Einzugsermächtigung im Mietvertrag

  • Hallo,

    hoffe ich bin hier richtig. Ich bin kurz vor der Unterzeichnung eines Mietvertrages, darin steht aber etwas, was mir ein wenig Gedanken macht. Und zwar willige ich mit der Unterzeichnung ein, dass der Vermieter die Miete, Nebenkosten und anderweitige Forderungen aus dem Mietverhältnis einziehen kann. Das Einziehen der Miete ist ja an sich kein Problem, jedoch das Einziehen der Nebenkosten und der "anderweitigen Forderungen, mit denen, denke ich mal, Schadensersatzansprüche etc gemeint sind. Somit hat der Vermieter ja quasi eine Freikarte einzuziehen, ohne dass ich einen eventuellen Mehrverbauch oder eventuelle andere Ansprüche gegen mich zuerst auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen kann. Was meint ihr? Liebe Grüße

  • Lastschriftverfahren sind durchaus nicht ungewöhnlich. Und soweit mir bekannt, besteht die Möglichkeit innerhalb bestimmter Fristen einem getätigten Lastschrifteinzug auch zu widersprechen. Näheres sollten Sie allerdings mit Ihrem Bankberater besprechen.