies dem Vermieter mitteilten, antwortete er nur, dass wir das Mietverhältnis auflösen, da die Mängel nicht zu beheben seien.

    Das kann aus der Ferne nur schlecht beantwortet werden. Deswegen keine Antwort von mir.

    Zitat

    Wir sind nun etwas unschlüssig, was wir tun sollen, wobei eine Auflösung des Mietvertrages für uns erst Mal nicht wirklich in Frage kommt

    Ihr wollt tatsächlich in eine Wohnung ziehen, in welcher es nasse Wände gibt und selbige Euch teilweise entgegen kommen?
    Ich würde dieser Auflösung vermutlich auch zustimmen.

    Es stellt sich dann nur die Frage, wo Ihr dann unterkommt und wer mögliche Aufwendungen zahlt.
    Ich empfehle in diesem Fall einen Anwalt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    ihr habt einen gültigen Mietvertrag, eine einseitige Auflösung vor Mietbeginn ist nur mit einer Frist von 3 Monaten möglich.

    Wenn ihr den Einzug durchziehen wollt, muss der Vermieter das ausreichend begründen, kann er das nicht, ist er den ordnungs- und vertragsgemäßen Zustand geschuldet, d. h. er muss die Mängel beseitigen.

    Gruß

    BHShuber

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