Hallo,
meine Wohnung wurde verkauft, nun ist rechtlich noch folgendes zu klären:
In meinem Mietvertrag sind 15 Euro für Möblierung festgeschrieben. In einer gesonderten Anlage sind die Einrichtungsgegenstände aufgeführt, hierunter eine Waschmaschine, die lt. Aussage des Vermieters 13 Jahre alt ist.
Selbige pumpt nicht mehr richtig ab, das Flusensieb wurde gereinigt. Ich habe den Schaden vor etwa 1 Jahr bemerkt, jedoch ausser einer Information an den Vermieter, der die Reinigung des Flusensiebes vorschlug nichts unternommen, da es sich nur um eine Zweitwohnung handelt.
Im Zuge des Verkaufs der Wohnung ist dieses Thema noch zu klären.
Mein Vermieter ist jedoch der Ansicht, dass ich die Reperatur zu übernehmen habe, da das unter die üblichen Kleinreparaturen falle und ich ohnehin Schuld an dem Schaden hätte, da ich durch Nichtnutzung der Waschmaschine meinen "Wartungspflichten" nicht nachgekommen sei.
Wie ist dieser Fall zu beurteilen?
Die Kleinreparaturklausel im Mietvertrag ist abgesehen davon ungültig, da sie keine Begrenzung enthält - hiervon möchte ich jedoch der Fairness halber absehen.
Gruß einer Mieterin