Nebenkostenerhöhung zu hoch?

  • Guten Tag.
    Am 01.09.2010 hat mein Mietbewohner und Ich einen Brief von unserem Vermieter bekommen:

    Betreff: Mieterhöhung der Wohnung 2.Stock links.
    An Herrn .... und ....
    Ich erlaube mir:
    zwecks Wasserverbauch, Straßenreinigung und Müllabfuhr pro Mieter
    auf 200,- Euro zu erhöhen ab 1.10.2010.
    Hochachtungsvoll: der Vermieter

    Zum Mietvertrag:
    Wir wohnen seit dem 1.05.1010 in der Wohnung
    Wir zahlen im moment pro Kopf 150,- Euro pro Monat.
    Grundmiete 140,- Euro
    Nebenkosten 5,-Euro Müllabfuhr, 5,- Euro Straßenreinigung
    Strom und Gas extra.


    Nun zu den Fragen:
    - Darf der Vermieter die Nebenkosten so stark erhöhen?
    - Können wir jetzt schon eine Nebenkostenabrechnung anfordern
    um unseren genauen Verbrauch zu sehen, können uns nicht
    vorstellen soviel Müll zu machen?
    - Im Mietvertrag stehen keine kosten beim Wasserverbrauch, darf
    der Vermieter jetzt welche fordern?
    - Die Mieterhöhung wäre ab dem 1.10.2010 zu zahlen, hab wo
    anders gelesen das man erst 2 Monate nach dem Schreiben zahlen
    muss.

    Was wir noch kommisch finden ist das es im Haus gegenüber keine Erhöhung gab. Dabei benutzen sie doch auch die gleiche Straße und die gleichen Müllräume. Vermieter ist der gleiche. Müste er dann dort nicht auch mehr fordern?

    Wir würden uns sehr freuen wenn man uns helfen könnte und uns evtl nen tipp geben könnte wie wir darauf reagieren sollten.

    Vielen Dank schon mal im vorraus.

    Einmal editiert, zuletzt von Caldeloppi (18. September 2010 um 04:18)

  • Da kann man nichts zu sagen, weil niemand Ihren Mietvertrag kennt und was dort zum Thema Nebenkosten vereinbart ist. Pauschale, oder Vorauszahlung mit jährlicher Abrechnung?

    Denn eine Mieterhöhung, wie geschrieben, ist das natürlich nicht.

  • Okay, hier wird nicht die Miete erhöht, hier werden die Vorauszahlungen für die Nebenkosten, die viel zu niedrig sind, den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst.

    Im Allgemeinen wird solch eine Anpassung nach der ersten Abrechnung vorgenommen, aber in Ihrem Fall soll verhindert werden, dass Sie von der hohen Nachzahlung bei Ihrer ersten Abrechnung nicht in Ohnmacht fallen.

  • Hallo Caldeloppi,

    so, wie ich das sehe, erfüllt das Vermietrschreiben nicht im geringsten die Anforderungen, die der Gesetzgeber und die Rechtsprechung an eine Anpassung der monatlichen Abschlagszahlungen für die Betriebskosten stellt.

  • Ob die Anpassung der Nebenkostenvorauszahlung sinnvoll ist oder nicht, ist ohne Kenntnis der Abrechnungsdaten nicht zu beurteilen. Allerdings halte ich einen Abschlag von 200,00 € monatlich (ohne Energie- und Stromkosten - wenn ich das richtig verstanden habe) für ziemlich hoch.

    In Anbetracht der Tatsache, dass die Rechtmäßigkeit für das Schreiben Ihres Vermieters fragwürdig ist, sollten Sie diesen zumindest um Auskunft bitten, auf welcher Grundlage (Zahlenwerte) diese Vorauszahlung ermittelt wurde oder aber die Anpassung bis zur Vorlage einer ordnungsgemäßen Abrechnung verweigern.

  • Gruwo

    In dieser 2er WG betrug die Miete pro Person 140,- Euro, die Nebenkosten (ohne Heizung) 10,- Euro.

    Es dürfte wohl unbestritten sein, dass man mit 10,- Euro im Monat nicht sehr weit kommt, darum hat der VM die Nebenkosten auf jetzt 50,- Euro erhöht.

    In wie weit man dem Vermieter einen Vorwurf machen kann, dass er bewusst die Nebenkosten so niedrig angesetzt hat, dürfte wohl nicht zu klären sein. Klar ist aber meiner Meinung nach die Seite der Mieter, die bei solch einer unrealistisch niedrigen Vorauszahlung von je 10,- Euro, hätten wissen müssen, dass dieser Betrag zu gering ist.

  • Oh sorry, da hab ich wohl bei der Beschreibung etwas falsch verstanden. In diesem Fall muss ich Dir Recht geben, dass eine Vorauszahlung von monatlich 10,00 € definitiv zu gering ist.

    Dann macht mich allerdings stutzig, dass diese Vorauszahlung um Vertrag aufgeschlüsselt wurde in 5 Euro Müllabfuhr und 5 Euro Straßenreinigung, die Begründung für die Anpassung sich allerdings auch auf den Wasserverbrauch bezieht. Auch wenn es eigentlich jedem Mieter klar sein sollte, dass auch die Verbrauchskosten von diesem zu zahlen sind, so kann man in diesem Fall dem Vermieter durchaus eine Täuschungsabsicht unterstellen. Denn auch dem Vermieter muss klar gewesen sein, dass eine Vorauszahlung von 10,00 Euro nicht zur Deckung der Kosten ausreicht.

    Ohne den genauen Inhalt des Mietvertrages zu kennen, ist es allerdings schwierig zu ermitteln, ob es sich hier tatsächlich um eine Nebenkostenvorauszahlung oder um eine vereinbarte Pauschale handelt. Ebenso ist dann der Vertrag zu überprüfen, ob der Vermieter tatsächlich berechtigt ist, jetzt im Nachhinein auch eine Vorauszahlung für den Wasserverbrauch zu fordern.