Ich habe da ein problem , vielleicht auch nicht ? mir wurde eine neue Wohnung angeboten , die mir auch zusagte ich wurde mit dem Vermieter einig (Juli 2010 ) die Mietbescheinigung für das Sozialamt ( Hartz 4 ) bekam ich auch im Juli . Bis heute habe ich noch keinen Mietvertrag und es stellte sich heraus das ich mit dem Mitbewohner wohl nicht zurechtkommen werde .Da ich keinen Vertrag unterschrieben habe bin ich auch zu nichts verpflichtet oder?
Mietvertrag noch nicht unterschrieben mündlich zugesagt
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wulu77 -
16. September 2010 um 18:37 -
Erledigt
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So nebenbei, auch mündliche Mietverträge können gültig sein.
Der Fairness wegen sollten Sie dem Vermieter aber Ihren Sinneswandel unbedingt mitteilen. -
Auch mündliche Mietverträge haben ihre Gültigkeit. In diesen Fällen beginnt das Mietverhältnis mit Aushändigung der Objektschlüssel.
Wenn ich Ihren Post richtig interpretiere sind Sie bereits in die Wohnung eingezogen...
Zitatich wurde mit dem Vermieter einig (Juli 2010 ) die Mietbescheinigung für das Sozialamt ( Hartz 4 ) bekam ich auch im Juli
Demzufolge sind Sie rechtlich Mieter der Wohnung, auch wenn noch kein schriftlicher Vertrag geschlossen wurde. Zu klären wäre allerdings ob als Hauptmieter oder nur als Untermieter. Dies kann ich Ihrem Post nicht so richtig entnehmen, da von einem Mitbewohner die Rede ist.