Sonstige Vereinbarungen, mein größter Fehler ?

  • Hallo zusammen,

    ich gehöre wohl zu den Klassikern.
    Meine erste Wohnung, mein erster Mietvertrag.
    Mein Vermieter hielt mich bis zum 28.12.2009 hin, bis ich dann endlich in die Wohnung konnte. Zwischen Tür und Angel Vertrag unterschrieben, kein Protokoll gemacht, Kaution bezahlt, endlich Schlüssel in der Hand. Direkt nach der Unterschrift, konnte ich dann endlich erste Möbel in die Wohnung schaffen. Nun 9 Monate danach ziehe ich schon aus. Das Verhältnis ist sehr schlecht, wir unterhalten uns nur noch schriftlich.

    Nun geht es um das nicht gemachte Übergangsprotokoll, gepaart mit der Sonstigen Vereinbarung aus dem Mietvertrag. Die besagt, "Anlage Wohnung mängelfrei und renoviert übernommen". Renoviert kann ich bestätigen, mängelfrei nein. Als ich dann über die Feiertage, fähig war, ein Übergangsprotokoll anzufertigen, sagte er mir, dass es nicht nötig sei, da er von den Schäden wüßte und sie eh nicht in den Bereich des Mieters fallen würden, da es nur Mängel durch die Benutzung wären.
    Ich also von den Worten positiv überrascht, dachte, für die Förderung unseres Verhältnisses, lassen wir das Übergangsprotokoll hier mal aus, besonders deswegen, da der Vermieter direkt im gliechen Haus wohnt.


    Nun meine Frage:

    Inwieweit bricht mir das beim Übergangsprotokoll, zum Auszug, dass Genick ?

  • Hallo Menzor,

    "Sonstigen Vereinbarung aus dem Mietvertrag. Die besagt, "Anlage Wohnung mängelfrei und renoviert übernommen". Renoviert kann ich bestätigen, mängelfrei nein."
    Die Mängel hätteste hier mal auflisten können. Gibt es Zeugen, die die Mängel bestätigen können?

    "..., da er von den Schäden wüßte und sie eh nicht in den Bereich des Mieters fallen würden, da es nur Mängel durch die Benutzung wären."
    Hmm, dann mglw. doch vom (Vor-?)Mieter verursacht?

    "Inwieweit bricht mir das beim Übergangsprotokoll, zum Auszug, dass Genick ?"
    Bestimmt nicht, wenn Du bei Übergabe bereits vorhanden Mängel nachweisen kannst.
    Es heisst übrigens Übernahme- bzw. Übergabeprotokoll.

  • Die schon damals vorhandenen Fehler kann ich durch 2 Zeugen nachweisen, dass diese schon vorhanden waren. Aber ich habe weder was schriftlich, noch habe ich Bilder dieser Mängel gemacht. Reichen da die Aussagen ?

  • Die schon damals vorhandenen Fehler kann ich durch 2 Zeugen nachweisen, dass diese schon vorhanden waren. Aber ich habe weder was schriftlich, noch habe ich Bilder dieser Mängel gemacht. Reichen da die Aussagen ?


    Ist ja immerhin "schon" neun Monate her.....:confused:

  • Momentan ist es schwierig zu antworten, da alles doch etwas spekulativ. Sie können jetzt nur abwarten, wie die Wohnungsabnahme bei Ihrem Auszug verläuft.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es von Ihrem Einzug kein Übergabeprotokoll und lediglich im Mietvertrag ist unter 'Sonstige Vereinbrungen' vermerkt, dass die Wohnung renoviert und ohne Mängel übergeben wurde. Dies ist für mich zumindest fragwürdig, denn die Mängel können ja durchaus vom Vormieter verursacht worden und Ihrem Vermieter bei Vertragsunterzeichnung noch nicht bekannt gewesen sein.

    Es wäre sicherlich sinnvoll gewesen, die nach Ihrem Einzug festgestellten Mängel Ihrem Vermieter schriftlich mitzuteilen. Aber dafür ist es jetzt etwas spät.