Schätzen ist Betrug

  • Da ich zur Ablesung der Heizkosten 2008 nicht anwesend war,wurde der Wert geschätzt.
    € 196,10 soll ich nachzahlen.
    Man hat aber die Heizkostenabrechnungen der Jahre zuvor nicht mit herangezogen.
    ich habe da nie mehr als € 40 nachzahlen müssen.
    Die Abrechnung bekam ich aber erst jetzt zugestellt ohne konkrete Aufstellung.
    Ist sie noch wirksam oder wie soll ich mich da verhalten?

  • Wenn Sie den Ableser nicht an die Heizung gelassen haben, dann wird Ihr Verbrauch nach der Gradtagstabelle abgerechnet.....und das ist erlaubt und keinesfalls Betrug.

    P.S. Mit dem Wort Betrug sollten Sie zukünftig nicht so leichtfertig umgehen.

  • Vielen Dank für den Tip.Aber trotzdem kann doch der Vermieter nicht einfach das Geld einstecken.
    Laut dem Heizgesetz sollten die anderen Abrechnungen mit dazu genommen werden um das es bei einer Schätzung nicht zu einer 3fachen oder 4fachen Zahlung kommt

  • 1. Es gibt kein Heizgesetz.

    2. Der Vermieter kann sich kein Geld einstecken, wenn Sie zuviel Heizkosten bezahlt hätten (haben Sie aber nicht!)

    3. Gogglen Sie mal nach dem Begriff Gradtagstabelle, vielleicht verstehen Sie dann.

    4. Ohne eine Abrechnung der Firma, die die Heizkosten berechnet hat, müssen Sie nichts bezahlen. Lassen Sie sich die Rechnung für Ihre Wohnung zeigen. Die müsste Ihnen aber eigentlich im Original vorliegen.

    5. Abrechnungen der Betriebskosten müssen 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums dem Mieter vorgelegt werden. Rechnungen aus 2008 wären schon verjährt.

  • Hallo maler51,

    "...wurde der Wert geschätzt. € 196,10 soll ich nachzahlen.
    In dem von mir vermieteten MFH waren die Heizkosten im Abrechnungszeitraum 08-09 ungewöhnlich hoch, speziell wegen der Gaspreise.

    "Man hat aber die Heizkostenabrechnungen der Jahre zuvor nicht mit herangezogen."
    Woher willst Du das wissen?

    "ich habe da nie mehr als € 40 nachzahlen müssen."
    Ist nicht aussagefähig, kommt nämlich auf etliche Parameter an.

  • So hart es klingt, aber wenn Sie am besagten Ablesetag nicht anwesend waren, müssen die gegebenenfalls auch mit den sich daraus ergebenden Konsequenzen leben.

    In der Regel werden die Mieter rechtzeitig von der bestehenden Ablesung informiert. Entweder durch Einwurf einer Karte im Briefkasten oder durch Aushänge am sogenannten 'schwarzen Brett' im Treppenhaus. Dort sind dann auch Telefonnummern vemerkt, unter denen gegebenenfalls Ersatztermine vereinbart werden können. Darüber hinaus wird eine seriöse Ablesfirma auch noch immer versuchen Sie ein zweites Mal zu erreichen. Auch wenn dieser Termin erfolglos war sollten Sie eine Benachrichtigung mit einer letzten Möglichkeit zur Terminvereinbarung vorfinden.

    Darüber hinaus besteht auch die Mögklichkeit, den Schlüssel am Ablesetag bei einer Person Ihres Vertrauens zu hinterlegen, um die Ablesung zu ermöglichen.

    Ableser kommen also nie unangemeldet. Jeder Bewohner hat also die Möglichkeit Ersatztermine zu vereinbaren. Schon aus diesem Grund habe ich wenig Verständnis dafür wenn einerseits Ablesetermine wohlwissend ignoriert werden, andererseits dann mit Worten wie 'Schätzung ist Betrug' argumentiert wird